Neuer Arbeitsvertrag, ist der alte ungültig?

Hallo Leute,

Arbeitgeber A : gekündigt
Arbeitgeber B : Arbeitsvertrag unterzeichnet
Arbeitgeber C : Anstellung wenn AG B es zulässt

Ich habe nun eine frage:

Bei AG A habe ich gekündigt, zum 15.6.2012.
Bei AG B habe ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, der befristet war vom 15.6. - 30.06.

Nun habe ich einen neuen Arbeitsvertrag, den ich unterzeichnen soll, geschickt bekommen. Dieser ist befristet vom 15.6.2012 - 12.07.2012

Ich möchte jedoch nicht bei AG B anfangen, sondern bei AG C der mir ein lokrativeres Angebot unterbreitet hat.

Nun die eigentliche Frage:

Ist der unterzeichnete Vertrag, der Erste, bei AG B noch gültig, solange ich den neuen noch nicht unterzeichnet habe, oder brauche ich den neuen nicht unterschreiben und das Thema mit AG B hat sich erledigt?

Ich kann nämlich ebenfalls bei AG C zum 15.6.12 anfangen.

mfg

HelGeMa

hi,

Punkt 1, wer hätte es gedacht, FAQ 1129.

und wenn die Frage eh nochmal neu geschrieben wird, schreib gleich rein, ob eine Probezeit mit AG B vereinbart wurde.

grüße
lipi