Person A ist seit 1991 im selben Unternehmen beschäftigt. Jetzt gibt es einen neuen Geschäftsführer und der möchte für alle Mitarbeiter die gleichen Arbeitsverträge einführen. Deshalb hat Person A
2 Ausfertigungen bekommen, welche diese bis … unterschreiben soll. Sind die Zweifel begündet, die Person A hat, den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben ?
2 Stellen aus dem neuen Vertrag mal anbei. Viele Grüße Rastine
§ 1 Tätigkeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2006. Der Arbeitnehmer wird als … in … angestellt. Neben seinen berufspezifischen Arbeiten hat der Arbeitnehmer noch folgende Tätigkeiten zu erledigen:-
Für die Betriebszugehörigkeit gilt ihr Eintritt zum 01.08.1991.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelm. Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende…
Der Arbeitgeber ist berechtigt monatlich bis zu 20 Überstunden anzuordnen. Bei Anordnung der Überstund. hat der AG die dienstlichen Notwendigkeiten und die berechtigten Belange der AN zu berücksichtigen.
Wie soll man das sagen können, wenn man den ersten Vertrag nicht kennt?
§ 1 Tätigkeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2006.
Das ist natürlich Quatsch. Nicht unterschreiben, auch wenn es wohl unwirksam wäre. Ich wüßte eh nicht, warum man überhaupt einen neuen AV unterschreiben sollte.
Der erste ist ein ganz normaler Vertrag, ohne Ecken.
Jetzt sind halt zusätzliche Sachen aufgenommen, so auch ein Paragraph zu Haftungsfragen (Fahrlässigkeit…).
Der oben genannten Person A wurde mitgeteilt, bei Nichtunterschreiben könnten diese Personen bei der nächsten Lohnerhöhung nicht berücksichtigt werden. In diesem Betrieb gilt leider kein Tarifvertrag und es gibt auch keinen Betriebsrat.
was nutzt Dir ne Lohnerhöhung, wenn Du arbeitslos bist. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsbeistand bemühen. Mir scheint die Zielrichtung klar; lt. Gesetz sind in Ausnahmefällen 12 Stunden überstunden zu akzeptieren und die auch nicht regelmässig; dann sollte geprüft werden, in wie weit der neue „Eintrittstermin“ Kündigungsfristen aushebelt usw. usw.
Vereinheitlichung ist Unsinn, in jedem Unternehmen werden Arbeitsverträge permanent angepasst und verändert.
Gruss
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