Neuer Arbeitsvertrag nach 15 Jahren

Person A ist seit 1991 im selben Unternehmen beschäftigt. Jetzt gibt es einen neuen Geschäftsführer und der möchte für alle Mitarbeiter die gleichen Arbeitsverträge einführen. Deshalb hat Person A
2 Ausfertigungen bekommen, welche diese bis … unterschreiben soll. Sind die Zweifel begündet, die Person A hat, den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben ?
2 Stellen aus dem neuen Vertrag mal anbei. Viele Grüße Rastine

§ 1 Tätigkeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2006. Der Arbeitnehmer wird als … in … angestellt. Neben seinen berufspezifischen Arbeiten hat der Arbeitnehmer noch folgende Tätigkeiten zu erledigen:-
Für die Betriebszugehörigkeit gilt ihr Eintritt zum 01.08.1991.

§ 5 Arbeitszeit

Die regelm. Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende…
Der Arbeitgeber ist berechtigt monatlich bis zu 20 Überstunden anzuordnen. Bei Anordnung der Überstund. hat der AG die dienstlichen Notwendigkeiten und die berechtigten Belange der AN zu berücksichtigen.

Hallo

Wie soll man das sagen können, wenn man den ersten Vertrag nicht kennt?

§ 1 Tätigkeit

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2006.

Das ist natürlich Quatsch. Nicht unterschreiben, auch wenn es wohl unwirksam wäre. Ich wüßte eh nicht, warum man überhaupt einen neuen AV unterschreiben sollte.

Gruß,
LeoLo

Der erste ist ein ganz normaler Vertrag, ohne Ecken.
Jetzt sind halt zusätzliche Sachen aufgenommen, so auch ein Paragraph zu Haftungsfragen (Fahrlässigkeit…).
Der oben genannten Person A wurde mitgeteilt, bei Nichtunterschreiben könnten diese Personen bei der nächsten Lohnerhöhung nicht berücksichtigt werden. In diesem Betrieb gilt leider kein Tarifvertrag und es gibt auch keinen Betriebsrat.

was nutzt Dir ne Lohnerhöhung, wenn Du arbeitslos bist. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsbeistand bemühen. Mir scheint die Zielrichtung klar; lt. Gesetz sind in Ausnahmefällen 12 Stunden überstunden zu akzeptieren und die auch nicht regelmässig; dann sollte geprüft werden, in wie weit der neue „Eintrittstermin“ Kündigungsfristen aushebelt usw. usw.
Vereinheitlichung ist Unsinn, in jedem Unternehmen werden Arbeitsverträge permanent angepasst und verändert.

Gruss

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Hi!

lt. Gesetz sind in Ausnahmefällen 12
Stunden überstunden zu akzeptieren und die auch nicht
regelmässig

Wo soll das denn stehen?

LG
Guido

Hallo

bei der nächsten
Lohnerhöhung nicht berücksichtigt werden.

Das könnte dann evtl aber per Klage nachgeholt werden.

Betriebsrat kann man übrigens jederzeit wählen.

Gruß,
LeoLo