Neuer Arbeitsvertrag nach interner Umsetzung?

Eine Angestellte wird innerhalb einer Verwaltung auf eigenen Wunsch umgesetzt. Die Versetzung erfolgt aus der Verwaltung in ein Schulsekretariat. Die Arbeitnehmerin ist Teilzeitbeschäftigt (eigentlich vollzeit mit Stundenreduzierung nach ehm. § 15 b BAT).
Nun möchte der Arbeitgeber, daß die Angestellte einen neuen Arbeitsvertrag (Teilzeit) unterschreibt und begründet das mit angeblichen Besonderheiten, die für Schulsekretärinnen.

Enstehen dadurch nicht Nachteile? Wie z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die war bisher für 6 Monate (aufgrund der langen Zugehörigkeit).
Ein Teilzeitvertrag dürfte auch nicht in Frage kommen, da ja eine Vollzeitbeschäftigung mit Stundenreduzierung vereinbart war. Selbst wenn der Antrag jetzt neu gestellt werden muß weil der alte abgelaufen ist.

Vielen Dank für Eure Antworten

Hallo

Ob ein neuer AV sinnvoll ist, hängt davon ab, was drin steht. Liegt der AV schon vor? Wenn ja: was ändert sich zum bisherigen?

Gruß,
LeoLo

Ein neuer Arbeitsvertrag liegt vor.
Da es den BAT seit Oktober 2005 nicht mehr gibt, handelt es sich hierbei um einen Vertrag des TVöD.

Gravierend ist die Änderung von einem Vollzeit- in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis.

Meines Erachtens ist kein neuer Vertrag notwendig, da es sich lediglich um eine interne Umsetzung handelt.

Auch ist keine Änderung in ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis gewünscht. Lediglich eine Stundenreduzierung (früher § 15b BAT, jetzt § 11Abs.1 TVöD).

Die Frage ist nur, ob bisherige Vergünstigungen durch einen neuen Vertrag nicht wegfallen. Die Beschäftigung besteht seit 1984. Wäre es nicht so, daß mit einem neuen Vertrag alles Vorherige gegenstandslos wäre?