guten tag arbeitsrechtkenner.
angenommen, über eine studentische arbeitsvermittlung (e.v.) wird im dez. 2004 eine studentin als schreibkraft (phonotypistin) an eine anwaltskanzlei vermittelt.
das arbeitsverhältnis besteht direkt mit der kanzlei, von dort wird der lohn direkt an die studentin gezahlt. stundenlohn 12 euro brutto. arbeitszeiten seien vereinbart zwei-dreimal die woche 17 bis 21 h, eben abendsekretariat: diktate der anwälte tippen und formatieren, telefon, büroarbeiten etc. im zentrum steht das tippen der diktate.
meist gehts - grad bei fristsachen - jedoch länger, oft bis 22.30 oder 23 h. bereitschaft ist seitens studentin da, sie ist auch schon mal bis drei uhr nachts geblieben, als es „brannte“. (ohne extra-zuschlag oder so. auch mal am wochenende.)
funktioniert so, dass jeden monat die studentin einen vermittlungsschein ausfüllt und an die vermittlung schickt, die tusma heißen soll
. die tusma bekommt immer 2 % des lohns als gebühr (wird vom konto der studentin abgebucht).
bei der tusma liegen auch unterlagen wie lohnsteuerkarte.
das gehalt bleibt immer unter 800 euro, also „gleitzone niedriglohnsektor“. somit zahlt die studentin ihren anteil von 9.75% rentenversicherungsanteil, sonst keine abzüge. arbeitgeber hat somit auch nicht die vollen sozialabgaben zu leisten.
tusma ist allerdings nun insolvent, das insolvenzverfahren wird im mai eröffnet.
laut aussagen der anderen (fachlich ausgebildeten) sekretärinnen und auch der anwälte sind die leistungen der studentin sehr gut, auch dank der sprach- und textkompetenz der studentin (studiert germanistik), die auf bitten der anwälte auch schon auf grammatik und orthographie und korrekten stil verträge korrekturgelesen und briefe ins französische übersetzt hat. leistung sind 350-400 anschläge pro minute, also schon recht schnelle tippse
.
und überhaupt; „ohne abendsekretariat würds nicht mehr gehen, exzellente arbeit“, auch chefanwalt äußert das.
man will mit der studentin einen auf ein jahr befristeten arbeitsvertrag schließen. da immer lob zu hören ist, fragt die studentin nach veränderten konditionen, sprich, ob eine erhöhung des stundenlohns möglich ist. dass studentin fragt beim anlass des neuen erstmals schriftlichen vertrags, findet der anwalt auch „richtig“.
der chefanwalt rechnet jetzt „spaßeshalber“ nach und kommt darauf, dass der stundenlohn der studentin jetzt bereits höher sei als der lohn der ReNo-fachangestellten (die brutto unter zehn euro hätten?). (da ist die studentin baff.)
bislang bestand kein eigener schriftlicher arbeitsvertrag; auf den vermittlungsscheinen der tusma war eben immer der stundenlohn von 12 euro brutto vermerkt.
könnte der anwalt nun den stundenlohn auf zehn euro senken („so ist das auf dem markt, andere kanzleien zahlen auch nicht mehr“), anders gefragt: besteht irgendein ein rechtlicher anspruch der studentin, zum gewohnten gehalt weiterbeschäftigt zu werden?
inwiefern bestand bislang ein arbeitsvertrag?
wie ist es bei solchen arbeitsverhältnissen eigentlich mit anspruch auf urlaubstage? was ist im krankheitsfall?
(wenn jetzt mal eine der zwei studentinnen, die als abendsekretariat arbeiten, nicht konnte, ist die andere eingesprungen; als eine in urlaub wollte, hat die andere in der zeit deren tage übernommen.)
es sind 2,5 arbeitstage pro woche, im wechsel mit einer anderen studentin arbeitet sie eine woche drei wochentage am abend, nächste woche nur zwei. arbeitsanfall im monat zwischen 40 und 55 stunden.
der stress und druck bei dem job ist schon hoch, abends noch mal 6-8 stunden zu arbeiten und am nächsten tag wieder uni ist nicht ohne. und anforderungen sind schon hoch. dass jetzt dran gezweifelt wird, dass zwölf euro angemessen seien, empfindet die studentin nicht als gerecht - aber empfinden ist eins, ansprüche rechtlicher art das andere.
was fällt euch dazu ein?
gruß von ute