Neuer arbeitsvertrag nebenjob, lohnsenkung

guten tag arbeitsrechtkenner.

angenommen, über eine studentische arbeitsvermittlung (e.v.) wird im dez. 2004 eine studentin als schreibkraft (phonotypistin) an eine anwaltskanzlei vermittelt.

das arbeitsverhältnis besteht direkt mit der kanzlei, von dort wird der lohn direkt an die studentin gezahlt. stundenlohn 12 euro brutto. arbeitszeiten seien vereinbart zwei-dreimal die woche 17 bis 21 h, eben abendsekretariat: diktate der anwälte tippen und formatieren, telefon, büroarbeiten etc. im zentrum steht das tippen der diktate.

meist gehts - grad bei fristsachen - jedoch länger, oft bis 22.30 oder 23 h. bereitschaft ist seitens studentin da, sie ist auch schon mal bis drei uhr nachts geblieben, als es „brannte“. (ohne extra-zuschlag oder so. auch mal am wochenende.)

funktioniert so, dass jeden monat die studentin einen vermittlungsschein ausfüllt und an die vermittlung schickt, die tusma heißen soll :wink:. die tusma bekommt immer 2 % des lohns als gebühr (wird vom konto der studentin abgebucht).
bei der tusma liegen auch unterlagen wie lohnsteuerkarte.

das gehalt bleibt immer unter 800 euro, also „gleitzone niedriglohnsektor“. somit zahlt die studentin ihren anteil von 9.75% rentenversicherungsanteil, sonst keine abzüge. arbeitgeber hat somit auch nicht die vollen sozialabgaben zu leisten.

tusma ist allerdings nun insolvent, das insolvenzverfahren wird im mai eröffnet.

laut aussagen der anderen (fachlich ausgebildeten) sekretärinnen und auch der anwälte sind die leistungen der studentin sehr gut, auch dank der sprach- und textkompetenz der studentin (studiert germanistik), die auf bitten der anwälte auch schon auf grammatik und orthographie und korrekten stil verträge korrekturgelesen und briefe ins französische übersetzt hat. leistung sind 350-400 anschläge pro minute, also schon recht schnelle tippse :wink:.

und überhaupt; „ohne abendsekretariat würds nicht mehr gehen, exzellente arbeit“, auch chefanwalt äußert das.

man will mit der studentin einen auf ein jahr befristeten arbeitsvertrag schließen. da immer lob zu hören ist, fragt die studentin nach veränderten konditionen, sprich, ob eine erhöhung des stundenlohns möglich ist. dass studentin fragt beim anlass des neuen erstmals schriftlichen vertrags, findet der anwalt auch „richtig“.

der chefanwalt rechnet jetzt „spaßeshalber“ nach und kommt darauf, dass der stundenlohn der studentin jetzt bereits höher sei als der lohn der ReNo-fachangestellten (die brutto unter zehn euro hätten?). (da ist die studentin baff.)

bislang bestand kein eigener schriftlicher arbeitsvertrag; auf den vermittlungsscheinen der tusma war eben immer der stundenlohn von 12 euro brutto vermerkt.

könnte der anwalt nun den stundenlohn auf zehn euro senken („so ist das auf dem markt, andere kanzleien zahlen auch nicht mehr“), anders gefragt: besteht irgendein ein rechtlicher anspruch der studentin, zum gewohnten gehalt weiterbeschäftigt zu werden?

inwiefern bestand bislang ein arbeitsvertrag?

wie ist es bei solchen arbeitsverhältnissen eigentlich mit anspruch auf urlaubstage? was ist im krankheitsfall?
(wenn jetzt mal eine der zwei studentinnen, die als abendsekretariat arbeiten, nicht konnte, ist die andere eingesprungen; als eine in urlaub wollte, hat die andere in der zeit deren tage übernommen.)

es sind 2,5 arbeitstage pro woche, im wechsel mit einer anderen studentin arbeitet sie eine woche drei wochentage am abend, nächste woche nur zwei. arbeitsanfall im monat zwischen 40 und 55 stunden.

der stress und druck bei dem job ist schon hoch, abends noch mal 6-8 stunden zu arbeiten und am nächsten tag wieder uni ist nicht ohne. und anforderungen sind schon hoch. dass jetzt dran gezweifelt wird, dass zwölf euro angemessen seien, empfindet die studentin nicht als gerecht - aber empfinden ist eins, ansprüche rechtlicher art das andere.

was fällt euch dazu ein?

gruß von ute

Neuformulierung: Anspruch auf Beibehaltung Lohn?
Nochmals: Hallo.

Falls es an Länge oder ungelieber Kleinschreibung meiner gestrigen Anfrage scheitern sollte, dass mir jemand antwortet, hier angepasste Anfrage. Danke im Voraus fürs Lesen.

**- Inwiefern besteht im folgend geschilderten fiktiven Fall bislang ein Arbeitsvertrag zwischen der Studentin und Arbeitgeber auf Basis der Vermittlungsscheine der Arbeitsvermittlung?

  • Inwiefern besteht ein Anspruch der Studentin auf Beibehaltung des bisher gezahlten Stundenlohns bei Abschluss eines jetzt schriftlichen Vertrages?

SACHVERHALT:**

Angenommen, über eine studentische Arbeitsvermittlung (e.V.) wird im Dezember 2004 eine Studentin als Schreibkraft (Phonotypistin) an eine Anwaltskanzlei vermittelt.

Das Arbeitsverhältnis im fiktiven Fall besteht direkt mit der Kanzlei, von dort wird der Lohn direkt an die Studentin gezahlt. Stundenlohn sei 12 Euro (brutto).

Arbeitszeiten seien vereinbart: zwei-dreimal die Woche 17 bis 21 h, eben Abendsekretariat: Diktate der Anwälte tippen und formatieren, Telefonanrufe entgegennehmen, Büroarbeiten etc. Im Zentrum der Aufgaben steht das Tippen der Diktate.

Meist gehts - grad bei Fristsachen - jedoch länger als bis 21 Uhr, oft bis 22.30 oder 23 h. Bereitschaft zu Mehrarbeit ist seitens Studentin da, sie ist auch schon mal bis zwei oder drei Uhr nachts geblieben, als es „brannte“. (ohne Extra-Zuschlag oder so, Taxikosten wurden dann netterweise übernommen. Bei Bedarf sprang Studentin auch mal am Wochenende ein.) Arbeitszeiten trägt Studentin selbst in Stundenzettel ein.

- Bislang: Kein schriftlicher Vertrag mit der Kanzlei.

Es funktionierte so, dass jeden Monat die Studentin einen Vermittlungsschein des Jobvermittlers ausfüllt und Ende des Monats unterschrieben vom Arbeitgeber und der Studentin an die Vermittlung schickt, die hier mal „T“ heißen soll.

Die „T“ bekommt immer 2 % des Lohns als Gebühr (wird vom Konto der Studentin abgebucht).
Bei der"T" liegen auch Unterlagen wie Lohnsteuerkarte.

Das Gehalt bleibt immer unter 800 Euro, also „Gleitzone Niedriglohnsektor“. Somit zahlt die Studentin ihren Anteil von 9.75% Rentenversicherungsanteil, sonst hat sie keine Abzüge.

- Insolvenz des Arbeitsvermittlers:
Vermittlungsverein „T“ ist allerdings nun insolvent, das Insolvenzverfahren wird im Mai eröffnet. Die Kanzlei will die Studentin weiterbeschäftigen.

Anlässlich der Insolvenz des Jobvermittlers will man mit der Studentin einen vorerst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag schließen.

  • Sehr gute Leistungen/Zufriedenheit mit Arbeitnehmerin:
    Laut Aussagen der Sekretärinnen/ReNo-Fachangestellten und auch der Anwälte sind die Leistungen der Studentin sehr gut.

Da immer Lob zu hören ist, fragt die (in solchen Verhandlungen unerfahrene) Studentin versuchsweise nach den genauen, eventuell modifizierbaren Vertragskonditionen, sprich: Ob eine Erhöhung des Stundenlohns aufgrund der bewährten und mehrfach lobend erwähnten Leistung der letzten Monate möglich ist. Dass die Studentin nachfragt beim Anlass des erstmals schriftlichen Vertrags, findet der Anwalt auch „richtig“: „wenn nicht jetzt, wann dann?“…

Der Chefanwalt rechnet jetzt „spaßeshalber“ nach und kommt darauf, dass der Stundenlohn der Studentin jetzt bereits höher sei als der Lohn der ReNo-Fachangestellten (die brutto unter zehn Euro hätten?). (Da ist die Studentin baff und bereut fast, überhaupt gefragt zu haben…)

Bislang bestand kein eigener schriftlicher Arbeitsvertrag; auf den Vermittlungsscheinen der „T“ war eben immer der Stundenlohn von 12 Euro brutto vermerkt, außerdem die Arbeitszeiten von 17-21 h und „Sekretariatsarbeit“ als Tätigkeit.

Auf der Webseite der „T“ ist Folgendes vermerkt:

" Als Grundlage des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber/in und den Studierenden gelten die Bedingungen auf dem Vermittlungsschein, also Art der Arbeit, Arbeitszeit, Arbeitstage und Lohn. Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Vermittlungsschein nochmals vor Arbeitsbeginn, da die Angaben unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten verbindlich sind. Es steht selbstverständlich frei, besonders bei längerfristigen Beschäftigungen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen."

FRAGEN:

  • Könnte der Chefanwalt nun den Stundenlohn auf zehn Euro senken („So ist das auf dem Markt, andere Kanzleien zahlen auch nicht mehr für Schreibarbeit am Abend“), anders gefragt:

Besteht irgendein ein rechtlicher Anspruch der Studentin, zum gewohnten Gehalt weiterbeschäftigt zu werden?

(Genügend Aufträge (Mandanten) sind da, eher eine Überlastung der Anwälte und folglich auch der Assistentinnen sowie gute Auslastung des Abendsekretariats.)

  • Inwiefern bestand bislang ein Arbeitsvertrag, auf den sich die Studentin beziehen könnte?

(- Was ist im Krankheitsfall? Was ist mit Urlaubsanspruch?)

(Wenn jetzt mal eine der zwei Studentinnen, die als Abendsekretariat arbeiten, nicht konnte, ist die andere eingesprungen; als eine in Urlaub wollte, für zwei Wochen hat die andere in der Zeit deren Arbeitstage übernommen - durch Absprache unter den Kolleginnen.)

Es sind 2,5 Arbeitstage pro Woche, im Wechsel mit einer anderen Studentin arbeitet sie eine Woche drei Wochentage am Abend, nächste Woche nur zwei, immer abwechselnd. Arbeitsanfall im Monat waren bislang zwischen 40 und 60 Stunden für die Studentin, darin ein Monat mit Urlaubstagen (unbezahlt) eingerechnet.

Der Stress und Druck bei dem Job ist recht hoch, über bloßes Abtippen gehen die Anforderungen auch klar hinaus, abends noch mal eben einen vollen Arbeitstag hinlegen ist nicht ohne…

Die Studentin arbeitet gern dort; dass jetzt nebenbei dran gezweifelt wird, dass zwölf Euro angemessen seien, empfindet die Studentin nicht als gerecht - aber Empfinden ist eins, Ansprüche rechtlicher Art das andere.

Der Anwalt erwähnte gegenüber der Kollegin, dass im Vertrag jetzt zehn Euro pro Stunde (brutto) stehen sollen, Vertrag soll Montag vorliegen.

Natürlich kann die Kanzlei jetzt einen NEUEN Vertrag mit eigenen Konditionen schließen wollen und ist nicht gezwungen, das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortzuführen. Müsste dann eine Änderungskündigung erfolgen? (Davon ausgehend, dass auch jetzt ein Arbeitsvertrag besteht, nur eben nicht schriftlich?)

Danke fürs Lesen. Falls zu ausführlich: Pardon
Ein Hinweis genügt, und schon versuche ich es zu straffen.

Gruß
ute