Neuer Arbeitsvertrag und am 1. Tag erkrankt - Kündigung

Meine Schwiegertochter hatte über eine Zeitarbeitsfirma zum letzten Freitag einen neuen Arbeitsplatz bekommen, mit Vertrag. Leider brach sie sich einen Abend vorher den Fuß. Sie hatte sofort Arbeitgeber informiert. Heute kam auch prompt die Kündigung, mit der Aufforderung den Vertrag zurück zu senden.

Wie ist die Rechtslage in so einem Fall?
Krankengeld von der Krankenkasse? Gilt keine 14-tägige Kündigungsfrist?

Danke für eventuelle Antworten!

Hallo,

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde dem Arbeitgeber überreicht?

„Vertrag zurücksenden“ - hahaha. Diese Halunken!
Auch bei einer Kündigung in der Probezeit gilt die Frist von 14 Tagen, allerdings taggenau (nicht zum 15. oder zum letzten Tag eines Monats). Siehe §622, Abs.3 BGB. Achtung, Tarifverträgen kann von diesen Fisten abgewichen werden, auch zu Ungunsten das AN!

Es gibt also die gesetzliche Lohnfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, solange man da noch beschäftigt ist.

Vielleicht könnte man den Wortlaut der Kündigung mal abtippen (persönliche Daten weglassen!). War die Kündigung wenigstens schriftlich?

Bitte auch daran denken, die Folgebscheinigungen der AU dem Arbeitgeber zuzuschicken, solange der noch Arbeitgeber ist.

Nicht bei Zeitarbeit, leider. Da sind es zwei Tage :tired_face:

Hallo,

das würde ja erstmal nichts an der Gültigkeit des Vertrags ändern aber können die das überhaupt verlangen? Ich würde denken dass das Dokument der Arbeitnehmerin gehört und somit auch nicht zurückgefordert werden kann.

Gruß
Tobias

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Hallo,

ein einmal ausgehändigtes Vertragsexemplar kann natürlich nicht zurückverlangt werden.

Außerdem ist aufgrund Deiner Schilderung völlig unklar, was jetzt beendet wurde. Der Einsatz bei der Entleihfirma oder der Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma. Dazu solltest Du Dich nochmals präzise äußern.

&Tschüß
Wolfgang

Ist denn überhaupt sicher, dass es sich um Probezeit handelt?
Kann es nicht auch ein befristeter Vertrag gewesen sein?

Nicht während der ersten vier Wochen, es sei denn, es ist (tarif-) vertraglich anders geregelt. Also Krankengeld beantragen.

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Zeitarbeitsfirmen haben oft Klauseln drinnen „Bei nicht erscheinen am ersten Tag wird der Arbeitsvertrag unwirksam“.

Zurück schicken würde ich den Arbeitsvertrag auch nicht. Das ist ja überhaupt der Nachweiß dort begonnen zu haben u.a. vor Arbeitsamt & Co…
Das wirkt auf mich auch sehr komisch, habe ich noch nie gehört und ist absolut unüblich. Daher würde ich den Vertrag nochmal genau durchlesen. Zur Not auch Rechtsberatung. Aber Zeitarbeiten sind meist so gestrickt dass die Arbeiter schnell wieder entlassen werden können.

Kündigung muss natürlich auch schriftlich erfolgen. Und die Krankmeldung muss der Zeitarbeiter auch ordnungsgemäß vorgelegt werden.

So steht es dann wohl in einem anwendbaren Tarifvertrag? Das ist blöd.

Das ist richtig. Als AN hat man dann aber leider kein Exemplar, mit dem man beweisen kann, jemals diesen Vertrag gehabt zu haben.

So ist es. Arbeitsverträge werden mindestens zweifach ausgefertigt, je ein Exemplar bleibt beim AN und beim AG, jeweils von beiden unterschrieben.

Yes, hat damals meines Wissens der DGB! direkt mit dem Arbeitgeberverband Zeitarbeit ausgehandelt.
Für die Dachdecker gilt übrigens auch eine Kündigungsfrist von 12 Werktagen bis zu einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren.
Abweichende Regeln von der gesetzlichen Kündigungsfrist sind also durchaus möglich.

Soon

GaLa-Bau hatte vor Jahren auch seltsame Regelungen, wahrscheinlich immer noch … War auch Tarifvertrag, meine ich.