Ist es gestattet bei einem neuen Arbeitgeber anzufangen, obwohl der Arbeitsvertrag bei dem alten Arbeitgeber noch 3 Wochen besteht, aber gekündigt ist?
Gearbeitet wird bei dem alten Arbeitgeber nicht mehr, denn für den Arbeitnehmer wurde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Urlaub eingetragen.
Regulär als Vollzeitarbeitnehmer mit Arbeitsvertrag geht es definitiv nicht. Eventuell könnten Sie über die Anzeige einer Nebenbeschäftigung beim alten Arbeitgeber bereits für den neuen Arbeitgeber tätig werden, wenn ein so großer Bedarf besteht.
Ist es auch nicht möglich, wenn ich bei dem neuen Arbeitgeber erstmal auf Steuerklasse 6 arbeite, so lange bis der Vertrag Ende dieses Monats bei dem alten Arbeitgeber endet?
ja, Du kannst anfangen, aber als Mehrfachbeschäftigter, d.h die SV-Beiträge werden auf beide Arbeitgeber aufgeteilt. Wenn Du das nicht willst, bleibt die Möglichkeit, dass Dein neuer Arbeitgeber das Geld erst nach offiziellen Anfang auszahlen. Achte drauf, ob Du einen Nebenbeschäftigungsklausel im alten Vertrag hast, wenn nein, könnte es negativ ausgelegt werden, sollte es rauskommen.
In der Nebentätigkeitsklausel steht: Solange das Arbeitsverhältnis besteht, ist jede Wettbewerbstätigkeit untersagt. Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des AG, welcher die Zustimmung verweigern kann, wenn durch die Nebentätigkeit die vertraglich geschuldeten Leistungen des Mitarbeiters beeinträchtigt werden können.
Mein Arbeitgeber hat aber keine Arbeit mehr für mich und das wird auch bis zum Ende der Kündigungsfrist so bleiben. Mein bisheriger Arbeitsplatz war in der Elektobranche. Der neue Arbeitsplatz wird im Lebensmittelbereich sein.Ich will den neuen Job unbedingt, muß den Vertrag am 04.10. unterschreiben, am 08.10. anfangen und der alte gekündigte Vertrag endet erst am 31.10.Ein Aufhebungsvertrag ist unmöglich, weil ich ggf. eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme, falls der neue Arbeitgeber mir kündigt. Heutzutage ist kein Arbeitsplatz mehr sicher.
Strafbar will ich mich aber auch keinesfalls machen. Was ist also zu tun?
meiner Meinung nach nein, da 2 Vollzeitjobs u.a. dem Arbeitszeitgesetz widersprechen.
Vielen Dank.
meiner Meinung nach nein, da 2 Vollzeitjobs u.a. dem
Arbeitszeitgesetz widersprechen.
Hallo ,
bitte sehen Sie im Internet unter "Arbeitsrecht " nach
und fragen beim Arbeitsamt und auch Verdi nach.
mit fr Grüssen,
Karmaron
Danke für die Nachricht. Ich bin inzwischen folgendermaßen vorgegangen.
Erlaubnis des alten Arbeitgebers für Nebenbeschäftigung geholt, vom Finanzamt Steuerbescheinigung zur Abrechnung Steuerklasse 6 geholt, Arbeitsvertrag mit neuem Arbeitgeber, bereits angefangen zu arbeiten und ab kommenden Monat wird dann normal Klasse 1 abgerechnet, weil das dann die Hauptbeschäftigung ist.
Das Arbeitsamt hat nichts damit zu tun, weil keine Arbeitslosigkeit vorliegt und lag.
und fragen beim Arbeitsamt und auch Verdi nach.
mit fr Grüssen,
Karmaron