Neuer Arbeitsvertrag wird vorgelegt

Hallo!

Der Fall: Ein Arbeitnehmer (AN) ist unbefristet beschäftigt. Nun wird dem AN ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt. Übrigens allen AN.

In diesem neuen Vertrag ist kein Wort davon erwähnt, dass das Arbeitsverhälniss unbefristet ist.

Wenn dieser neue Vertrag nun unterschrieben wird, was gillt dann? Sollte man drauf bestehen, dass es mit Vermerkt ist, dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt??

Eine Ausgleichsklausel ist auch vermerkt: Mit Abschluss des neuen Vertrages sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis ausgeglichen.

Könnte ja sein, dass durch diese Ausgleichsklausel das unbefristete aufgehoben wird.

Danke schon mal für Eure Meinungen.

Hallo,

das Gegenteil von unbefristet ist meiner laienhaften Meinung nach befristet, nämliche Frist müsste dann aber doch wohl im Vertrag vermerkt sein, denke ich mal. Also dürfte es sich hier auch um einen unbefristeten Vertrag handeln.

Liebe Grüße Awful Annie

Hallo!

Der Fall: Ein Arbeitnehmer (AN) ist unbefristet beschäftigt.
Nun wird dem AN ein neuer Arbeitsvertrag vorgelegt. Übrigens
allen AN.

Wohl ein Absenkungsvertrag ?

In diesem neuen Vertrag ist kein Wort davon erwähnt, dass das
Arbeitsverhälniss unbefristet ist.

Solange nichts ausdrücklich über Befristung drinsteht, ist es ein unbefristeter Vertrag, wie Annie schon schrieb.

Wenn dieser neue Vertrag nun unterschrieben wird, was gillt
dann? Sollte man drauf bestehen, dass es mit Vermerkt ist,
dass es sich um einen unbefristeten Vertrag handelt??

Nö, s. o.

Eine Ausgleichsklausel ist auch vermerkt: Mit Abschluss des
neuen Vertrages sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem
bisherigen Arbeitsverhältnis ausgeglichen.

Abhängig vom genauen Wortlaut und den bisherigen Vertragsbedingungen kann u. U. hier die viel bösere Falle lauern. Da Du nicht verpflichtet bist, einen neuen Vertrag einfach so zu akzeptieren, solltest Du Deinen neuen Vertrag unter Vorlage des alten bei Dir vor Ort von einem Fachmenschen für Arbeitsrecht prüfen lassen. Das kostet nicht die Welt und verschafft Dir Sicherheit

Könnte ja sein, dass durch diese Ausgleichsklausel das
unbefristete aufgehoben wird.

Danke schon mal für Eure Meinungen.

Gern geschehen &Tschüß

Wolfgang