ich habe mein 2. Lehrjahr in meiner Ausbildung zur Altenpflerin beendet und bin im Anschluss für ein Jahr in Elternzeit gegangen.
Jetzt fange ich wieder an und zwar im 3. Lehrjahr, sprich ich habe nur pausiert.
Nun legte mir mein Arbeitgeber aber einen komplett neuen Ausbildungsvertrag für das eine Lehrjahr vor, in dem ein halbes Jahr Porbezeit enthalten ist, in dem ich sofort und ohne Gründe gekündigt werden kann.
Ist das zulässig?
Bitte bitte helft mir, ich bin wirklich sehr verunsichtert.
Dein Arbeitgeber ist ein A**** wenn er sowas macht! Und nein… es ist nicht zulässig. Du solltest das sofort der Gewerkschaft und dem Betriebsrat melden.
danke für deine schnelle Antwort. Wir haben leider weder das eine noch das andere in unserem Hause. Vielleicht habe ich auch zu wenig Ahnung ^^ das will ich nicht ausschliessen.
Hast du einen heissen Tipp an wen oder was ich mich da am besten wenden sollte?
Während der Elternzeit „ruht“ der Arbeitsvertrag. Entsprechend kann es keinen „neuen“ Vertrag und entsprechend auch keine neue Probezeit.
Nimm dir einen Anwalt und tritt deinen Arbeitsgeber in den Hintern. Präsentier ihm den Abschnitt oder den Gesetztext. Derartig asoszial Arbeitgeber müssen mit entsprechender Härte angefasst werden. Such dir Hilfe beim Amt und entsprechenden Beratungsstellen in deiner Stadt. Es gibt oft auch Vereine und andere Familienbetratungsstellen.
und zu gute letzt… leg dir eine Arbeits-Rechtschutz zu. Leider gibt es soetwas wie Moral oder Anstand kaum noch in den Unternehmen.
leider kann ich das Problem nicht lösen. Wie lautet der Inhalt des Lehrvertrages? So darin nichts steht, fragen Sie doch mal bei der Berufsschule nach, wer -Dachverband für Altenpflegeheime o.ä.- da weiterhelfen kann. Jede Berufssparte hat doch ein Aufsichtsamt (Anwaltskammer, Ärztekammer, Aufsichtsamt für Versicherungswesen usw.) Ich kann auch nicht sagen, ob Sie im vorliegenden Fall überhaupt so lange aussetzen konnten. Also, bei der richtigen Stelle mal nachfragen.
MfG
PB
Hallo,
hast du oder dein Ausbildungsbetrieb deinen Lehrvertrag damals gekündigt, als du dein Babyjahr genommen hast?
Wenn Ja, ist es vollkommen rechtens,
Wenn Nein, besteht dein alter Ausbildungsvertrag ja noch. Also kannst & darfst du diesen neuen Vertrag ja garnicht unterschreiben.
Wegen des halben Jahrs Probezeit würde ich mir keine Gedanken machen. Einem/einer Auszubildenden kann nicht einfach das Lehrverhältnis gekündigt werden. Das ist arbeitsrechtlich ganz, ganz schwierig für eienen Ausbildungsbetrieb, die Kündigung auch „durchzukriegen“. Und deiner Branche glaube ich das noch weniger.
Viel Glück
Ole
ich habe das Schreiben von damals jetzt rausgesucht, in dem steht Zitat: „hiermit bescheinigen wir Ihnen den am 22.07.2010 beantragten Erziehungsurlaub bis zum 30.04.2011. Mit freundlichen Grüßen …“
Also nichts von einer Kündigung.
In dem neuen Vertrag heisst es
§3: 1. Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 1 Jahre. (…) 3. Die ersten sechs Monate der Ausbildung werden als Probezeit vereinbart. (…)
§8 1. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Und genau das ist es was mir Bauchschmerzen bereitet. Zudem darf ich dann das erste halbe Jahr keinen Urlaub nehmen. Was mache ich dann wenn die Kita meiner Tochter die 2 Wochen Sommerpause macht?
Ich danke allen für die vielen hilfreichen Antworten
Also mE. kommt ein neuer Ausbildungsvertrag nur zustande, wenn der alte vorher gekündigt wurde. Und das ist nicht der Fall. das solltest du deinem Ausbilder mitteilen und fragen, wie er dazu kommt, einen NEUEN Ausbildungsvertrag schliessen zu wollen.
So wie ich das sehe, gilt nach dem jahr der Freistellung ein ruhendes Ausbildungsverhältnis bis zu dem Tag, an dem dein Babyjahr zu Ende ist. dann gehts normal weiter mit der Ausbildung.
Nochmal: es ist kein neuer Vertrag nötig, wozu auch?
Ole
darauf musst du dich nicht einlassen. Es besteht ja noch dein alter Ausbildungsvertrag. Also auf keinen Fall den „neuen“ akzeptieren.
Du kannst auch mal bei deiner IHK anrufen und dich dort bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Du kannst natürlich den Vertrag mitnehmen und deinem Arbeitgeber sagen, dass du diesen erst mal von einem befreundeten Rechtsanwalt prüfen lassen willst. Einfach auf den Busch klopfen. Mal sehen, wie er reagiert.
also, ob es rechtlich korrekt ist, einen neuen Ausbildungsvertrag zu fordern, halte ich für zweifelhaft. Meiner Meinung nach, hat der alte Vertrag volle Gültigkeit, wie es bei einem gewöhnlichen Anstellungsvertrag auch so ist. Der Mutterschutz beinhaltet eben den Kündigungsschutz gegenüber dem AG. Ein neuer Vertrag bei Wiederaufnahme der Arbeit braucht dem zu Folge nicht erfolgen.
Aber wie gesagt, ist dies nur meine Ansicht. Vollständige Sicherheit kann ich dir leider nicht bieten.
Alles Gute dennoch und lass dich nicht unter kriegen.
Hallo, die Verunsicherung kann ich verstehen. Aber sehen Sie es so. Jeder Ausbildungsvertrag wird von einer entsprechenden Kammer IHK/Handwerkskammer eingetragen und begleitet. Daran hängen dann Fristen (Prüfung etc.)Durch Ihre Elternzeit sind diese Termine hinfällig geworden. Das einfachste ist, Sie gehen zur IHK/Handwerkskammer und tragen die Sachlage vor. Ich bin mir sicher, dass Ihnen plausibel geholfen wird.
tausend Dank für die vielen Tipps.
Ich habe heute mit der Personalabteilung meiner Arbeitsstelle telefoniert und erklärte ganz freundlich, dass es sich bei dem neuen Vertrag ja nur um ein Versehen handeln könne, der alte sei noch gültig.
Die Dame versuchte mich an Daten und Terminklauseln im alten Vertrag festzunageln, meinte aber gleichzeitig, dass das mit den 6 Monaten standartmäßig in den Verträgen stehe und ich mir da ja überhaupt keine Sorgen machen bräuchte.
Ja nee, ist klar
Ich habe darauf bestanden allenfalls ein Zusatzschreiben als Ergänzung zu dem alten Vertrag zu unterschreiben. Ein neuer Vertrag sei nicht zulässig - ich habe es juristisch prüfen lassen
Sie hält zwar nochmal Rücksprache mit dem obersten Chef, wird mir aber wohl noch diese Woche ein neues Schreiben zukommen lassen ^^
ich bin kein Fachmann für Arbeitsrecht, aber meines Wissens ist das nicht zulässig. Im Gegenteil, das könnte sogar gesetzeswidrig sein.
Ich würde da einen Awalt mit ins Boot nehmen. Da Du in der Ausbildung bist, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen und dann musst Du den Anwalt nicht mal selber bezahlen.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich diese Frage nicht rechtzeitig beantworten konnte. Ich habe sie überwehen, weil ich zum damaligen Zeitpunkt lange krank war. Es tut mir leid.
ich habe dir bereits unter dem Namen „TT-fragt“ geantwortet. Sollte diese Antwort etwas spät erfolgt sein, so bitte ich um Entschuldigung, da ich zwei Konten hier betreibe und alle Anfragen leider doppelt erhalte.