Neuer Bahndamm vor dem Garten!

Hallo,
angenommen eine benachbarte Kommune will unbedingt einen Bahnanschluß und die geplante und favorisierte Trassenführung geht mit geringem Abstand an einem erst vor wenigen Jahren fertiggestellten Neubaugebiet vorbei. Das dem Bahndamm am nächstgelegene, erst vor 5Jahren errichtete Einfamilienhaus ist gerade mal 13 Meter vom Haus entfernt und der Bahndamm soll aufgrund topographischer Gegebenheiten bis zu 6,5 Meter hoch bis zur Gleishöhe werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätten die betroffenen unfreiwilligen Bahnanwohner bzgl. Entschädigung oder Verhinderung?
Danke und Gruß
Markus BvG

Hallo Markus,
ich würde erst einmal fragen, wie der Bau planungsrechtlich erfolgen soll. Planfeststellungsbeschluss, Bebauungsplan … ? Frage Deine Gemeinde zum verwendeten Planungsrecht. Deine Gemeinde soll eine Stellungnahme zu Vorhaben benachbarter Gemeinden abgeben. Dein Hinweis auf die unmittelbare örtliche Betroffenheit lässt vermuten, dass nicht nur die Nachbargemeinde eine entsprechende Planungsabsicht verfolgt.
Schaue in die Veröffentlichung im Amtsblatt. Dort werden die formalen Wege bzw. mögliche Gegenmaßnahmen benannt.
Inhaltliche Anregungen kannst Du hier nicht erwarten. Wir kennen weder Schallschutzgutachten noch Springfrosch in Deinem Gebiet.

Gehe zu Deinem Bauamt oder zu Deinem Bürgermeister und frage. Nutze die Beteiligungsrechte im Bauleitplan- oder im Planfeststellungsverfahren.

Wenn Du mehr Infos hast, und Dir die Sache sehr wichtig ist, suche Dir Hilfe bei Leuten mit (örtlicher) Fachkenntnis. Beachte dabei bitte die Fristen.
Während der öffentlichen Beteiligung solltest Du ggf. auf einen Fachanwalt zurückgreifen. Hinterfrage aber vorher, ob er auch ausreichende Praxis oder Partner für das spezielle Rechtsgebiet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

angenommen eine benachbarte Kommune will unbedingt einen
Bahnanschluß und die geplante und favorisierte Trassenführung
geht mit geringem Abstand an einem erst vor wenigen Jahren
fertiggestellten Neubaugebiet vorbei. Das dem Bahndamm am
nächstgelegene, erst vor 5Jahren errichtete Einfamilienhaus
ist gerade mal 13 Meter vom Haus entfernt und der Bahndamm
soll aufgrund topographischer Gegebenheiten bis zu 6,5 Meter
hoch bis zur Gleishöhe werden. Welche rechtlichen
Möglichkeiten hätten die betroffenen unfreiwilligen
Bahnanwohner bzgl. Entschädigung oder Verhinderung?