Hallo,
ich habe einen knapp 7 Jahre alten Bausparvertrag von BHW („Dispo plus“), Basisverzinsung 2% und bei Verzicht auf das Darlehen eine rückwirkende Verzinsung von 5%. Grosser Nachteil dabei: Diese Zinszahlung erfolgt ja dann auf einmal, d.h. mein Freistellungsauftrag wird nicht ausreichen (Umschichtung ist nicht möglich, da bereits ausgereizt).
Bin also am überlegen, den genannten Vertrag schnellstmöglich aufzufüllen und mir mit Zuteilung das Guthaben+Zinsen auszahlen zu lassen. Liebäugle derzeit mit einem VL-Fonds als Nachfolge (Zulagen vom Staat bekomme ich gehaltsbedingt übrigens keine mehr).
Würde mir aber trotzdem gerne noch die Vorteile eines Bausparvertrages (günstiges Darlehen etc.) sichern. Ist es denn möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen, den ein paar Monate zu besparen (bis Abschlusskosten abbezahlt sind) und dann „ruhen“ zu lassen. Wenn ich dann ein Darlehen brauche, fülle ich den Vertrag bis zu 40%/50% auf und hoffe auf eine schnelle Zuteilung.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Würde mich über jede Meinung/Anregung freuen!
Danke & Gruß,
Michael
Hallo Michael,
der Abschluss eines Bausparvertrages geht ja grundsätzlich nicht
mit der Verpflichtung einher regelmäßig einzahlen zu müssen. Du kannst
daher einen BSV abschliessen und gar nicht´s einzahlen. Das wird den Vermittler nicht freuen da er ja seine Provision in der Regel erst erhält wenn du die Abschlussgebühr ( i.d.R. 1 % der Bausparsumme ) eingezahlt hast. Aber das stört dich ja erstmal nicht. Der so - meinetwegen auf „0“ Guthaben durch Einzahlung der Gebühr gebrachte - prach liegende BSV kann im Bedarfsfall mit dem Mindestbesparung aufgefüllt werden. Das wird nicht reichen um eine schnelle Zuteilung zu erhalten ! Die BS-Kassen rechnen die Bewertungszahl ja mit Faktor ZEIT und Einzahlung/Guthaben. Zeit kannst Du dir praktischerweise erkaufen, also mehr einzahlen. Ob dass dann wirtschaftlich Sinn macht sei dahingestellt. Das kommt auch drauf an wie schnell du schnell definierst. Bei Soforteinzahlung des Mindestguthabens hast du bei der LBS-Ost eine Wartezeit bis zur Zuteilung von 18 Monaten. Also nach rund 2 Jahren ist es soweit und du hast das Darlehen und dein Geld wieder.
Bekommst Du Wohnungsbauprämie bzw. hast Du diese beantragt und bekommen ? Dann ist Dein Vertrag für das Jahr der Prämiengewährung und das Folgejahr von der Zinsabschlagssteuer befreit ! Also schau mal auf Deinen Jahreskontoauszug und prüfe dass. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Zinseinnahme steuerfrei ist … !
Hallo,
eine Alternative: kündige das Guthaben (nicht den ganzen Vertrag!, ist bei Dispo plus mit 6monatiger Frist möglich) und lasse nur > 10 € stehen. Die Bewertungspunkte bleiben Dir erhalten, Du kannst dann jederzeit die Bausparsumme ganz oder teilweise zuteilen lassen. Über die mögliche Bausparsumme und den Tilgungsbeitrag informiert Dich Dein BHW-Berater. Achtung: das funktioniert nur, wenn der Vertrag noch nicht zugeteilt war! Nach Annahme der Zuteilung und Auszahlung des Guthabens verfällt nach ca. 1 Jahr der Darlehensanspruch.
Nachteil: Die Guthabenverzinsung bleibt bei 2%; aber wenn Du 5% als Nachteil siehst, ist das ja vielleicht sogar ein Vorteil für Dich?
Die von Dir angesprochene Idee mit dem neuen Vertrag hat den Haken, dass Du nach einer Auffüllung des Guthabens auf 40% oder mehr noch -je nach Kasse und Tarif- 1 bis 3 Jahre auf die Zuteilung warten musst, egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Freundliche Grüße
wolle
Hallo Michael,
auszahlen zu lassen. Liebäugle derzeit mit einem VL-Fonds als
Nachfolge (Zulagen vom Staat bekomme ich gehaltsbedingt
übrigens keine mehr).
Hast du schon mal darüber nachgedacht, deine VL in eine betriebliche Altersvorsorge einzubringen (bAv)? Vorteile sind:
-du sparst Lohnnebenkosten (RV,KV) etc., die du auf deine VL von deinem Arbeitgeber aus deinem Gehalt zahlen mußt
-bei gleichem Nettolohn kannst du so mehr ansparen als nur mit deiner reinen VL
Nachteil ist, daß du erst wenn du in Rente gehst, an dein Geld als Rente kommst. Da du ja aber keine staatlichen Zulagen mehr bekommst und infolge dessen ja auch gut zu verdienen scheinst, dürfte das eigentlich wenig ausmachen. Bei einer guten Pensionskasse z. B. kannst du auch jederzeit den Vertrag ruhen lassen oder mit wenig Leistung weiterbezahlen.
Wenn du noch weitere Fragen dazu hast, melde dich
Würde mich über jede Meinung/Anregung freuen!
Danke & Gruß,
Michael
Gern geschehen
Gruß
Sven
Hallo.
Ein Tipp von mir:
Du kannst den Vertrag teilen und die Zuteilung auf verschiedene Jahre aufteilen.
Beispiel:
Vertrag existiert mit 25000 Euro und 10000 Euro Guthaben.
Teilung in 2 Verträge a 12500 Euro und 5000 Euro Guthaben oder 3 Verträge mit 8000 Euro und 3333 Euro Guthaben.
Zuteilung erfolgt für alle Verträge gleichzeitig.
Aber du kannst die Zuteilung erst später annehmen.
Also vertrag 1 in 2004
Vertrag 2 in 2005 usw.
Nur bitte die Bedingungen beachten (für den Bonus) Mindestguthaben und Mindestdauer.
Und bei Teilung immer gleichmäßig teilen (sonst wird die Laufzeit für die Verträge aufgeteilt!)
MfG
Jürgen