Neuer Bebauungsplan, Erschließungskosten, städtebaulicher Vertrag

Neben dem Grundstück meiner Eltern, wird ein Neubaugebiet erschlossen. Bisher war das Grundstück meiner Eltern Grünland und gehörte zum Außenbereich. Auf Nachfrage bei der Stadt hieß es, keine Möglichkeit mit in den Bebauungsplan zu kommen. Das hätten wir verpasst.
Nun allerdings wurden wir nach über einem Jahr gefragt, ob wir nicht doch das Grünland als Bauland möchten. Bedingung sind natürlich die Übernahme der Erschließungskosten bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit zu finanzieren.
Oder es bleibt für immer Grünland.

  1. Ist denn die Aussage richtig, das es dann Grünland bleibt? Oder ist es dann nur „nicht erschlossenes“ Bauland?
  2. Müssen wir die Kosten für die Erstellung eines B-Planes mittragen? Bei der Auflistung der Gesamtkosten sind diese voll mit auf unser Grundstück umgelegt. Ebenso die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

E handelt sich bei dem gesamten Maßnahmen um einen städtebaulichen Vertrag mit einem privaten Investor.

Des Weiteren finde ich über die Bodenrichtwertkarte (Boris) den Vermerk: erschliesungsbeitragsfrei.

Was ist nun richtig?

Kann die Stadt dann überhaupt Erschliessungsgebühten verlangen?