Neuer Führerschein: Sehhilfepflicht nur bei Lkw

Hallo zusammen,

erst kürzlich bin ich auf die Führerscheinstelle gegangen und wollte meinen alten 3er-Führerschein auf diesen neuen Kartenführerschein umschreiben lassen.
Im Vorfeld hatte ich einen Sehtest für den Autoführerschein beim Optiker machen lassen und habe diesen auch gleich dorthin mitgenommen. Denn im alten 3er habe ich eine Sehhilfe eingetragen. Da sich aber mein Sehvermögen in den letzten 15 Jahren verbessert hat, lies ich diesen machen und siehe da … gut bestanden.

Auf der Führerscheinstelle sagte mir eine Dame dann, dass, wenn ich meine Sehhilfe ausgetragen haben möchte, dies nur bei den Klassen A, A1, B, BE, M, LT gehen würde.
Wenn ich auf die Klassen CE, C1, C1E verzichten würde, gäbe es kein Problem, wenn ich aber alle Klassen behalten wollte, ich ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten benötigen würde.

Jetzt verstehe ich das nicht ganz. Ich weiß zwar, dass es unterschiedliche Anforderungen für unterschiedliche Klassen gibt.

Zur Erlangung des Führerscheins für die Klassen A, A1, B, BE, M, LT gilt als Mindestsehanforderung die Visusstufe 0.7. Für die Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung gelten die Mindestanforderungen von Visusstufe 0.8.

Auf dem Kartenführerschein hinter den einzelnen Klassen ist das Feld Nr.: 12 für Beschränkungen/Schlüsselzahlen zu jeder einzelnen Klasse ein extra Eintragungsfeld.
Und ganz unten ist auch noch mal das Feld Nr.: 12 für Eintragungen, was bei allen Klassen zutrifft.

Jetzt müsste es doch logischerweise auch so sein, dass, wenn unterschiedliche Sehstärken für unterschiedliche Klassen vorgeschrieben werden, das auch so eingetragen werden kann.

Denn bei mir ist es so, dass ich nur die Visusstufe 0,7 habe (schaffe), doch die Visusstufe 0,8 nicht. Also müssten die doch einfach beim neuen Führerschein hinter den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen und bei den anderen nicht!

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, was mir die Dame dort erzählt hat, denn es müsste ja eigentlich so sein, dass ich mein biometrisches Passbild und den Sehtest für den Autoführerschein vorbeibringe und bei den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen wird und bei den anderen Klassen A, A1, B, BE, M, LT nicht!
Auch irgendwelche Gutachten oder Untersuchungen sind meiner Meinung auch erst ab dem 50sten Lebensjahr nötig.

Kann mir hier jemand genau sagen, wie das jetzt ist?
Kann es sein, dass es da Unterschiede bei den Führerscheinstellen gibt und sich meine nur so anstellt?
Kennt jemand von Euch jemanden, bei dem das so ist bzw. eingetragen ist?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei Euch…

Gruß Walter

MOD: Titel archivtauglich gemacht

Auf dem Kartenführerschein hinter den einzelnen Klassen ist das Feld Nr.: 12 für Beschränkungen/Schlüsselzahlen zu jeder einzelnen Klasse ein extra Eintragungsfeld.
Und ganz unten ist auch noch mal das Feld Nr.: 12 für Eintragungen, was bei allen Klassen zutrifft.

Jetzt müsste es doch logischerweise auch so sein, dass, wenn unterschiedliche Sehstärken für unterschiedliche Klassen vorgeschrieben werden, das auch so eingetragen werden kann.

Hallo Walter,

laut folgendem Auszug aus dem Führerscheinrecht müsste das so stimmen:

„I. Vorbemerkungen
Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen.“

Mehr unter http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_9_113.html

Meiner Meinung nach ist das Quatsch, was mir die Dame dort erzählt hat, denn es müsste ja eigentlich so sein, dass ich mein biometrisches Passbild und den Sehtest für den Autoführerschein vorbeibringe und bei den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen wird und bei den anderen Klassen A, A1, B, BE, M, LT nicht!
Auch irgendwelche Gutachten oder Untersuchungen sind meiner Meinung auch erst ab dem 50sten Lebensjahr nötig.

Prinzipiell stimme ich dir zu.

Durch Durchführungsverordnungen wird das Führerscheinrecht genauer
erläutert. Es kann in deinem Fall tatsächlich eine Regelung geben, die zumindest ein augenärztliches Gutachten verlangt, weil ein reiner Sehtest vom Optiker nicht sehr aussagekräftig über das Sehverhalten ist.

Wenn du aber noch nicht 50 bist, verstehe ich nicht, warum ein allgemeinärztliches Gutachten verlangt wird.

Kann mir hier jemand genau sagen, wie das jetzt ist?
Kann es sein, dass es da Unterschiede bei den Führerscheinstellen gibt und sich meine nur so anstellt?

Das Führerscheinrecht gilt bundesweit.

Kennt jemand von Euch jemanden, bei dem das so ist bzw. eingetragen ist?

Ich hatte sicherlich schon um die 2 500 Kartenführerscheine in der Hand, jedoch ist mir noch nie die Auflage 01 nur bei einer einzelnen Klasse aufgefallen.

Ich vermute, dein Fall kommt sehr selten vor, somit kann auch die Bearbeiterin mal überfordert sein und das tatsächlich nicht wissen.

Ich empfehle dir den oben zitierten Auszug vom Führerscheinrecht der Dame von der Führerscheinstelle vorzulegen.

Gruß

Matthias

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo Matthias,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!
Ich habe der Führerscheinstelle schon vor Tagen eine E-Mail geschrieben und gefragt, wie das bei mir jetzt ist und was ich genau vorlegen muss, so dass ich das Kartenteil mit den Eintragungen bekomme … doch bis heute habe ich keine Antwort bekommen.

Ja, ist schon komisch. Aber wenn zwei unterschiedliche Sehstärken bei unterschiedlichen Klassen verlangt werden, müsste das ja eigentlich auch klar sein. Aber wie Du schon geschrieben hast: Alles kann man nicht wissen. Daher werde ich mein Glück dort noch mal versuchen … aber so giftig die gute Dame dort war !? :wink:

Gruß Walter

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

Wenn du aber noch nicht 50 bist, verstehe ich nicht, warum ein allgemeinärztliches Gutachten verlangt wird.

LKW-Führerschein (früher Kl 2) wurde 2003 erworben, ist befristet bis 2008; auch da wird zur Verlängerung ein augenärztliches und ärztliches Gutachten verlangt, obwohl Person noch keine 50 Jahre alt ist. Pkw-Führerschein wurde bereits 1990 gemacht.

Bei Lkw-Führerschein scheint das nun gang und gäbe zu sein; ob rechtlich okay, weiß ich nicht.

Gruss Sid

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo Walter,

ich hoffe, deine Bearbeiterin kann eine Fehlinformation auch mal eingestehen (wenn es eine Fehlinformation war!) und ist keine rechthaberische Zicke.
Wir sind alle nur Menschen, ich denke jedem kann im Beruf mal ein Fehler unterlaufen.

Eine Sache ist mir aber noch aufgefallen.
Zitat aus deiner Anfrage:

„Denn bei mir ist es so, dass ich nur die Visusstufe 0,7 habe (schaffe), doch die Visusstufe 0,8 nicht. Also müssten die doch einfach beim neuen Führerschein hinter den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen und bei den anderen nicht!“

Die Klasse CE ist die LKW-Klasse, und die dürftest du durch Umstellung der Altklasse 3 in den Kartenführerschein nicht erhalten.

Gruß

Matthias

[MOD] und wieder Vollzitat entfernt

Hallo Sid,

in deinem Fall liegt die Sache aber anders. Du hast den Führerschein CE nach neuem Recht erhalten (2003) und da ist die Regelung verschärft worden.
Hier sind beide Gutachten durchaus nötig.

Da Walter aber einen Führerschein nach Altrecht erworben hat, gelten hier andere Bestimmungen.

Ausschlaggebend ist immer, WANN eine Klasse erworben wurde, also welches Führerscheinrecht gilt.

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

ach…hör mir auf kann ich dir nur sagen
ich hab der Sachbearbeiterin eine E-Mail geschrieben und Ihr wie es ist bzw. wie es sein sollt gesagt
sie hat mir dann drei tage später zurück geschrieben, dass ich ihr mal meine tele.nr.: geben soll und sie mich dann anruft… hat sie auch gemacht…sie fragte mich noch mal was ich genau möchte…hab ihr das auch gesagt…da meinte sie nur…das machen wir nicht…weil…das haben wir so noch nie gemacht…wenn ich den Kartenführerschein möchte ich a) Auto und Motorrad ohne Sehhilfe bekomme doch auf alles was über 3,5 t ist verzichten muss… oder b) die Sehhilfe bleibt drin und ich bekomm alle klassen die ich im 3er auch hatte bzw fahren durfte
hab ihr dann gesagt, dass das so nicht geht…denn nur weil sie das noch nie gemacht hat sie nicht einfach sagen kann, dass das nicht geht…ich hab ihr dann auch gesagt, dass ich mich da sehr gut beraten hab lassen und wie der genaue stand der dinge ist…da meinte sie nur…da haben sie sich aber gut informiert !
was denkt die gute Dame denn !?
schriftlich wollt sie mir das natürlich nicht geben…sie meinte mach ich nicht…hab ich ihnen ja gerade gesagt !!
sie meinte gestern…sie informiert sich noch mal und meldet sich dann bei mir

zu der CE Klasse…so viel ich weis geht das (halt nicht ganz)…
mit dem Eintrag: 79 (C1E > 12.000 kg, L 12.000 kg, L

[MOD] Vollzitat gelöscht seufz

Der Eintrag CE79 ist eine Auflage.
Es gibt 2 „C“-Klassen. C ist der große LKW, C1 der LKW bis 7,5 Tonnen.
Alles mit Buchstaben E regelt irgendwelche Anhänger.

CE79 verständlich zu erklären, ist kaum möglich. Selbst Führerscheinexperten, tun sich schwer, das Gesetzeskauderwelsch verständlich wiederzugeben.

Hier hat der Gesetzgeber sich zu Tode geregelt.

Die CE79-Regelung gehört nach meiner Meinung in den Bereich 12
der C1E Klasse.(Für mich unverständlich, warum der Gesetzgeber das so geregelt hat. Aber Logik und Gesetz stehen ja oft auf Kriegsfuß.)
Niemand fährt mit dem vorderen Teil eines Sattelschleppers und kann dann nur eine Gesamtmasse von 12 Tonnen haben (also nur einen relativ kleinen Anhänger ranhängen).
Würde aber sicherlich ulkig aussehen.

Habe dir mein ganzes Wissen unterbreitet, aber schau nochmal in deinen
E-Mail-Eingang. Vielleicht kann ich dir ja telefonisch noch weiterhelfen. Schriftlich ist das sehr umständlich.

Gruß Matthias

Servus zusammen,

so…jetzt hab ich fast das ganze WE mich in den Gesetzestexten rumgetrieben und nach dem § gesucht wo drin steht, dass wenn ich bei einer Umschreibung vom 3er zum Kartenführerschein meine Brille (Sehhilfe) ausgetragen haben möchte…. ein augenärztliches Gutachten brauche…… und der Normale Sehtest vom Optiker ( wie wo der 3er gemacht wurde) nicht gilt…tja….nichts gefunden ! ! !
ich hab nur gefunden, dass für mich da ich den 3er vor 31.12 1998 gemacht hab auch die Voraussetzungen gelten als ich den 3er gemacht habe ! ! !
d,h
Führerschein Klasse 3 nach dem 31.12.88 bis zum 31.12.98
B, BE, C1, C1E, M, S,L CE79 (C1E > 12.000 kg, L