Hallo zusammen,
erst kürzlich bin ich auf die Führerscheinstelle gegangen und wollte meinen alten 3er-Führerschein auf diesen neuen Kartenführerschein umschreiben lassen.
Im Vorfeld hatte ich einen Sehtest für den Autoführerschein beim Optiker machen lassen und habe diesen auch gleich dorthin mitgenommen. Denn im alten 3er habe ich eine Sehhilfe eingetragen. Da sich aber mein Sehvermögen in den letzten 15 Jahren verbessert hat, lies ich diesen machen und siehe da … gut bestanden.
Auf der Führerscheinstelle sagte mir eine Dame dann, dass, wenn ich meine Sehhilfe ausgetragen haben möchte, dies nur bei den Klassen A, A1, B, BE, M, LT gehen würde.
Wenn ich auf die Klassen CE, C1, C1E verzichten würde, gäbe es kein Problem, wenn ich aber alle Klassen behalten wollte, ich ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten benötigen würde.
Jetzt verstehe ich das nicht ganz. Ich weiß zwar, dass es unterschiedliche Anforderungen für unterschiedliche Klassen gibt.
Zur Erlangung des Führerscheins für die Klassen A, A1, B, BE, M, LT gilt als Mindestsehanforderung die Visusstufe 0.7. Für die Klassen C,C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrgastbeförderung gelten die Mindestanforderungen von Visusstufe 0.8.
Auf dem Kartenführerschein hinter den einzelnen Klassen ist das Feld Nr.: 12 für Beschränkungen/Schlüsselzahlen zu jeder einzelnen Klasse ein extra Eintragungsfeld.
Und ganz unten ist auch noch mal das Feld Nr.: 12 für Eintragungen, was bei allen Klassen zutrifft.
Jetzt müsste es doch logischerweise auch so sein, dass, wenn unterschiedliche Sehstärken für unterschiedliche Klassen vorgeschrieben werden, das auch so eingetragen werden kann.
Denn bei mir ist es so, dass ich nur die Visusstufe 0,7 habe (schaffe), doch die Visusstufe 0,8 nicht. Also müssten die doch einfach beim neuen Führerschein hinter den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen und bei den anderen nicht!
Meiner Meinung nach ist das Quatsch, was mir die Dame dort erzählt hat, denn es müsste ja eigentlich so sein, dass ich mein biometrisches Passbild und den Sehtest für den Autoführerschein vorbeibringe und bei den Klassen CE, C1, C1E im Feld Nr.: 12 die Sehhilfe eintragen wird und bei den anderen Klassen A, A1, B, BE, M, LT nicht!
Auch irgendwelche Gutachten oder Untersuchungen sind meiner Meinung auch erst ab dem 50sten Lebensjahr nötig.
Kann mir hier jemand genau sagen, wie das jetzt ist?
Kann es sein, dass es da Unterschiede bei den Führerscheinstellen gibt und sich meine nur so anstellt?
Kennt jemand von Euch jemanden, bei dem das so ist bzw. eingetragen ist?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei Euch…
Gruß Walter
MOD: Titel archivtauglich gemacht
