Neuer Garantieanspruch auf Ersatzlieferung ?

Hallo, ich habe Jahr 2003 ein Medion DVD Heimkinoanlage gekauft, die nach Defekt im Jahr 2007 komplett gegen eine neue Anlage ausgetausch wurde. Nun, nimmt die Anlage keine DVD oder sonstigen Scheiben mehr an. Habe ich einen Anspruch auf eine neue Anlage? Muss der Hersteller nicht auch für die Ersatzlieferung eine neue Garantie geben? Bei diesem Gerät sind es 3 Jahre. Vielleicht kennst sich ja jemand mit der Materie aus? Jedenfalls Medion leht es ab, mit der Begründung. Auf die Ersatzlieferung bestünde keine erneute Garantie, sondern nur auf das " Erstgerät ", und dafür sei die Garantie nicht mehr gültig. Wenn sich jemand auskennt, wäre ich dankbar für einen Tipp auf die bestehende Rechtslage. Rainer

Hallo!

Habe ich einen Anspruch auf eine neue Anlage?
Muss der Hersteller nicht auch für die Ersatzlieferung eine neue Garantie geben?

Das alles steht in den freiwilligen Garantiebedingungen des Herstellers - und diese Unterlagen mußt Du haben.

Jedenfalls Medion leht es ab, mit der Begründung.
Auf die Ersatzlieferung bestünde keine erneute Garantie,
sondern nur auf das " Erstgerät ", und dafür sei die Garantie
nicht mehr gültig.

Siehe „Garantiebedingungen“.

Wenn sich jemand auskennt, wäre ich dankbar
für einen Tipp auf die bestehende Rechtslage.

Da das Gerät bereits über 2 Jahre alt ist besteht auch keine „Sachmangelhaftung“ (altdeutsch oder aber auch österreichisch: gesetzliche Gewährleistung) mehr.

Grüße,
Tomh