Neuer Geschäftsführer

Hallo
der jetzige Geschäftsführer einer UG möchte raus
wie läuft das ab, mit einem Neuen, der schon bereit steht??
muß für Gastronomie auch eine neue Konzession gestellt werden?

Der bisherige Geschäftsführer erklärt gegenüber der Gesellschafterversammlung, dass er sein Amt niederlegt. Daraufhin beschließt die Gesellschafterversammlung, dass der neue bestellt wird, lässt diesen Beschluss notariell beurkunden und zum Handelsregister einreichen. Das war’s.

Eine neue Konzession dürfte dafür nicht erforderlich sein, denn die Konzession wird ja nicht dem Geschäftsführer erteilt, sondern der UG, und die besteht ja unverändert fort.