Neuer Hausbesitzer = neuer Mietvertrag?

Hallo Experten,
nehmen wir mal an, Mieter M wohnt in einen Mehrparteienhaus, das einer alten Dame gehört. Die Besitzerin stirbt leider und die Erben treten ihre Nachfolge an. Können sie dann einen neuen Mietvertrag mit viel höheren Kosten (Steigerung über 30%) verlangen, mit hauptsächlich zwei Argumenten:

  1. Der Meitvertrag wurde ja nicht mit ihnen, sondern mit Vermieterin V geschlossen
    und 2. habe die alte Vermieterin V viel zu geringe Betriebskosten (Nebenkosten) angesetzt und dies müsse nun im Interesse der Wirtschaftlichkeit korrigiert werden.

Vielen Dank schon mal
Jan

Nein …
Kauf bzw. Erbe bricht nicht Miete. Das heißt, der alte Mietvertrag besteht genauso weiter wie bisher. Ein neuer Mietvertrag ist weder nötig noch - in diesem Fall - sinnvoll.
Was die neuen Eigentümer allerdings können, ist, die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten anzuheben, wenn diese sich nach der Abrechnung tatsächlich als zu niedrig angesetzt herausstellen.
Das sollte aber auch im Interesse des Mieters sein, der dann keine hohen Nachzahlungen mehr zu erwarten hat. Dafür ist jedoch kein neuer Mietvertrag nötig. Und Vorsicht: es dürfen nur die Nebenkosten abgerechnet werden, die auch im Vertrag vereinbart wurden.