Neuer Hauseingang in Seitenstraße

Hallo Zusammen,

im Zuge der Renovierung eines Großfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus will ich den Eingang versetzen.
Da das Haus an einer Kreuzung steht, wäre der Hauseingang dann nicht mehr in der gleichen Straße sondern in der Seitenstraße.
Geht das? Oder ist das verboten?
Also der Eingang existiert sogar bereits schon seit Jahren, wurde aber nicht offiziell als Hauseingang genutzt, sondern als „Zusatzeingang“.
Da der eigentlich offizielle Hauseingang direkt in eine Wohnung führen würde, würde ich ihn zu machen wollen. Der Hauseingang ist auch nicht von der eigentlichen Hauptstrasse zu sehen, da er im Hof seitlich liegt.

Muss ich das nur eintragen lassen irgendwo?
Oder brauch man da Genehmigungen etc??

Gruß
bluesmoke

Hallo Blue,

Da das Haus an einer Kreuzung steht, wäre der Hauseingang dann
nicht mehr in der gleichen Straße sondern in der Seitenstraße.
Geht das? Oder ist das verboten?

k.A. ich persönlich würde den Haupteingang zumauern und fertig, der Briefträger wird schon damit klarkommen

Mein Tipp für dich ist, jetzt ist WE, da ist hier nicht viel los.
Warte Mo,Di ab ob Handwerker von ihrer Arbeit her schonmal mit sowas konfrontiert wurden.

Wenn nix kommt was dir weiterhilft, bitte den hiesigen Mod deine Anfrage hier zu löschen.

Dann stellst du sie in einem Rechtsbrett hier neu, mit geändertem text sonst biste ruckzuck gelöscht.

Ein problem sehe ich jetzt schon, sowas ist möglicherweise vom Bundesland abhängig, ggfs. von der Kommune, also gib das an.

Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,
danke für die schnelle Antwort.
Also das Haus steht in Echzell, das ist in Hessen, Kreis Friedberg.

Gut ich warte mal ein wenig :smile:

Gruß
bluesmoke

Hi,

Oder brauch man da Genehmigungen etc??

ja, das könnte in Hessen baugenehmigungspflichtig sein. Und da Du auch die Rettungswegsituation änderst, betrifft das dann wahrscheinlich auch den Umbau im Inneren (Änderungen an der Fassade und Änderungen des baulichen Brandschutzes sind grundsätzlich genehmigungspflichtig). Wenn mehr als zwei Wohnungen entstehen, ändert sich wahrscheinlich auch die Gebäudeklasse (mit erheblichen Folgen für die Anforderungen an den baulichen Brandschutz).
Ob das so ist, kann man nur vor Ort beurteilen. Mindestens müssen die geplanten Änderungen aber als Bauvorlagen eingereicht werden (baugenehmigungsfreie Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes).

Das kann nur ein Fachmann vor Ort beurteilen und für die Erstellung der Bauvorlagen (egal ob genehmigungsfrei oder nicht) brauchst Du den Fachmann (Vorlagenberechtigter) sowieso. Also, Architekt einschalten…

Gruß Stefan

Also der Eingang existiert ja schon seit vielen Jahren (seit 1960), nur wurde der eben nicht offiziell als Haupteingang genutzt sondern als „Seiteneingang“.
Also baue ich da ja nicht wirklich was.
Ich will den ja „nur“ als Haupteingang nutzen…

Du willst doch den bisherigen Haupteingang verschließen, oder?
Wie dem auch sei, den konkreten Einzelfall kann hier niemand abschließend beurteilen. Aber was Du beschreibst, klingt sehr nach einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht.
Wenn Du das Ganze ohne fachliche Unterstützung durchführst, kann es natürlich gutgehen. Es könnte aber auch weniger gut ausgehen und im schlimmsten Fall droht eine Nutzungsuntersagung und eine Rückbauanordnung. Und dann hättest Du das Geld genausogut im Kamin verfeuern können…

Gruß Stefan

Also „zu machen“ war vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt.
Der jetztige Haupteingang soll als Terassentür fürs Erdgeschoss erhalten bleiben.

Daher will ich in dem Sinne wirklich garnichts umbauen, sondern nur den Seiteneingang zum Haupteingang „erklären“ und dort die Klingel & Briefkästen anbringen.

Es sollen 3 Wohnungen entstehen.

zu schnell… :wink:
Und jetzt derzeit sind es nur eine oder zwei?

Ich würde mal sagen dass es zur Zeit eine ist.
Das Haus wurde vorher von einer Großfamilie bewohnt und „theoretisch“ als einzel Wohnungen verwendet.
Aber soweit ich weiß nicht offiziell.
Also denk ich mal das es offiziell eine Wohnung ist im Moment.

Dann ändert sich die Gebäudeklasse von 1 oder 2 nach 3. Damit bist Du auf jeden Fall in der Genehmigungspflicht!
Der Hauseingang ist dann schon wieder fast egal…

Das Vorhaben hat u.U. erhebliche Auswirkungen: So ist z.B. jetzt ein notwendiger Treppenraum vorgeschrieben mit Wänden in der Qualität F30 (Feuerwiderstandsdauer) und die Treppe selbst muß aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder die Qualität F30 erreichen.
Ich rate Dir dringend davon ab, das Ganze ohne Unterstützung eines Architekten durchführen zu wollen.

Gruß Stefan

Was würde denn so ein Architekt verlangen um zu schauen ob alles eingehalten ist im moment?
Also die Treppe ist aus Beton und sieht aus wie in nem Mehrfamilienhaus.

Was würde es denn grob kosten das Treppenhaus so zu machen das es ok wäre?

Was würde denn so ein Architekt verlangen um zu schauen ob
alles eingehalten ist im moment?

Damit ist es nicht getan. Er muß auch prüfen, ob ein Genehmigungsverfahren notwendig ist oder ob eine Anzeige reicht und er muß die Bauvorlagen erstellen (die in jedem Fall notwendig sind).

Den Preis dafür kann Dir hier niemand nennen, das kommt auf das Projekt an. Es gibt aber eine Gebührenordnung (HAOI).

Also die Treppe ist aus Beton und sieht aus wie in nem
Mehrfamilienhaus.

Was würde es denn grob kosten das Treppenhaus so zu machen das
es ok wäre?

Was kostet es ein Haus zu bauen?

Wenn man nicht weiß was genau gemacht werden muß, kann Dir auch niemand irgendwelche Kosten nennen.

allen Infos über das Haus zusammengefasst auf einen Schlag posten?
Hi, ich hab jetzt alles gelesen und festgestellt, dass Goosi Dir jede Info quasi aus der Nase ziehen musste. Respekt vor seiner Geduld!

Auch wenn das Haus bisher von einer Gr0ßfamilie als Ganzes genutzt wurde, wie ist denn die ursprüngliche Einteilung?
Z.B. nur 1 Küche und nur 1 Bad, oder auf jeder Ebene je eine abgeschlossene Wohneinheit mit Küche, Bad und Wohnräumen?
MfG ramses90

@Ramses: Schön das du voraussetzt das ich natürlich weiß was man alles für Infos brauch, bzw weiß welche infos relevant sind.
Da ich leider nicht weiß welche das sind, kann ich sie ja wohl auch nur geben, wenn man mir sagt welche nötig sind.

Also es ist so, dass in jeder Etage 1Küche(ausgenommen Dachgeschoss), 1-2Bäder, sowie 1Wohnraum und 1Schlafraum ist.

Nochmal wegen der F30 Sache.
Mal angenommen die Wände wären nicht F30 geeignet.
Was wäre dann? Kann man die „umbauen“?
Also sozusagen, ne F30-Platte aufschrauben und dann ist es korrekt?
oder müsste man die Wände neu machen? Was ja nicht wirklich möglich wäre…

Hi,

Es gibt aber eine Gebührenordnung (HAOI).

HOAI. Wobei nicht alle den dort festgelegten vollen Satz verlangen.

Mfg
S.