Guten Morgen,
ich bin mir unsicher ob der VM im folgenden Sachverhalt das Recht hat, Geld von den Mietern zu verlangen.
Ein Freund wohnt zur Miete in einem kleinen Haus, welches noch eine 2te Wohnung enthält. Vor kurzem gab es einen Eigentümerwechsel und in der 2ten Wohnung eine neue Mieterin,
Diese ist nun mit dem Herd unzufrieden, da der Herd ziemlich alt ist und es ewig dauert bis die Platten heiß werden und Wasser kocht. Sie hätte nun gern einen neuen mit Ceranfeld, wegen dem Stromverbrauch. Und eifrig wie sie ist hat sie dann das auch für die Wohnung meines Freundes verangt. Da es bei ihm auch so ist.
Der Vermieter hat dazu gesagt die Mieter müssten die Hälfte dazu zahlen.
Die Küchen sind beides EBK die mit gemietet sind.
Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen, ob das so richtig ist?
Vielen Dank schon mal
ja klar, wenn Modernisierungen auf Mieterwunsch erfolgen können diese an den Kosten beteiligt werden. Kein Vermieter ist verpflichtet ständig die neueste Technik zu haben und wer so eine Wohnung mietet, weiß was er tut
was anderes wäre es, wenn gemieteter Gegenstand den Geist aufgibt. bleiben die Platten kalt und sind wegen des Alters keine neuen zu bekommen oder dir Rep. Wird teurer als was Neues muss der Vermieter für adäquaten (nicht schlechter als bei Vertragsabschluss) Ersatz in angemessener Frist, sorgen. der Vermieter muss NICHT dem Mieterwunsch entsprechen. tut er es so meist mit dessen finanz. Beteiligung
ok, macht auch sinn.
Defekt würde ich es nicht nennen, die Platten brauchen halt einfach nur ewig.
wie verhält es sich denn dann, wenn der Mieter auszieht? (vorrausgesetzt es wäre in den nächsten monaten und nicht erst in ein paar jahren)
Moin,
was soll so richtig sein?
Dass die Mieterin einen ihr genehmen Herd verlangt, dass sie diesen für den Nachbarn mitverlangt oder dass der Vermieter einverstanden ist, wenn die Mieter die Hälfte der Anschaffungskosten tragen?
- Wenn die Wohnung mit EBK gemietet ist, hat ein Mieter Anspruch darauf, dass diese in dem angemieteten Wert erhalten bleibt. Sprich: Der Herd muss funktionieren. Sollte sie eine Verbesserung wünschen, kann sie das angeben. Der Mieter scheint kulant zu sein, verlangt eine Beteiligung und verzichtet dafür augenscheinlich (?) auf eine entsprechende Mieterhöhung für die Wertverbesserung.
Alle sind zufrieden.
Oder will der Mieter eine Wertverbesserung, aber dafür nicht zahlen? Das erschiene ungerecht.
Oder soll der Vermieter den Wert verbessern, dafür aber eine Mieterhöhung vornehmen? Das würde bei langjährigen Mietern finanziell ein Nachteil, bei kurzjährigen könnte dies für den Mieter ein Vorteil sein.
Aber der Vermieter muss keinen funktionierenden Herd einer unter den gesehenen Bedingungen gemieteten EBK verbessern, nur im Wert erhalten. Sollte der alte Herd nicht recht funktionieren, dann wird dieser repariert oder durch einen gleichwertigen ersetzt.
Es gibt noch eine Möglichkeit: Der Mieter kauft sich allein den Herd, bewahrt den alten auf (für den Fall des Auszugs) und kann bei einem Auszug den Zeitwert eventuell vom Nachmieter oder vom Vermieter erhalten.
lg
Was die andere Mieterin macht is ihr Ding. In meinem Fall ist es dem Mieter egal ob der Herd getauscht wird. Es sei denn das er nun dafür zahlen muss, nur weil die neue Nachbarin gern ein Ceranfeld hätte und das nun für beide Wohnungen fordert (keine Ahnung, was Sie sich dabei raus nimmt…)
Nun gut.
Erst einmal kann der Mieter ja sagen, er wolle keinen neuen Herd. Dann gibt es auch kein Problem.
Die Nachbarin hat ja keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung anderer.
ABER: Der Vermieter könnte auf die Idee kommen, dass ein Herdtausch gut ist, und dies in beiden Wohnungen vornehmen wollen. Dann wäre dies eine Wertverbesserung, die der Mieter oft (nicht immer, Einzelfall) hinnehmen muss und entsprechend (meist) eine höhere Miete zahlen muss. Aber nicht jede Wertverbesserung ist hinzunehmen. Hier könnte es aber vielleicht im Sinne von Energie/CO2-Sparen eine durchaus gesetzlich legitimierte Wertverbesserung sein.
Da müsste man genauer schauen.
Der Mieter sollte dem Vermieter einfach mitteilen, dass er keinen neuen Herd wolle, und abwarten, ob der Vermieter bei ihm überhaupt einen neuen einbauen möchte.
Ok, dann weiß ich ja schon mal, dass ich es nicht ganz falsch gesehen habe mit der Kostenaufteilung. Mal schauen, was dabei nun raus kommt.
Vielen Dank für eure Antworten.
LG
Hallo,
wenn die Küche mit dem Herd angemietet wurde, dann gehört sie zum Betsand der Wohnung und alle Ersatzmaßnahmen/Reparaturen sind Sache des Vermieters. Allerdings kann niemand verlangen, dass der Vermieter einen neuen Herd bezahlt, wenn der alte noch seinen Zweck erfüllt und in Ordnung ist. Deshalb wird der VM die Hälfte dazu haben wollen, was völlig legal ist.
MfG P. Kunze
Sofern der Mieter den Ersatz einer vorhanden funktionstüchtigen Sache vom Vermieter begehrt, dann muß der Mieter auch für die Kosten einstehen. Ihr Freund kann sich ja gegen den Austausch der funtionstüchtigen Herdplatten gegen ein Ceranfeld ausprechen. Dann wäre ein solcher Austausch das Privatvergnügen des Vermieters und damit auch von ihm zu zahlen.