Hallo liebe Experten,
ich habe eine kurze Frage zum folgenden Sachverhalt:
Mietwohnung mit Einbauküche von Privatvermietung.
Herd schon bei Einzug abgenutzt gewesen, nach weiteren 6 Jahren Nutzung einfach verbraucht, teilweise defekt.
Im (Vordruck-) Mietvertrag keine weiteren Regelungen, jedoch noch das Zeitungsinserat vorhanden, in welchem die Einbauküche damals erwähnt wurde.
Frage: Von wem sind die Kosten für einen neuen Herd zu tragen? Mieter? Vermieter?
Vielen Dank schonmal,
lg