Neuer Hund in Genossenschaftswohnung

Hallo
Schilderung:
Person A berichtet anstvoll, dass diese bei der vermietenden Genossenschaft im Febr. 2010 einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem steht, dass bei Person A kein Hund vorhanden ist und auch kein Hund angeschafft werden wird.

Ich selbst habe diesen Mietvertrag leider nicht gesehen.

Fragen:

Ist dies überhaupt rechtlich „in Ordnung“ oder darf man sich -in Folge einer neuen Beziehung- nun doch einen Hund in der Wohnung halten?

Darf die Genossenschaft verbieten, dass Person B mit dem sieben Jahre alten kleinen Hund einzieht?

Kann die Genossenschaft dies als Kündigungsgrund gegen Person A benutzen?

Wenn ja, wie ist dann die Kündigungszeit? Drei Monate?

Bitte diskutiert dies für mich.

Gruss und Dank

Kermit

Hallo !

natürlich kann ein Vermieter(auch eine Genossenschaft ist ein Vermieter) Hundehaltung verbieten,entweder durch Mietvertrag oder Hausordnung.
Eine Zuwiderhandlung wäre sicher ein Kündigungsgrund,nach Abmahnung und Aufforderung den Hund abzuschaffen. Kommt er der Aufforderung nicht nach,kann man ihm wohl auch fristlos kündigen.
Und das gilt auch für jeden Bewohner der neu in diese Wohnung mit einzieht,Lebenspartner z.B.,der ein Tier mitbringt.

Gerichte haben aber schon manchmal zugunsten von Mietern entschieden,wenn es sich um einen sehr kleinen Hund handelt,der auch sonst keinerlei Anlaß zu Bedenken gab(Bellen usw.).
Denn ein generelles Tierhalteverbot ist wohl nicht haltbar,viele Kleintiere sind lautlos und machen wirklich keine Belästigung der Nachbarn (Fische,Meerschweinchen,Hamster,Katze?,Ziervögel?) Die müssten wohl geduldet werden.
Aber auch lautlose Tiere( Reptilien z.B.) sind nicht unproblematisch.
Allein die Angst der Nachbarn vor Schlangen,die ausbrechen könnten, kann ein Grund zum Einschreiten des Vermieters sein.

MfG
duck313

Hallo
Schilderung:
Person A berichtet anstvoll, dass diese bei der vermietenden
Genossenschaft im Febr. 2010 einen Mietvertrag unterschrieben
hat, in dem steht, dass bei Person A kein Hund vorhanden ist
und auch kein Hund angeschafft werden wird.

Ich selbst habe diesen Mietvertrag leider nicht gesehen.

Fragen:

Ist dies überhaupt rechtlich „in Ordnung“ oder darf man sich
-in Folge einer neuen Beziehung- nun doch einen Hund in der
Wohnung halten?

Nein, wenn Tierhaltung, hier explizit ein Hund verboten ist, ist dieses für die Dauer des Mietverhältnis verboten.

Darf die Genossenschaft verbieten, dass Person B mit dem
sieben Jahre alten kleinen Hund einzieht?

Der Zuzug einer/s Lebenspartnerin/Partners kann nicht verboten werden, wohl aber der Zuzug des Hundes!

Kann die Genossenschaft dies als Kündigungsgrund gegen Person
A benutzen?

Ja!

Wenn ja, wie ist dann die Kündigungszeit? Drei Monate?

Es kommt darauf an, wie lange das Mietverhältnis schon besteht.
Bei weniger als 5 Jahren sind es 3 Monate.

Bitte diskutiert dies für mich.

Was sollte man da diskutieren, Verträge sind dazu da, um eingehalten zu werden.

Schönen Tag noch.

Gruss und Dank

Kermit