Neuer Job ab 1.8 aber noch beschäftigt auf 400€ Basis

Hallo.ich habe eine kleines Problem.ich habe eine feste Zusage von meiner neuen Chefin bekommen das ich ab 1.8.13 anfangen kann (vollzeitstelle), ich habe seit 10.2012 einen 400€ Job der befristet ist bis 10.2013.nu soll ich ab 22.7. eine Woche probearbeiten,mit einen richtigen probevertrag vom aamt…was ich ich am besten? Aufhebungsvertrag zum 31.7 ??? Die Probearbeit fängt genau u. Die Uhrzeit an wo ich auch den 400€Job anfange oder aufhebungsvertrag sofort??? Da bekomm ich aber kein Log. In der letzten woche,bezahlt mir das Amt das dann?? Oder kündigen mit 4frist??? Hilfe ich bin überfragt und weiß nicht mehr weiter

Hi,

das ist alles so kompliziert geworden, daß es nur eine Lösung gibt: Mit dem Amt sprechen, was getan werden soll. Nur dort gibt es dann auch die Möglichkeit, probeweise etwas anzufangen und anschließend wieder in die Hilfe/Vermittlung reinzukommen.

Gruss

rambam

Hallo,

es tut mir Leid, aber ich kann Ihnen nicht weiterhelfen, da ich Ihre Formulierung nicht verstehe.

Schönen Gruß

Holger

Am einfachsten wäre es wenn du mit denen wo du die 400€ stelle hast redest - geht das?
Dann wäre einvernehmliche Auflöungndes Arbeitsvertrages das Beste , dann könntest du dort bis zum Probearbeiten weiter machen.
Wenn das Amt dich Probearbeiten schickt, dann müssen sie auch Zahlen - solltest du aber mit deinem Bearbeitet beim Amt besprechen.
Ansonsten musst du hält am Montag zum Monatsende kündigen und dann musst du hält Ansagen dass du die letzte Woche dann nicht mehr kommen kannst

Alles Gute

Guten Tag,

  1. wichtige Frage: Beziehen Sie ALG ??

Falls ja, dann müssen Sie den 400 Euro-Job kündigen und die Probearbeit durchführen. Denn, bei Bezug von ALG, müssen Sie den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Falls Sie ALG II (Hartz 4) beziehen, sollten Sie mir der Arge sprechen und versuchen, dass Sie keine Probearbeit machen müssen und direkt am 1.8. die Stelle antreten.

Grundsätzlich muß der Arbeitgeber (Nebenjob) Sie unverzüglich aus dem Vertrag entlassen, denn Sie unterstehen dem Arbeitsamt an 1. Stelle.

Viel Glück bei Ihrem neuen Job
Trotzkopf

Ja ich bekomme ALG ||…

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, kannst Du ab 22.07. im Vollzeitjob anfangen, würdest ja dann auch den Lohn bekommen. Ich würde mit dem AG des 400,00 € vereinbaren, die Probewoche im neuen Betrieb machen zu können und dann, wenn alles glatt gegangen ist, einen Aufhebungsvertrag mit dem 400,-- € AG zum 31.07. machen.

Gruß

Klaus

Hallo tweetycb,
ich würde bei der 400,-€ Stelle Urlaub oder eine Freistellung (Risiko: zur Not Krank melden) für die Woche beantragen und den Vertrag erst aufheben wenn ein Vertrag zum 1.8.2013 entstanden ist.
Aber nicht in der Reihenfolge: Urlaubsantrag, Freistellung, wenn das nicht geht mach ich krank, sondern abschätzen was geht.
Gruß
Cress

Hallo,
sprechen Sie mit der Arge, evlt. brauchen Sie dann Praktikum machen.

Ansonsten haben Sie leider Pech und erhalten für die Woche nur ALG II plus Fahrtkosten und evlt. Verpflegungsgeld.

Denken Sie an die Kündigung bei der Nebenbeschäftigung, sie benötien ja auch die Lohnsteuerkarte zum 1.8. oder nach der Lohnabrechnung.

Ich wünsche viel Glück.

Zuerst mal ist die Frage, wie „fest“ die Zusage Deiner neuen Chefin ist? Hast Du das schriftlich? Oder stehst Du am 1. 8. vielleicht mit gar nichts da?
Ansonsten sehe ich da kein Problem. Du kündigst einfach zum 19. 7. Was soll Deine jetzige Firma denn da groß machen? Dich 400er (also „geringfügig“ Beschäftigter) etwa auf Schadenersatz verklagen, weil Du so unverzichtbar bist?
Oder suchst Du am Ende nur einen Grund, nichts Neues anfangen zu müssen?
Gruß
U. Daniel

Sie hat es mir mündlich fest zu gesagt.sie kann den Vertrag bloß noch nicht machen da sie im Urlaub ist…

Da würde ich den Job, den ich habe, erstmal nicht aufgeben! Wenn sie Dich will, kriegst Du den Job in 4 Wochen auch noch.
Gruß
U.Daniel

Hallo,

ich empfehle die Kündigung mit Frist.

TK

Wenn der alte Arbeitgeber mitspielt, dann Aufhebungsvertrag zum 21.7.13.
Wenn er nicht mitspielt, kann er sagen: Vertrag ist Vertrag und Verträge sind zu halten.
Diese Situation wäre vorher mit dem neuen Arbeitgeber zu besprechen gewesen!
Ropbby1

Es wäre toll, wenn du deine Frage dann auch verständlich formulierst. Dann klappt es bestimmt auch mit einer Antwort…

Hallo tweetycb,

Sorry, bin leider erst heute dazugekommen mich einzuklinken. Es gibt ja schon einige Ratschläge.

Ich würde es mit CRESS halten, dem hast Du ja auch schon einen „Hilfreich-Punkt“ gegeben. ;=)

Zusätzlich würde ich das Problem mit dem neuen Arbeitgeber besprechen, vielleicht hat der ja einen machbaren Vorschlag.

Gruß
pleitier