Neuer Job: fristgerecht oder fristlos kündigen?

Hallo, ich bitte um Meinungen zu folgender Thematik, welche mich im Moment etwas überfordert:

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit 01.04. letzten Jahres geringfügig in einer Firma. Die Verträge sind stets auf sechs Monate befristet und enden dann, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Der aktuelle Vertrag endet am 30.09.12. Laut Vertrag beträgt die Probezeit sechs Monate, innerhalb dieser gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der AN hat zudem noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen (anteilig ca. 11).

Nun hätte der AN ein Angebot einer anderen Firma, wo er nach Möglichkeit am 15.09.12 beginnen soll.

Nun eine Frage zur Kündigungsfrist: ist der AN im aktuellen Arbeitsvertrag noch in der Probezeit? Also, galten lediglich die ersten sechs Monate seiner Tätigkeit in der Firma als Probezeit, oder beginnt diese jedesmal wieder mit Vertragsverlängerung?
Ist es dem AN möglich, fristgerecht zu kündigen, um zum 15.09. die Stelle zu wechseln? Oder gelten für ihn vier Wochen Kündigungsfrist?

Soweit der AN weiß, gibt es auch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, welchem der AG aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen wird. Dem AN wurde die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung eingeräumt, doch diese würde ja in einem Arbeitszeugnis durch Angabe des Austrittsdatums einen nicht so guten Eindruck erwecken, oder?

Sieht der AN es richtig, dass der beste Weg wäre, den neuen AG zu bitten, erst zum 01.10. einzutreten und den alten Vertrag einfach fristgerecht auslaufen zu lassen? Hat der AN Chancen auf Verständnis beim neuen AG, wenn er eine fristlose Kündigung von seiner Seite vermeiden möchte?
Oder gäbe es andere Möglichkeiten?

Vielen Dank … mehr auf http://w-w-w.ms/a457ha

Hallo, ich bitte um Meinungen zu folgender Thematik, welche
mich im Moment etwas überfordert:

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit 01.04. letzten Jahres
geringfügig in einer Firma. Die Verträge sind stets auf sechs
Monate befristet und enden dann, ohne dass es einer weiteren
Kündigung bedarf. Der aktuelle Vertrag endet am 30.09.12. Laut
Vertrag beträgt die Probezeit sechs Monate, innerhalb dieser
gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach eine Frist
von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Der AN hat zudem noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen
(anteilig ca. 11).

Nun hätte der AN ein Angebot einer anderen Firma, wo er nach
Möglichkeit am 15.09.12 beginnen soll.

Nun eine Frage zur Kündigungsfrist: ist der AN im aktuellen
Arbeitsvertrag noch in der Probezeit? Also, galten lediglich
die ersten sechs Monate seiner Tätigkeit in der Firma als
Probezeit, oder beginnt diese jedesmal wieder mit
Vertragsverlängerung?

Die Probezeit läuft vom Eintritt in die Firma an sechs Monate.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/…

Ist es dem AN möglich, fristgerecht zu kündigen, um zum 15.09.
die Stelle zu wechseln? Oder gelten für ihn vier Wochen
Kündigungsfrist?

Für eine Kündigung zum 15.9. ist es zu spät.

Soweit der AN weiß, gibt es auch die Möglichkeit eines
Aufhebungsvertrages, welchem der AG aber mit großer
Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen wird. Dem AN wurde die
Möglichkeit einer fristlosen Kündigung eingeräumt, doch diese
würde ja in einem Arbeitszeugnis durch Angabe des
Austrittsdatums einen nicht so guten Eindruck erwecken, oder?

Aufhebungsvertrag kann man immer probieren. Fristlose Kündigung zu provozieren ist eine SEHR schlechte Idee…

Sieht der AN es richtig, dass der beste Weg wäre, den neuen AG
zu bitten, erst zum 01.10. einzutreten und den alten Vertrag
einfach fristgerecht auslaufen zu lassen? Hat der AN Chancen
auf Verständnis beim neuen AG, wenn er eine fristlose
Kündigung von seiner Seite vermeiden möchte?
Oder gäbe es andere Möglichkeiten?

Das hängt nun ganz davon ab, wieviel dem neuen Arbeitgeber am Beschäftigten liegt. Gegebenenfalls wird er es wohl noch vierzehn Tage erwarten können. Wenn hingegen der nächste Kandidat schon vor der Türe steht sind die Aussichten natürlich schlechter.

Hallo und schon mal vielen Dank.
Der AN würde natürlich nicht eine fristlose Kündigung vom AG provozieren wollen. In dieser Firma hat es aber wohl schon den Fall gegeben, dass einem anderen AN auf die Bitte eines Aufhebungsvertrages hin angeboten wurde, dieser könne von sich aus fristlos kündigen.

Viele Grüße

Wie gesagt: kann im Zeugnis schlecht kommen. Aber ich tippe mal, wenn es nur um vierzehn Tage geht, der AN noch Resturlaub hat und erklärt, daß er den Vertrag definitiv nicht verlängern wird würden die auch mit einem Aufhebungsvertrag keinen riesigen Aufstand machen.