Neuer Job in einer anderen Stadt - aktuelle Wohnung befristet vermieten / sub-leasing?

Hallo zusammen, ich habe momentan eine Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt. Ich würde gerne meine aktuelle Wohnung aus folgenden Gründen behalten wollen:

Sie ist komplett möbiliert
Sie befindet sich in einer sehr guten Preislage in Frankfurt
Ich möchte zuerst die Probezeit Überstehen
Ich sehe meine berufliche Weiterentwicklung nicht dauerhaft in der neuen Position und möchte mir eine Rückkehr nach Frankfurt ohne die Stresssuche nach einer neuen Wohnung offen halten

Gerade in Frankfurt ist es aus eigener Erfahrung sehr schwer für mich gewesen überhautp eine Wohnung zu bekommen.

Ich habe einen standartisierten Mietvertrag in dem auch die Klausel besteht, dass eine Untervermietung ausgeschlossen ist.

Wie kann ich hier ggü meinem Vermieter vorgehen, dass ich die Wohnung gerne weiterhin auf meinen Namen behalten möchte und welche Vertragskonstellationen gibt es hier für den Temporären Mieter? Ist ein Untermietvertrag auf Zeit überhaupt dafür geeignet, wenn ich zB für 2- 3 Jahre abwesend bin? Wie würdet ihr euch als Hauptmieter vor Schäden schützen und würdet ihr für das Möbiliar dass ihr hinterlässt noch zusätzlich Entgelt Verlangen? Zählt dies dann als Untervermietung mit Gewinn und muss man das dann versteuern?

Was würdet ihr dann ansetzen?

Meine Wohnung ist 35 qm Groß
Kaltmiete liegt bei 400 €
NK 100 €
Plus Strom und DSL / Telefon
Das Möbiliar hat ca einen Wert von 2000 € (ohne Geschirr Deko etc.)

Vielen Dank für eure Tipps.

Ipanema

Hast Du bereits die Erlaubnis vom Vermieter? Ohne die läuft nichts, und ‚Wohnung sicherstellen, weil ich sie vielleicht irgendwann mal haben will‘ ist sicher kein berechtigtes Interesse.
Siehe
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html

Dann hätten wir ja statt eines Wohnungsmarktes nur noch einen Untervermietungsmarkt…

Gruß,
Steve

Eine Untervermietung läßt sich nicht so einfach pauschal ausschließen. Sie muß vom Vermieter genemigt werden, dieser hat die Genehmigung aber zu erteilen, wenn der Hauptmieter berechtigte wirtschaftliche Gründe geltend machen kann. Was ich tun würde, wenn es baulich möglich ist: die Wohnungseinrichtung so umstellen daß man nur ein Zimmer möbliert vermietet (in Frankfurt gibt es genug Studenten die dankbar für sowas sind), den Rest in ein anderes Zimmer stellen und zusperren, Untermietvertrag befristet abschließen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit nachsehen ob auch alles in Ordnung ist. Das hat auch den Vorteil daß man bei einer derartigen Untervermietung schlecht zahlende oder unzuverlässige Untermieter schnell loswird, Kündigung ist möglich am 15. zum Monatsende.

Hi Ipanema,

what about the general prohibition of short-term renting out of flats and appartments by the tenant that has at least been planned in Frankfurt/M? I am not sure wheter your project will work - better collect reliable information now than pay a hefty fine later!

Regarding taxes, you will have to pay income tax on the difference between receipts and expenses; if your receipts will exceed your expenses, there will be earnings subject to income tax.

Cheers

MM

Was Armin schreibt stimmt! Dazu gibt´s sogar ein BGH Urteil!
Allerdings bezog sich dieses auf die fortwwährende Nutzung eines Zimmers des Hauptmieters und auf dessen Auslandsaufenthalt.


Dann gibt´s noch ein neues Urteil, dass der VM auch berechtigt ist die Miete (nicht nur die Nebenkosten) zu erhöhen und davon einen Anteil vom Hauptmieter verlangen kann.
Das finde ich jetzt nicht auf die Schnelle, evtl.hat das jemand parat? MfG ramses90

Die Klausel mit der Untervermietung ist ungültig. Aber untervermieten bedeutet, dass du nur einen Teil der Wohnung untervermietest.

siehe Dazu 553 BGB

Der Vermieter darf bei der Untervermietung einen Mietzuschlag verlangen, dieser beläuft sich auf ca. 20 - 25 % der Untermiete.

Einen Untermeitvertrag unterliegt, bis auf einigen Ausnahmen, den ganz normalen regularien des Mietrechtes.

Zeitmitvertrag

ja Gewinn muss man versteuern.

Da du bei 35qm sicherlich nicht eine Teil der Wohnugn vermeites sondern die gesamte, dürfte es wohl nichts werden.