Neuer Job Malta; EStab Jan; dt. Steuerfreibeträgen

Guten Tag,wenn jemand einen neuen Job im EU-Ausland wie bspw. auf Malta annimmt, dann zahlt man dort auch seine Einkommenssteuer. Wenn es sich jetzt aber um einen älteren Arbeitnehmer handelt, der in Deutschland Steuerfreibeträge in nicht unerheblicher Höhe hat - bspw. durch eine vermietete Eigentumswohnung -, verliert dieser Arbeitnehmer dann diese Steuervorteile? Oder regeln Abkommens auch das Anerkennen von Freibeträgen? Vielen Dank für die unverbindliche Beantwortung. Eventuell war jemand aus dem Forum ja schon einmal in solch einer Situation und kann persönliche Erfahrungen dazu weitergeben. DANKE!

verliert dieser Arbeitnehmer dann diese
Steuervorteile?

ja, wenn er in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist

Oder regeln Abkommens auch das Anerkennen von
Freibeträgen?

Nein

Eventuell war jemand aus dem Forum ja schon einmal in solch
einer Situation und kann persönliche Erfahrungen dazu
weitergeben.

Ich vermute mal, dass sich hier kein älterer Arbeitnehmer rumtreibt, der auch noch auf Malta einen Job annimmt und in Deutschland weiterhin vermietet :smile:))

Malta
Hi,

Guten Tag,wenn jemand einen neuen Job im EU-Ausland wie bspw.
auf Malta annimmt, dann zahlt man dort auch seine
Einkommenssteuer.

jop

Wenn es sich jetzt aber um einen älteren
Arbeitnehmer handelt,

Rente?

der in Deutschland Steuerfreibeträge in
nicht unerheblicher Höhe hat - bspw. durch eine vermietete
Eigentumswohnung -,

ist damit der Verlust aus Vermietung und Verpachtung gemeint?

verliert dieser Arbeitnehmer dann diese
Steuervorteile?

nach dem Wegzugsjahr ist er nur noch beschränkt steuerpflichtig. Bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung wird keine Steuer festgesetzt. Die Verluste können gesondert festgestellt werden, wirken sich aber nur aus, wenn auch inländische positive Einkünfte später mal erzielt werden. => § 10d EStG

Oder regeln Abkommens auch das Anerkennen von
Freibeträgen?

nee

Eventuell war jemand aus dem Forum ja schon einmal in solch
einer Situation und kann persönliche Erfahrungen dazu
weitergeben.

persönliche Erfahrungen im Steuerrecht haben so ihre Tücken, besser ist es, sich an die Rechtslage zu halten.

Schöne Grüße
C.