Neuer Job - negative Schufa PLUS Vorstrafe

Hi!

Ich habe ein kleines Problem…ich habe endlich einen neuen Job gefunden. Doch leider scheint das ganze keine Gute Wende zu nehmen.

Der neue Arbeitgeber möchte von mir ein Polizeiliches Führungszeugnis plus eine Schufa Auskunft.

Nun ist es so…ich konnte in der Vergangenheit leider einige Raten meiner Bestellungen (Möbel u.s.w.) nicht mehr zahlen.

Daraus folgte, dass ich
a) eine sehr negative Schufa Auskunft habe
und
b) von den Versandhäusern (kleinere Läden) eine Anzeige wegen Betrugs bekam. Weil ich natürlich eine Ratenzahlung einging und nicht zahlen konnte…

Lange Rede, kurzer Sinn…

Was bleibt mir jetzt übrig?

Die Stelle wird im Vertrieb sein, ich werde nicht mit Bargeld zu tun haben, jedoch werde ich Verträge mit Kunden abschließen.

Ich denke ich muss mir Sorgen machen, richtig?

Gruß!

Kel

Hallo Kel,

wie du dir selbst schon richtig beantwortet hast, steht deine neue Stelle mit neg. Schufa UND der Anzeige relativ auf der Kippe. Im Übrigen hast du von einer bloßen Anzeige noch keinen Eintrag im Fühungszeugnis, nur wenn du entsprechend wegen Betruges von einem Gericht verurteilt wurdes und (davon ist auszugehen) momentan eine Bewährungsstrafe verbüßt. Das konnte ich deiner Frage aber jetzt so nicht entnehmen.

Aus Kkommunikativer Sicht würde ich dir raten, dass du ganz offen mit deinen Unterlagen auf den Arbeitgeber zugehst und ihm deine damalige Situation darlegst - persönlich. Das spricht zwar immer noch nicht für einen erstrebenswerten Umgang mit Geld, allerdings zeugt es von Charakter, was deinen Chef dazu ermutigen könnte, dir eine „Chance“ zu geben.

Grüße

Björn

Hallo,

Der neue Arbeitgeber möchte von mir ein Polizeiliches
Führungszeugnis plus eine Schufa Auskunft.

Hast du bei deinem neuen Job mit größeren Geldbeträgen oder Dingen von hohem Wert zu tun (zB Verkäufer beim Juwelier oder Geldtransportkutscher). Wenn nein, geht ihn die Schufa schon mal nichts an.
Ähnlich verhält sich es mit dem Führungszeugnis.
Lediglich öffentliche Arbeitgeber dürfen das meines Wissens grundsätzlich verlangen

Lange Rede, kurzer Sinn…

Was bleibt mir jetzt übrig?

Ruhe bewahren :smile: Hast du wirklich eine Vorstrafe, oder wurde „lediglich“ anzeige erstattet.
Auch stehen nicht alle Vorstrafen im Führungszeugnis, Geldstrafen zB erst ab 90 Tagessätzen. Was alles drin bzw nicht drin steht findest du hier: http://www.juraforum.de/gesetze/bzrg/32-inhalt-des-f…

Gruß
Wawi

HaLLO

Lediglich öffentliche Arbeitgeber dürfen das meines Wissens
grundsätzlich verlangen

Das stimmt nicht denn wenn ein nicht öffentlicher Arbeitgeber mir als Angestellten Geld oder aber teure Waren anvertraut so hat er ein Anrecht darauf zu überprüfen ob ich vorbestraft bin und damit vertrauenswürdig bin.

Wie sollte denn ein Sicherheitsunternehmen feststellen das seine Mitarbeiter alle Sauber sind und keiner schon einmal einen Geldtransporter überfallen hat und das neue Unternehmen dann der nächste ist?
Kann nur mit Führungszeugnis überprüft werden und das ist auch kein öffentlicher Arbeitgeber.

Den UP kann man nur raten sich an den möglichen neuen Arbeitgeber zu wenden und diesen offen und ehrlich darauf an zu sprechen. Ehrlichkeit soll ja manchmal noch belohnt werden. Durch das Gespräch hätte er zumindest eine kleine Chance die Stelle zu bekommen, ohne Gespräch hat er gar keine.
Gruß Sunny

Hallo,

Lediglich öffentliche Arbeitgeber dürfen das meines Wissens
grundsätzlich verlangen

Das stimmt nicht denn wenn ein nicht öffentlicher Arbeitgeber
mir als Angestellten Geld oder aber teure Waren anvertraut so
hat er ein Anrecht darauf zu überprüfen ob ich vorbestraft bin
und damit vertrauenswürdig bin.

Ich zitiere mich selbst:
„Hast du bei deinem neuen Job mit größeren Geldbeträgen oder Dingen von hohem Wert zu tun (zB Verkäufer beim Juwelier oder Geldtransportkutscher). Wenn nein, geht ihn die Schufa schon mal nichts an.“

Wie sollte denn ein Sicherheitsunternehmen feststellen das
seine Mitarbeiter alle Sauber sind und keiner schon einmal
einen Geldtransporter überfallen hat und das neue Unternehmen
dann der nächste ist?
Kann nur mit Führungszeugnis überprüft werden und das ist auch
kein öffentlicher Arbeitgeber.

All das schrieb ich bereits sh Zitat … also …?

Gruß
Wawi

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Hallo,

Ähnlich verhält sich es mit dem Führungszeugnis.
Lediglich öffentliche Arbeitgeber dürfen das meines Wissens
grundsätzlich verlangen

das ist falsch. Auch in der freien Wirtschaft darf der AG die Vorlage eines Führungszeugnisses grundsätzlich von Bewerbern verlangen.

Das ist zulässig und auch durchaus üblich. Bei meinen letzten drei Arbeitgebern war dies auch so.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ähnlich verhält sich es mit dem Führungszeugnis.
Lediglich öffentliche Arbeitgeber dürfen das meines Wissens
grundsätzlich verlangen

das ist falsch. Auch in der freien Wirtschaft darf der AG die
Vorlage eines Führungszeugnisses grundsätzlich von Bewerbern
verlangen.

So gesehen darf er alles verlangen …
Ist nur die Frage ob es zulässig ist … :smile:

Grüße
Wawi

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Hallo,

So gesehen darf er alles verlangen …
Ist nur die Frage ob es zulässig ist … :smile:

es ist zulässig.

Gruß

S.J.

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Hallo,

es ist zulässig.

und somit werden dann die bei einem Vorstellungsgespräch unzlässigen Fragen ausgehebelt …?

Zulässig wie gesagt ja, aber nur wenn es in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
Näheres sh zB hier:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Auskunfts…

„Die Vorlage eines Führungszeugnisses darf der Arbeitgeber normalerweise bei der Bewerbung nicht verlangen. Denn dort sind schließlich alle Vorstrafen aufgeführt, also auch diejenigen, die für die Tätigkeit keine Bedeutung haben. Der Arbeitgeber würde also, wenn er von dem Bewerber auf eine Tätigkeit als Kassierer ein Führungszeugnis verlangen dürfte, auch von der für die Tätigkeit irrelevanten Vorstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erfahren.“

Gruß
Wawi

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Theorie und Praxis
Hi!

Zulässig wie gesagt ja, aber nur wenn es in direktem
Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

Du hast ja recht, aaber:

Zulässigkeit hin oder her - was will man machen, wenn der AG einen im ersten Halbjahr kickt oder gar nicht erst einstellt?
Kein AG mit mehr als 5 Gehirnzellen wird so dämlich sein, und DAS als Grund nennen…

VG
Guido

Guten Morgen :smile:

Du hast ja recht, aaber:

Zulässigkeit hin oder her - was will man machen, wenn der AG
einen im ersten Halbjahr kickt oder gar nicht erst einstellt?
Kein AG mit mehr als 5 Gehirnzellen wird so dämlich sein, und
DAS als Grund nennen…

Da geb’ ich dir allerdings unumwunden recht.

Gruß
Wawi

Hallo Kel,

bitte was?! Polizeiliches Führungszeugnis ist in einigen Branchen obligatorisch, aber eine SCHUFA-Auskunft??? Das habe ich noch nie gehört.

Jetzt habe ich gerade - höchst verwundert - mal eben Tante Google befragt, die Folgendes ausspuckte: http://www.manske-partner.de/ib/site/documents/media…. Es bestätigt meine Meinung, dass die SCHUFA den Arbeitgeber letztlich einen feuchten Kehricht angeht…

Grüße
EP