Heisse Sache…
Hallo Denise,
blöde Frage vorneweg: Dein Mann hat also diesen (guten) Job angeboten bekommen, unter der Bedingung, dass er für die ersten zwei Wochen keine Kohle kriegt, richtig? Und wenn er sich damit nicht einverstanden erklärt, dann hat diese Firma genügend andere Bewerber, die sich darauf einlassen? Und für Euch ist das okay?
Und noch blöder gefragt: das wird dann genauso im Vertrag stehen? Oder beginnt der Vertrag erst nach Ende der Einlernphase? Und was, wenn nach den zwei Wochen Einlernphase der neue Arbeitgeber Deinem Gatten einen Tritt in den Allerwertesten gibt und sich einen anderen sucht? Dann gibt’s keine Kohle?
Ganz persönlich würde ich sagen, dass mir das ganze äusserst suspekt klingt. Denn - wie Du ja auch schon fragst: Was wenn Dein Mann in der Firma was kaputtmacht? Und was, wenn er in der Firma (oder auf dem Weg dorthin) einen Unfall hat? DAS würde ich unbedingt mit der Firma klären (und zwar schriftlich!)
Und noch ne blöde Frage: wessen Idee war die glorreiche mit „er soll sich für diese zwei Wochen arbeitslos melden“? Eure? Die von der Firma? Wenn letztere - lassen die nicht mit sich reden, dass man das Arbeitsverhältnis mit dem ersten Tag beginnt, aber eben das Gehalt im ersten Monat nur halb so hoch ist?
Leider schreibst Du nicht, was Dein Mann momentan macht. Hat er einen Job? Oder ist er arbeitslos? Wenn er eh schon arbeitslos ist, dann kann er ja mal fragen, ob man diese 2 Wochen als „Berufspraktikum“ tarnen kann? Ansonsten meine ich mich zu erinnern, dass die Krankenversicherung nach der letzten Zahlung einen noch 4 Wochen (??) lang versichert hält. Danach muss man sich dann freiwillig versichern (was aber ein sehr geringer Betrag ist, wenn man versichert, dass man grad kein Einkommen hat). ACHTUNG: Das MUSS Dein Mann UNBEDINGT mit seiner Krankenkasse abklären.
Bewusst sein muss er sich, dass wenn er nicht arbeitslos ist, in dieser Zeit KEINE Beiträge zu den ganzen Sozial- und Rentenversicherungen anfallen. Sprich, er wird hier eine „Lücke“ in seinem Einzahlungslebenslauf bekommen. Eventuell gibt es aber die Möglichkeit, dass er diese Beiträge aus eigener Tasche zahlt. ACHTUNG: Auch hier müsst Ihr Euch unbedingt bei den entsprechenden Stellen direkt informieren. Eventuell hilft hier der Noch-Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt weiter.
*wink*
Petzi