Liebe WWW-Gemeinde,
folgende Situation: Ein hochqualifizierter Mensch musste durch Krankheit einige Monate Sozialhilfe beziehen und hat sich im Oktober einen neuen Job geangelt. Dass der nur 200,- € über Soz.-Niveau liegt, spielt keine Rolle - Hauptsache Arbeit.
Das scheint das Sozialamt anders zu sehen. Nach Mitteilung, dass man einen neuen Job hätte und die Lohnsteuerkarte dringend benötige, verlangt dies die Vorlage eines Arbeitsvertrages und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, wann die erste Gehaltzahlung kommt. Die Lohnsteuerkarte wird nicht ausgehändigt! Ohne die gibt´s aber auch kein Geld! Das Sozialamt teilt dagegen mit, dass man beim Arbeitsamt Übergangsgeld beantragen solle. Das AA teilte jedoch mit, man bekomme nichts, weil vorher selbstständig und nicht berechtigt.
Folgende Probleme:
Der Berufstätige will mitnichten seinen Vertrag vorlegen - denn wenn irgendwie durchsickert, dass man Soz.-Hilfe hatte, kann man den Job sofort wieder vergessen (sehr konservativ) und fliegt. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber liefe auf dasselbe hinaus.
Fragen:
- Kann das Sozialamt rechtlich verlangen, den Vertrag zu sehen bzw. eine Bescheinigung vom AG zu verlangen, wann der das erste Mal zahlt?
- Bis zum Oktober wurden monatlich die Kontoauszüge vorgelegt. Daraus sollte dem Amt doch ersichtlich sein, dass man vorher keine Einkünfte hatte?!
- Kann man die Lohnsteuerkarte einklagen?
- Was hat das mit dem Übergangsgeld vom AA auf sich? Will das Soz.-Amt wieder nur auf andere abwälzen?
Vielen Dank für einen Rat im Voraus!
Gruß, Moon
Kleine Bemerkung: Warum ist es in diesem Land eigentlich nicht möglich, von heute auf morgen einen Job anzunehmen, seine eigenen Unterlagen wieder zu haben und einfach wieder auf eigenen Beinen zu stehen? Warum werden einem permanent Steien in den Weg gelegt? Warum ist man nicht über jeden Arbeitslosen weniger froh?
lichen Gruß