Angenommen, jemand hat im Jahr 2004 einen Mitvertrag mit einer Wohnungsgesellschaft geschlossen, in dem zur Kündigung steht, dass sich nach 3 bzw 5 Jahren die Kündigungsfrist um jeweils 3 Monate verlängert.
Dieser Jemand hat nun ein Jobangebot in einer Stadt am anderen Ende der Republik und muss umziehen. Dieser Jemand ist derzeit ein halbes Jahr arbeitslos, der Ehegatte bekommt in zwei Monaten HartzIV. Es gibt logischerweise keine Rücklagen (wenn man dicht an der Armutsgrenze lebt) und ein hohes Interesse, den neuen, wenn auch mässig bezahlten Job anzutreten (ÖD), was dem anderen Partner in der neuen Stadt auch höhere Chancen einräumen würde, da aus der Ferne bewerben oft Nachteile bringt.
Frage: Bedeutet diese Konstellation, dass sich dieser Jemand den neuen Job NICHT LEISTEN kann? 6 Monate doppelte Miete - unmöglich, selbst 3 Monate würden täglich Nudeln, Reis, Kartoffeln, Butterbrote und trotzdem ein überzogenes Konto bedeuten.
Was kann Jemand tun, sich den Job leisten zu können?
Es handelt sich hier um keinen sog. Altmietvertrag, da er NACH 2001 geschlossen wurde und die Gerichtsurteile, die besagen, dass diese Verlängerungen nach 5 Jahren nur für den Vermieter gelten, hier nicht greifen.
Es handelt sich hier um keinen sog. Altmietvertrag, da er NACH
2001 geschlossen wurde und die Gerichtsurteile, die besagen,
dass diese Verlängerungen nach 5 Jahren nur für den Vermieter
gelten, hier nicht greifen.
Angenommen, jemand hat im Jahr 2004 einen Mitvertrag mit einer
Wohnungsgesellschaft geschlossen, in dem zur Kündigung steht,
dass sich nach 3 bzw 5 Jahren die Kündigungsfrist um jeweils 3
Monate verlängert.
Die Fristen der ordentlichen Kündigung sind nach § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html ) geregelt.
Für den Mieter gilt die 3 Monatsfrist und wird auch durch vertragliche Vereinbarungen laut § 573c BGB Abs. 4 nicht verlängert.
Was kann Jemand tun, sich den Job leisten zu können?
Ob es Ansprüche (die sich nicht gegen den Vermieter richten) gibt, eventuell aus „Doppelte Haushaltsführung bedingt durch den Job“, ist besser in anderen Brettern zu erfahren.