Neuer job vollzeit und gewerbe - möglich?

angenommen, X hat vor, ein Gewerbe anzumelden. Bis es läuft würde sein Geschäftspartner den Hauptteil übernehmen, da er Zeit und die Ahnung hat. X muss aus finanziellen Gründen eigentlich Vollzeit arbeiten, bis es anderweitig läuft (und sonst ist es ja auch gut eine Stelle zu haben, falls das Gewerbe nicht so läuft). Jedenfalls ist X momentan nur teilzeitbeschäftigt, was X jetzt doch nicht ausreicht (obwohl es natürlich für das Gewerbe - zeitlich - besser wäre). Jetzt hat X die Möglichkeit in X’s alter Firma wieder anzufangen - Vollzeit - wo X schon mal 2 Jahre gearbeitet hat.
Jetzt zur Frage: Muss X direkt bei Zusage für den Job sagen, dass X Gewerbe anmelden wird (wahrscheinlich ziemlich genau zum Zeitpunkt des neuen Arbeitsverhältnisses) oder kann X das auch nach, sagen wir mal, 2 Wochen im neuen Job sagen (und das Gewerbe auch dann erst anmelden) oder bringt das nichts, wegen Probezeit? Und ist das Gewerbe überhaupt ein Grund, X abzulehnen? Oder kann X auch sagen, dass er das (erstmal) den Partner machen lässt? Oder dass X das nur am Wochenende machen will oder so? Vielen Dank im Voraus für jede Antwort! Muffin

Ein Nebenjob, und über einen Nebenjob reden wir ja hier, muss dem Arbeitgeber immer angezeigt werden (idR findet sich auch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag). Ob das dann ein Grund für eine Kündigung ist, wird sich dann zeigen. Die meisten Arbeitgeber werden aber eher skeptisch reagieren, wenn ihre Angestellten versuchen auf zwei Hochzeiten zu tanzen.

Unfug

Ein Nebenjob, und über einen Nebenjob reden wir ja hier, muss
dem Arbeitgeber immer angezeigt werden

Diese Erkenntnis ziehst Du genau woraus?

Ob das dann ein
Grund für eine Kündigung ist,

…wird in aller Regel nie zur Debatte stehen, es sei denn, man macht dem eigenen AG Konkurrenz oder vernachlässigt seine vertraglichen Pflichten.
Letzteres ist dann allerdings auch der Grund und nicht der Nebenjob.

Die
meisten Arbeitgeber werden aber eher skeptisch reagieren, wenn
ihre Angestellten versuchen auf zwei Hochzeiten zu tanzen.

Nö, fast alle AG können nichts dagegen machen, und es wird ihnen in aller Regel auch egal sein.

Kopfschüttelnde Grüße
Guido

Danke für die Antworten!

Also kann der AG im Grunde nichts dagegen sagen (da es ja in dem genannten Fall sowieso um eine andere Branche gehen würde)?!

Nur: Sollte man erstmal zusagen und anschließend das mit dem Gewerbe machen oder gleich vorher schon mit der Sprache rausrücken? Kann der AG dann nicht sagen „dann nehm ich lieber gleich jemand andern“? Kommt es dem AG nicht komisch vor, wenn jemand 40 Stunden arbeiten will und zusätzlich dann noch ein Gewerbe anmeldet? Kann man das erklären, wie ich geschrieben hatte, mit „nur am Wochenende“ oder Ähnliches?

Denkt der AG nicht generell, bei jemandem mit Gewerbe, dass dieser bald ganz weg ist, weil er sich eben selbständig macht und das dann vielleicht irgendwann ausreicht? Im Grunde also, dass ihm dieser Arbeitnehmer dann auf Dauer nichts bringt und er folglich also lieber jemand anderen nimmt?

Vielen Dank schon mal für weitere Antworten!

Grüße
Muffin

Was ist das für ein Mensch?
Hi!

Also kann der AG im Grunde nichts dagegen sagen (da es ja in
dem genannten Fall sowieso um eine andere Branche gehen
würde)?!

RECHTLICH kann er das nicht.
Mit einer selbständigen Tätigkeit kann man als Arbeitnehmer nicht mal gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, was in „normalen“ Nebenjobs ein Hauptgrund zum Veto wäre.

Nur: Sollte man erstmal zusagen und anschließend das mit dem
Gewerbe machen oder gleich vorher schon mit der Sprache
rausrücken? Kann der AG dann nicht sagen „dann nehm ich lieber
gleich jemand andern“? Kommt es dem AG nicht komisch vor, wenn
jemand 40 Stunden arbeiten will und zusätzlich dann noch ein
Gewerbe anmeldet? Kann man das erklären, wie ich geschrieben
hatte, mit „nur am Wochenende“ oder Ähnliches?

Genau deshalb schrieb ich „RECHTLICH“ groß.
Niemand hier kennt diesen fiktiven Arbeitgeber, es kann also niemand sagen, wie er reagieren würde.
Klar kann er jeden anderen Bewerber nehmen, wenn er der Meinung ist, das Ganze wäre ein Problem.
Allerdings kann er das in der Regel auch nachträglich noch im ersten halben Jahr, da erst nach 6 Monaten ein Kündigungsschutz im Sinne des gleichnamigen Gesetzes entsteht.

Und SOLLTE im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten sein, dass Nebenbeschäftigungen angezeigt oder genehmigt werden müssen, dann ist das auch so (wobei die Genehmigung nur in Ausnahmefällen verweigert werden kann).

Denkt der AG nicht generell, bei jemandem mit Gewerbe, dass
dieser bald ganz weg ist, weil er sich eben selbständig macht
und das dann vielleicht irgendwann ausreicht? Im Grunde also,
dass ihm dieser Arbeitnehmer dann auf Dauer nichts bringt und
er folglich also lieber jemand anderen nimmt?

Wie gesagt: Das hängt nicht vom Status des Arbeitgebers ab, das hängt vom Menschen ab, der dort die Entscheidungen trifft.
Ich wüsste z.B. nicht, was dagegen sprechen sollte, wenn ein Mitarbeiter am Wochenende (meist auf selbständiger Basis) als DJ arbeitet.
Mir würden aber einige Dinge einfallen, die nicht so toll sein könnten, wenn ein Mitarbeiter nach 9 Stunden auf und um seinen Arbeitsplatz herum (bei uns gibt es eine Std. Mittagspause) anschließend noch 4 - 6 Stunden für seine freiberufliche Tätigkeit für eine Versicherung aufwendet.

Aber wie gesagt: Das sehen andere Menschen wieder komplett anders…

Gruß
Guido

Hi, danke für die schnelle und sehr ausführliche Antwort. Das hat mir jetzt wirklich schon mal geholfen bzw. zu weiteren Überlegungen angeregt! Danke!

Gruß
Muffin