Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich wohne in einer Eigentumswohnung und der Klodeckel sowie der Backofen sind mittlerweile nicht mehr in einem guten Zustand - gibt es eine Frist o.ä. in der solche Artikel/Gegenstände durch den Besitzer erneuert werden müssen - vorausgestzt es handelt sich um „Verschleiss“ und nicht um „Beschädigung durch bspw. Vandalismus“?
Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende
Jens Krause
Guten Abend Herr Krause,
bevor ich mich zu diesen Fragen mich äußere, muß ich sagen daß mir solche Fragen bisher nicht gestellt wurden.
Nun zu ihren Fragen : Austausch von WC Deckel und Backöfen sind Angelegenheiten zwischen Mietern und
Eigenteümern und werden intern geregelt.Hier hat der
WE-Verwalter kein Einfluß,es sei denn,der Eigentümer
hat dem Verwalter auch die Mietverwaltung übertragen.
Ich hoffe daß ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Freundliche Grüße
Martin Gann
Vielen Dank für die Antwort!
Gruss Jens