Neuer Lebensgefährte zieht ein

Hallo !
Vermieter Hr.W. machte Mietvertrag mit Fr .X und Hr.Z (Beziehung nicht verheiratet) nach 4 Jahren trennen sich die beiden .
Er zieht aus !
Nach 2 Monaten zieht dann neuer Lebengefährte ein ohne Hr .W. bescheid zusagen sein Name am Briefkasten.
ist das so ok ?

vG

Moin,

der Vermieter muss der neuen Beziehung nicht zustimmen.
Er muss allerdings dem Einzug des Lebensgefährten zustimmen.
Dabei gilt die etwas merkwürdige Regelung, dass man ihn um Erlaubnis bitten muss, er aber diese Erlaubnis nur in ganz wenigen begründeten Ausnahmefällen verweigern darf.

Also:
Die Mieterin hätte fragen müssen, der Vermieter hätte (aller Wahrscheinlichkeit) zustimmen MÜSSEN.

Hallo

Nein, der Vermieter hat ein Recht darauf zu wissen, wer in seinem Haus wohnt.

Außerdem ist das natürlich dem Herrn Z. gegenüber sehr unfair, denn der Mietvertrag sollte gekündigt werden, weil er ja sonst weiterhin für die Zahlung der Miete haftet.

Oder was ist mit dem Mietvertrag passiert? -

Viele Grüße

Sie hätte aber auch den anderen Mieter der Wohnung, nämlich Herrn Z., fragen müssen. Und der hätte NICHT zustimmen müssen.

Herr Z. bleibt Mieter, wenn sonst nichts passiert. Er haftet mit fuer die Meite, die Reinigungsverpflichtungen, die Schaeden beim Auszug von Y.

Dann wird sich bald ein neuer Mieter anmelden wollen.
Neuer Mietvertrag, mit Fr Y und neuem Mieter, wenn der Vermieter dies mag. Dazu muessen Y und Z kuendigen.
Oder kein neuer Mietvertrag, dann bleibt der alte Mietvertrag mit den beiden Y und Z bestehen. Dort sollte dauerhafter Besuch geregelt sein.

So? Woraus ergibt sich das, wenn er selber zwar noch Miete zahlt, aber ausgezogen ist? Und wenn seine Ex den Herrn eingeladen hat?

Wenn der Neue schon seinen Namen am Briefkasten anbringt, dann wohnt der doch höchstwahrscheinlich da und ist nicht nur Besuch.
Ob der Ex Miete zahlt oder nicht und ob er dort wohnt oder nicht, spielt keine große Rolle. (Ich nehme ja an, dass er keine zahlt, so lange seine Ex zahlt und es keine Probleme damit gibt) Solange der Mietvertrag nicht gekündigt ist, ist er dort einer der beiden Hauptmieter.

Und so lange man Hauptmieter einer Wohnung ist, dann hat man doch wohl das Recht, gefragt zu werden, ob da jemand anderes einziehen darf.

Nein. Beide sind Mieter, beide haben das Hausrecht.


Und hier kommt noch dazu, dass der Ex seine Besitzrechte offenbar aufgegeben hat - er ist schließlich ausgezogen.

Wenn der Ex nicht mehr verantwortlich sein will, muss erkündigen. Wenn sie nicht kündigen will, muss er das einklagen. Aber die Kündigung geht nicht teilweise, die bezieht sich auf den kompletten Mietvertrag. Und der Vermieter muss mit der Frau allein (oder mit ihr und ihrem neuen) auch keinen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht will.
Aber das wurde von Dir ja auch nicht bestritten.

Der neue Mieter muss auf jeden Fall beim Vermieter angemeldet werden.