Neuer Lohnsteuerbescheid FEHLER?

Hallo zusammen. Hätte mal eine Frage und hoffe auf Hilfe:

Ehepaar bekommt im Mai eien Lohnsteuerbescheid für 2010 mit einer Rückzahlung. Nach 5 Monaten bekommen sie eine Nachberechnung und einen neuen Lohnsteuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.

Die Nachberechnung erfolte angeblich aufgrund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Man muß dazu sagen, dass beide Ehepartner einen 2008 einen Riestervertrag abgeschlossen haben und fleißig hereinzahlen.

Nach durchsicht und vergleich beider Lohnsteuerbescheide ist aufgefallen, dass die Altersvorsorgezulage der Ehefrau einfach aus der Berechnung genommen wurde, was die Nachzahlung erklären wurde.

Aber ist das überhaupt richtig? Beide haben doch einen Anspruch auf Zulagen, oder? Soll das Ehepaar nun ein Einspruch einreichen oder erst mit dem zuständigen Finanzamt sprechen?

Danke im Voraus für Eure Rückmeldung.

Liebe Grüsse Kati

Eins sollte man vielleicht noch hinzufügen. Die Ehefrau ist zwar rentenversicherungspflichtlich, zahlt aber in eine berufsständische Versorgungseinrichtung ein. Kann es vielleicht deshalb sein, dass die Zulage gestrichen wurde?

Hallo!

Ja, das ist es. Versorgungswerke zählen nicht als Rentenversicherungspflicht. Die Ehefrau ist dann nicht zulageberechtigt.

Gruß

derschwede77

p.s. es heißt Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheid ist was anderes.

Ergänzung
Die Ehefrau ist mittelbar zulageberechtigt wenn der Ehemann unmittelbar ist.

Wenn die Ehefrau bisher angegeben hat, dass sie unmittelbar zulageberechtigt ist, sollte sie das ändern, das geht auch noch für 2010 rückwirkend. Dann dürfte sie auch wieder die Zulage bekommen.

Danke für die Antwort…
aber dann wurde das im Jahr 2009 bereits falsch berechnet. Da hat die Ehefrau ebenfalls die Zulage bekommen. Diese kann ihr dann auch Rückwirkend aberkannt werden, oder?

Gruß Kati

Eins sollte man vielleicht noch hinzufügen. Die Ehefrau ist
zwar rentenversicherungspflichtlich, zahlt aber in eine
berufsständische Versorgungseinrichtung ein. Kann es
vielleicht deshalb sein, dass die Zulage gestrichen wurde?

Meines Wissens sind berufständische Versorgungswerke der GRV gleichgestellt, was die AVmG Förderung angeht. In diesem Falle könnte ich mir vorstellen, dass die korekte Anbieterbescheinigung des Rietservertrages dem FA nicht vorgelget wurde.

Hallo

Ja, das ist es. Versorgungswerke zählen nicht als Rentenversicherungspflicht.

Bist Du da sicher ? Ich meine mich zu erinnern, dass zumindest einige (Architekten, Anwälte) der GRV gleichgestellt sind.

Gruß

Nordlicht

Ja, bin mir sicher. Hier ein Link des Steuerberaerversorgungswerks:

http://www.stbv-nrw.de/Sitepages/information.aspx?do…

Dürfte sich aus §10a Abs.1 S.a EStG ergeben:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html

Details dazu im BMF-Schreiben 31.03.2010:

http://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtspr…

Gruß

derschwede77

Ja!

@Nordlicht

Die Anbieterbescheinigung wurde mit der Steuererklärung eingereicht. Die kam ja vom Anbieter. Durch die Mitteilung der zentralen Zulagestelle für Albersvorsorge wurde die Neuberechnung durchgeführt. Das Finanzamt prüft nicht, ob richtig oder Falsch.

Übrigens ist die Ehefrau seit Anfang 2009 angestellte Architektin und seit dem auch in der berufsständigen Versorgungseinrichtung versichert.

Zu der Ergänzung:

Also hätte bei der Steuererklärung 2009 und 2010 heißen sollen. Der Ehemann (mit eigenem RiesterVertrag) ist unmittelbar begünstigt und die Ehefrau mittelbar begünstigt, dann würden die Zulagen so bleiben, wie sie waren?

Wie kann man den Fehler rückwirkend mitteilen? Einfach formlos per Brief?

Gruß Kati

Was heißt Anfang 2009 Versorgungswerk? Haißt das 01.01.?

Wenn in 2009 noch 1 Tag Arbeitslosigkeit im ALG-Bezug oder 1 Tag nicht-Versorgungswerk-Angestellter, dann ist die Ehefrau unmittelbar begünstigt in 2009.

gruß

derschwede77

Hallo!

Es gibt ein Formular dafür. Am Besten bei dem Anlageinstitut anrufen, die leiten das dann in die Wege.

Wie das Formular genau heißt weiß ich nicht, ansonsten könnte man es im Netz runterladen.

Gruß

derschwede77

OK… dann trifft es ja für 2009 nicht zu, da die Ehefrau erst ab dem 03.2009 ins Versorgungswerk gewechselt hat.

Habs verstanden.

Vielen Dank! Wieder ein Stück schlauer!