Halli,hallo,
da steht unter wohnwertsteigerndes Merkmal:
zur Wohnung gehörige/r Garage oder Stellplatz ohne zusätzliche Entgeld.
Wenn es jetzt einen Stellplatz gibt,auf den sich jeder Mieter oder Gast stellen kann ( wer zuerst kommt, der mahlt zuerst) gilt dieser Platz dann als wohnwertsteigerndes Merkmal
ODER
ist ein fest zugewiesener Stellplatz (nur für mich) zur Wohnung gemeint?
Was wisst Ihr?
der liebe Peter
Hallo Peter,
zur Wohnung gehörige/r Garage oder Stellplatz ohne zusätzliche
Entgeld.
[…]
ist ein fest zugewiesener Stellplatz (nur für mich) zur
Wohnung gemeint?
steht doch da: Zur Wohnung gehörend
nicht:
Zum Haus gehörend
Gruß
osmodius
Hallo
da steht unter wohnwertsteigerndes Merkmal:
zur Wohnung gehörige/r Garage oder Stellplatz ohne zusätzliche
Entgeld.
Nein, das steht da ganz sicher nicht. Aber ich kann dich trösten: Das Wort Entgelt schreibt die gefühlte Bevölkerungsmehrheit falsch.
Wenn es jetzt einen Stellplatz gibt,auf den sich jeder Mieter
oder Gast stellen kann ( wer zuerst kommt, der mahlt zuerst)
gilt dieser Platz dann als wohnwertsteigerndes Merkmal
ODER
ist ein fest zugewiesener Stellplatz (nur für mich) zur
Wohnung gemeint?
Was ist an „zur Wohnung gehörig“ unverständlich? Ob sich der Mieter oder sein Gast oder sonstwer drauf stellt, darf der Mieter entscheiden, weil der Stellplatz eben fest zur Wohnung gehört. Folglich steigert er den Wert der Wohnung. Falls er das nicht allein entscheiden kann, weil der Stellplatz eben nicht fix zur Wohnung gehört: dann nicht.
Gruß
smalbop