Hallo, hab da mal eine Frage.
Die jetzige Wohnung wurde fristgerecht gekündigt. Es waren mehrere Interessenten da und der Vermieter hat sich für jemanden entschieden.
Es folgte die Frage, ob die Wohnung auch schon früher übernommen werden könne. Diesem wurde zugestimmt. Zwischen neuem Mieter und Vermieter wurde dieses auch mündlich vereinbart.
Nun ist der neue Mieter vor Vertragsabschluss abgesprungen.
Wie ist da die Rechtslage? Besteht die Verpflichtung gegenüber dem bisherigen Vermieter auf Zahlung der Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses?
Es wurden bereits etliche Sachen vereinbart mit dem neuen Vermieter einschließlich Einzugstermin.
Danke schon einmal für die Bemühungen.