Neuer Mieter verzichtet auf Schönheitsreparaturen durch Vormieter

Hallo,

bei der Wohnungsübergabe teilt der neue Mieter mit, dass er mit den Vormietern vereinbart hätte, dass dieser nicht streichen müssen (auch wenn es so im Mietvertrag steht), da er ja sowieso seine eigenen Farben verwenden möchte,

Wie muss vorgegangen werden (der Vormieter hätte gemäß Mietvertrag bei Auszug nach 3 Jahren streichen müssen) um dann nicht bei nur kurzer Wohndauer des neuen Mieters auf den Kosten für die Renovierung sitzen zu bleiben.

Reicht ein kurzer Text im Übergabeprotokoll oder muss es eine weiterführende schriftliche Vereinbarung geben.
Wie muss das formuliert werden?

Danke für Ihre kurzfristige Hilfe schon im Voraus.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,

Vertragspartner ist der Vermieter und nicht der Vor- bzw Nachmieter. Vor- und Nachmieter können vereinbaren was sie wollen, dies hat aber keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieters, solanger dieser den Vereinbarungen nicht (eventuell mit gesonderten Bedingungen) zustimmt.

Gruß

Joschi