Hallo Petra,
Ok. Da sitzt also irgendjemand, der keinen Mietvertrag hat, in
der Wohnung des Mädels und blockiert diese. Weder das Mädel
selber noch ein zahlender Nachmieter kann diese bewohnen.
und genau das ist die Frage. Hat er einen Mietvertrag oder hat er keinen. Da wird dann gerne vergessen, dass so ein Mietvertrag auch mündlich zustande kommen kann. Haben sich der ungebetene Gast und die Mieterin darüber geeinigt, dass dieser gegen einen gewissen Betrag in der hiesigen Wohnung wohnen kann, so sieht es schlecht aus.
Weißt du was? Ich würde kurzerhand die Polizei anrufen. Die
sollen ihn rauswerfen. Er ist wie ein Gast, der nicht weiß,
wann es Zeit ist zu gehen.
Sagt dieser Gast nun zu der Polizei: Langsam mal, ich habe mit der Mieterin ein Untermietverhältnis mündlich geschlossen, so wird die Polizei hier nicht viel tun.
Viel spannender wird es erst, wenn der Vermieter den vermeindlichen Untermieter vor die Tür setzt und der Untermieter dann Schadensersatzansprüche gegen die Mieterin geltend macht.
Alles wirklich nicht so einfach.
Gruß
Joschi