wir haben grad folgendes diskutiert und kommen zu keinem Ergebnis. Vielleicht hat wer von euch ne Idee, was wäre wenn…
Ein junges Mädel hätte eine kleine eigene Wohnung zur Miete und weil sie mit ihrem Freund zusammenziehen möchte, überläßt sie die Wohnung einen entfernten Bekannten. Dieser verspricht unter Zeugen, sich mit dem Vermieter in Verbingung zu setzen.
Ein wenig gutgläubig vom Mädel, aber wer macht nicht mal nen Fehler? Hinterher sind wie alle schlauer.
Es käme natürlich wies kommen muss, der Bekannte tut gar nichts, ist nach den ersten Wochen auch nicht mehr zu erreichen. Macht die Tür nicht auf, Tele geht nicht…
Und irgendwann klingelt der Vermieter s Handy des Mädels an, wo die Miete bleibt.
Klar, der Mietvertrag läuft ja nun noch aufs Mädel, da der neue nichts unternommen hat. Aber dieser wäre nicht zu erreichen und was schriftliches gibts nicht.
KLar, könnte s Mädel warten, bis der Vermieter ne Räumungsklage macht, aber das würde ja Kosten für sie bedeuten. Inzwischen wäre ihr natürlich auch klar, dass sie Fehler gemacht hätte, aber Zeit zurückdrehen geht nicht.
Gäbe s ne Chance, aus dem Schlamassel wieder raus zu kommen? Wenn ja, wie?
Was meint ihr?
was soll ich sagen, ne Moralpredigt bringt hier auch nichts mehr.
Für mich stellt sich die Sache ganz klar da:
Fachanwalt!
Der wird wohl erst mal prüfen, ob ein gültiger Mietvertrag zwischen dem Bekannten und dem Mieter zustande gekommen ist.
Davon hängt das weitere Vorgehen ab.
Ohne hier Angst verbreiten zu wollen, kann ich nur (wenn auch blauäugig) für die Mieterin hoffen, dass dem nicht so ist.
die Vorgehensweise (also alles mündlich und ohne dem Vermieter Bescheid zu sagen) ist wie es scheint, gängige Praxis unter Studenten. So ist auch die Tochter einer Freundin an ihre Wohnung gekommen, aber eben ehrlich, gleich mit dem Vermieter telefoniert.
Und bei einen Kaffeetratsch heut nachmittag kamen wir drauf, was wäre, wenn es mal so käme. Mal dran denken ist ja nicht verkehrt. Dann weiß man im Notfall, was man lieber lassen würde.
Es käme natürlich wies kommen muss, der Bekannte tut gar
nichts, ist nach den ersten Wochen auch nicht mehr zu
erreichen. Macht die Tür nicht auf, Tele geht nicht…
Und irgendwann klingelt der Vermieter s Handy des Mädels an,
wo die Miete bleibt.
Klar, der Mietvertrag läuft ja nun noch aufs Mädel, da der
neue nichts unternommen hat. Aber dieser wäre nicht zu
erreichen und was schriftliches gibts nicht.
Ok. Da sitzt also irgendjemand, der keinen Mietvertrag hat, in der Wohnung des Mädels und blockiert diese. Weder das Mädel selber noch ein zahlender Nachmieter kann diese bewohnen.
Miete zahlt der Jemand nicht.
Weißt du was? Ich würde kurzerhand die Polizei anrufen. Die sollen ihn rauswerfen. Er ist wie ein Gast, der nicht weiß, wann es Zeit ist zu gehen.
Ok. Da sitzt also irgendjemand, der keinen Mietvertrag hat, in
der Wohnung des Mädels und blockiert diese. Weder das Mädel
selber noch ein zahlender Nachmieter kann diese bewohnen.
und genau das ist die Frage. Hat er einen Mietvertrag oder hat er keinen. Da wird dann gerne vergessen, dass so ein Mietvertrag auch mündlich zustande kommen kann. Haben sich der ungebetene Gast und die Mieterin darüber geeinigt, dass dieser gegen einen gewissen Betrag in der hiesigen Wohnung wohnen kann, so sieht es schlecht aus.
Weißt du was? Ich würde kurzerhand die Polizei anrufen. Die
sollen ihn rauswerfen. Er ist wie ein Gast, der nicht weiß,
wann es Zeit ist zu gehen.
Sagt dieser Gast nun zu der Polizei: Langsam mal, ich habe mit der Mieterin ein Untermietverhältnis mündlich geschlossen, so wird die Polizei hier nicht viel tun.
Viel spannender wird es erst, wenn der Vermieter den vermeindlichen Untermieter vor die Tür setzt und der Untermieter dann Schadensersatzansprüche gegen die Mieterin geltend macht.
‚Dieser verspricht unter Zeugen, sich mit dem Vermieter in Verbingung zu setzen.‘
deutet nun nicht auf ein Miet- oder Untermietverhältnis hin. Mietzahlungen seien auch nicht geflossen. Also wäre wohl kein Vertragsverhältnis beweisbar.
Schlosser, neues Schloss, Schrott auf die Straße, Kündigen.
‚Dieser verspricht unter Zeugen, sich mit dem Vermieter in
Verbingung zu setzen.‘
Da würd ich schon mal nachfragen, warum der „Gast“ sich denn mit dem Vermieter in Verbindung setzten sollte.
deutet nun nicht auf ein Miet- oder Untermietverhältnis hin.
Sicher, könnte man daraus nicht schließen. Es könnte genausogut sein, dass der Mieter gesagt hat: "Du darfst hier vorübergehend wohnen, mußt aber mit dem Vermieter einen Mietvertrag schließen um die Wohnung dauerhaft nutzen zu können.
Aber mal ehrlich, klingt sowas realistisch?
Mietzahlungen seien auch nicht geflossen. Also wäre wohl kein
Vertragsverhältnis beweisbar.
Nur weil sie nicht geflossen sind, kann man daraus nicht schließen, dass keine Mietzahlungen vereinbart wurden. Ein Richter könnte der Ansicht sein, es wurde vereinbart, die Miete direkt auf das Konto des Vermieters zu zahlen, was sich mit der Tatsache decken würde, die Mieterin hat keine Mietzahlung vorgenommen.
Schlosser, neues Schloss, Schrott auf die Straße, Kündigen.
Kleine Spitzfindigkeit von mir: Warum kündigen, wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist?
Naja, wie gesagt, wirklich beurteilen kann man das Ganze nicht…
Es könnte
genausogut sein, dass der Mieter gesagt hat: "Du darfst hier
vorübergehend wohnen, mußt aber mit dem Vermieter einen
Mietvertrag schließen um die Wohnung dauerhaft nutzen zu
können.
Aber mal ehrlich, klingt sowas realistisch?
Doch, doch, in meinen Ohren kingt das recht realistisch. Oder war es denn nicht so gemeint? Ich hab’s jedenfalls so verstanden…
Hallo,
die ganze Wohnung untervermieten kann man nicht, also gibt es auch keinen (mündlichen) Untermietvertrag. Einen Mietvertrag gibt es aber auch nicht, denn den kann man ausschließlich mit dem Vermieter schließen. Und hier wurde ja nicht mal der ursprüngliche Mietvertrag gekündigt, ganz abgesehen davon, dass der Vermieter den neuen Bewohner ja gar nicht akzeptieren muss.
Es besteht dagegen immer noch der Mietvertrag zwischen der ausgezogenen Mieterin und dem Vermieter. Was zum einen bedeutet, dass sie zahlen muss und zum zweiten, dass sie den Zahlungsunwilligen rauswerfen kann, von heut auf morgen, notfalls mit Hilfe der Polizei.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner
wieso sollte man das nicht können? In manchen Mietverträgen steht, dass man es nicht darf, aber wenn ich es trotzdem tue habe ich ein Problem und mein Untermieter einen Vertrag den ICH nicht erfüllen kann.
also gibt es
auch keinen (mündlichen) Untermietvertrag.
s.o.
Einen Mietvertrag
gibt es aber auch nicht, denn den kann man ausschließlich mit
dem Vermieter schließen.
Falsch. Einen Mietvertrag kann jeder mit jedem über alles abschließen. Wenn eine Partei nicht erfüllen kann, hat nur sie ein Problem.
Kleine Spitzfindigkeit von mir: Warum kündigen, wenn kein
Mietvertrag zustande gekommen ist?
Es besteht doch ein Mietvertrag. Und zwar der zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Mädchen. Diesen Vertrag müsste sie schon kündigen, da sie die Wohnung nicht mehr nutzen möchte.
Trotzdem müsste sie dann die rückständigen Mieten und die Mietzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen. Und den Schmarotzer (Gast) rauswerfen.
Falls er über alle Berge ist, würde ich einfach den Schlüsseldienst rufen.
also gibt es auch keinen (mündlichen) Untermietvertrag.
Dabei bleibe ich aber. Denn um Untervermieten zu dürfen, benötigt man die Erlaubnis des Vermieters (§540BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html). Die hier offensichtlich fehlt.
Einen Mietvertrag
gibt es aber auch nicht, denn den kann man ausschließlich mit
dem Vermieter schließen.
Falsch. Einen Mietvertrag kann jeder mit jedem über alles
abschließen.
Ich meinte einen Mietvertrag, keine Untervermietung, keine Ausleihe o.ä.
Wenn eine Partei nicht erfüllen kann, hat nur sie
ein Problem.
Zu einem Vertrag gehören immer zwei, die sich einig sind. Das ist hier offensichtlich in Bezug auf einen Mietvertrag nicht der Fall.
Gruß
loderunner (ianal)
Es besteht dagegen immer noch der Mietvertrag zwischen der
ausgezogenen Mieterin und dem Vermieter. Was zum einen
bedeutet, dass sie zahlen muss und zum zweiten, dass sie den
Zahlungsunwilligen rauswerfen kann, von heut auf morgen,
notfalls mit Hilfe der Polizei.
ich hab mir heute den ganzen Tag die Frage gestellt, ob die Polizei hier aktiv werden würde.
Also, wenn sie aktiv werden würde, müßte sie wohl davon ausgehen, dass hier ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB vorliegt. Aber das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Die reguläre Mieterin hat ja im Prinzip ihre Wohnung aufgegeben und zugelassen, dass der Untermieter (oder was auch immer) sich in der Wohnung aufhält. Also verweilt er ja mit Befugnis der Mieterin. Das er seinen Verpflichtungen nicht zeitgerecht nachkommt, hat ja damit erst mal nichts zu tun. Mehr noch, die Mieterin hat zugelassen, dass er für sich dort eine Wohnung einrichtet, somit wäre das Eindringen der Mieterin als Hausfriedensbruch zu sehen. Bei so einer Sachlage denke ich, wird sich die Polizei heraushalten und auf zivilrechtliche Klärung verweisen.
also gibt es auch keinen (mündlichen) Untermietvertrag.
Dabei bleibe ich aber. Denn um Untervermieten zu dürfen,
benötigt man die Erlaubnis des Vermieters (§540BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html). Die hier
offensichtlich fehlt.
Klar fehlt die. Aber zwei Menschen können im Rahmen der Vertragsfreiheit abschließen was sie möchten. Die Parteien sind sich aber gegenseitig zur Vertragserfüllung verpflichtet. Wenn eine Partei nicht erfüllen kann, dann ist Schadenersatz fällig. Aber gültig ist der Vertrag trotzdem, sonst gäbe es keinen Schadenersatzpflicht.
Einen Mietvertrag
gibt es aber auch nicht, denn den kann man ausschließlich mit
dem Vermieter schließen.
Falsch. Einen Mietvertrag kann jeder mit jedem über alles
abschließen.
Ich meinte einen Mietvertrag, keine Untervermietung, keine
Ausleihe o.ä.
Mietvertrag ist Mietvertrag, ob nun gewerblich, privat oder Unter
Wenn eine Partei nicht erfüllen kann, hat nur sie
ein Problem.
Zu einem Vertrag gehören immer zwei, die sich einig sind. Das
ist hier offensichtlich in Bezug auf einen Mietvertrag nicht
der Fall.
Wenn ich dir meine Wohnung untervermiete, sind wir uns einig. Es entsteht ein Vertrag. Wenn rechtliche Dinge gegen den Vertrag stehen (Objekt gehört mir nicht) gilt der Vertrag immer noch, allerdings bin ich dann für den Schaden verantwortlich, wenn ich nicht erfüllen kann.
also gibt es auch keinen (mündlichen) Untermietvertrag.
Dabei bleibe ich aber. Denn um Untervermieten zu dürfen,
benötigt man die Erlaubnis des Vermieters (§540BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html). Die hier
offensichtlich fehlt.
Klar fehlt die. Aber zwei Menschen können im Rahmen der
Vertragsfreiheit abschließen was sie möchten.
Ja. Nur besteht ja hier gar kein Anlass, von einer Untervermietung auszugehen. Abgesprochen war laut UP, dass der neue Mieter sich beim Vermieter meldet und selber einen Mietvertrag abschließt. Also gibt es hier keinen Untermietvertrag.
Einen Mietvertrag
gibt es aber auch nicht, denn den kann man ausschließlich mit
dem Vermieter schließen.
Falsch. Einen Mietvertrag kann jeder mit jedem über alles
abschließen.
Ich meinte einen Mietvertrag, keine Untervermietung, keine
Ausleihe o.ä.
Mietvertrag ist Mietvertrag, ob nun gewerblich, privat oder
Jaja. Du zählst hier imaginäre Erbsen. Mit ‚Mietvertrag‘ meinte ich einen ganz normalen Vertrag eines Hauptmieters mit dem Wohnungsbesitzer. Jetzt deutlich genug?
Zu einem Vertrag gehören immer zwei, die sich einig sind. Das
ist hier offensichtlich in Bezug auf einen Mietvertrag nicht
der Fall.
Wenn ich dir meine Wohnung untervermiete, sind wir uns einig.
Es entsteht ein Vertrag.
Ja, aber das ist hier doch gar nicht geschehen.
Gruß
loderunner (ianal)
Deine pauschale Behauptung, es gebe keinen Untermietvertrag,
sehe ich nun mal mit einem gewissen Zweifel.
Ich nicht. Ich habe nur die Schilderung aus dem UP, da finde ich nicht mal einen kleinen Hinweis auf Untervermietung. Im Gegenteil spricht heftig dagegen, dass das Mädchen die Mietzahlungen eingestellt hat. Das würde sie doch wohl kaum tun, wenn sie eine Untervermietung im Sinn gehabt hätte.
Gruß
loderunner (ianal)