Hallo, ich habe im Dez letzten Jahres meinen Mietvertrag unterzeichnet, in dem auch ein nutzbarer Spitzbögen aufgelistetist. Der konnte jedoch damals nicht besichtigt werden, weil er nicht geöffnet werden konnte.
Jetzt war ich oben und er kann nicht genutzt werden da nicht ausgebaut, nicht begehbar.
Läuft man über die Holzrahmen wenn man sich traut, kann man aber sogar in die Nachbarwohnung einsteigen und umgekehrt.
Nun habe ich ein schreiben bekommen als Nachtrag zum Vertrag, das der Spitzbögen aus dem Vertrag gestrichen wird. Frage: habe ich Anspruch auf zukünftig niedrigere Miete durch fehlenden Nutzraum? Danke