hätte direkt nochmal die nächste Frage zum Übergang
Verkäufer und Käufer schliessen beim Notar einen Kaufvertrag über ein leerstehendes Objekt welches der neue Käufer vermieten möchte. Einen Tag nach Beurkundung meldet sich ein Interessent für das Objekt um dieses anzumieten. Der Käufer ist ebenfalls damit einverstanden das das Mietobjekt weiter vermietet wird. Wer muss nun im Mietvertrag als Vermieter aufgenommen werden? Zum jetzigen Zeitpunkt ist ja der Verkäufer noch Eigentümer da ja noch kein Kaufpreis gezahlt wurde (noch kein wirtschaftlicher Übergang), der Käufer hat ja zurzeit lediglich eine Auflassungsvormerkung. Kann trotzdem der Käufer in dem Mietvertrag schon als Vermieter aufgenommen werden?
Vermieter kann immer nur der im Grundbuch eingetragene Besitzer der Immobilie sein.
In dem Beispielfall also der „Noch“-Besitzer bis zum Eintrag des „Neu“-Besitzers in eben jenes.
Evtl. könnte man mit dem Mietinteressenten entsprechend eine Vorgehensweise besprechen und einen sauberen und möglichst einfachen Übergang besprechen? Etwa einen Übergang des Mietvertrags von VM A(lt) auf VM N(eu) bei Einreichen des Grundbuchauszuges beim Mieter.
Ab da sind dann Miete und NK auf Konto VM N zu zahlen. Übergangsfrist, schon gezahlte Mieten werden wie folgt behandelt, bla bla bla.
Kann man sicher alles schön sauber gestalten. Da irgendwo beim Verkauf eh Anwälte und Notare eine Rolle spielen, da vielleicht Rat und Tat holen.