Hallo,
ich habe eine Frage zum Abschluss eines neuen Mietvertrags bzw. Kündigung des jetzigen. Die Wohnung, die in Aussicht steht, wurde vom Vormieter sehr chaotisch verlassen. Nun renovieren die Vermieter und der Besichtigungstermin ist erst am Freitag, also knapp vor Monatsende.
Da es mit der Kündigungsfrist sehr knapp wird, habe ich ein paar Fragen auf was beim Abschluss des neuen Mietvertrages bzw. Kündigung der jetzigen Wohnung zu beachten ist:
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Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags sind 3 Monate zum Monatsende. Gilt hier der Poststempel oder ab Poststempel 2 Tage Zustellung? Ist die Kündigung noch rechtzeitig wenn sie am Montag mit der Post raus geht?
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neuer Mietvertrag:
da die Vormieter die Wohnung sehr chaotisch verlassen haben (Mietnomaden), möchten man beim Abschluss des Mietvertrags auf Nummer sicher gehen
Was muss ich hier beachten? Mängel aufnehmen im Vertrag, etc. Kann man sowas schreiben wie „versteckte Mängel sind dem Vermieter nicht bekannt“ oder ist das Überflüssig? Ich habe Bedenken dass evtl. sowas wie Schimmel, etc. gewesen sein kann - man weiß ja nie!
Vielleicht kann mir jemand helfen!
DANKE!
Hallo, die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats Gültigkeit hat.
Eventuelle Mängel werden in einem Übergabeprotokoll aufgenommen. Mann kann dann individuell vereinbaren, bis wann die evtl. Schäden dann beseitigt sein sollen.
Viele Grüße
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kündigung muss bis zum 3. werktag bei vermieter eingehen, also akt. bis 3.9., um zum 30.11. das MV beenden zu dürfen. poststepel odgl. ist unwichtig, der zugang zählt.
2.
die gesetzgebung und rechtsprechung sind contra vermieter ausgerichtet. d. h. vermieter muss die whg. mangelfrei halten und wenn im MV etwas geschrieben ist, was nicht im gesetz zulässig ist, ist es so als wäre es nicht geschrieben.
Wenn Sie im Monat August, also z.B. heute frist- und formgerecht per Einschreiben kündigen, kann diese Kündigung frsitwahrend zum 30.11.2011 erfolgen. Die Kündigung zu diesem Termin muß dem Vermieter spätestens am 3. September (=3.Werktag) zugegangen sein. Sicher ist man aber nur, wenn man rechtzeig kündigt! - Also nicht bis auf die letzt Minute warten.
Zur Übernahme der neuen Wohnung fertigen Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein Wohnungübernahmeprotokoll, in dem alle Arbeiten zu denen sich der Vermieter auf seine Kosten zur Ausführung bis zu einem bestimmten Termin verpflichtet hat, vermerkt sind.
Danke für die Hilfe. Wo steht das mit der Kündigung?
Dann hätte ich noch eine Frage:
wie das mit der Instandhaltung der Wände in einer Mietswohnung geregelt ist:
Als Neumieter weiß man ja nicht, was mit dem Vormieter vereinbart wurde. Kann der neue Mieter verlagen, dass der Vormieter bzw. Vermieter die Tapeten ablöst, wenn der Vorgänger geraucht hat? Als neuer Mieter möchte man ja nicht „unnötig“ Arbeit und Kosten haben. Oder muss man sich in Sachen Wände/Tapete/Streichen einigen? Wie ist das so grundsätzlich?
Vielleicht kannst du mir hier auch helfen? DANKE
Julia
Danke für die Hilfe!
Wo steht das mit der Kündigung?
Da hätte ich noch eine Frage, vielleicht kannst du mir hier auch weiterhelfen:
wie das mit der Instandhaltung der Wände in einer Mietswohnung geregelt ist:
Als Neumieter weiß man ja nicht, was mit dem Vormieter vereinbart wurde. Kann der neue Mieter verlagen, dass der Vormieter bzw. Vermieter die Tapeten ablöst, wenn der Vorgänger geraucht hat? Als neuer Mieter möchte man ja nicht „unnötig“ Arbeit und Kosten haben. Oder muss man sich in Sachen Wände/Tapete/Streichen einigen? Wie ist das so grundsätzlich?
DANKE
Julia
Hallo, danke für die Hilfe! Wo steht das mit der Kündigung?
Ich hätte da noch eine Frage, vielleicht kannst du mir hier auch weiterhelfen:
wie das mit der Instandhaltung der Wände in einer Mietswohnung geregelt ist:
Als Neumieter weiß man ja nicht, was mit dem Vormieter vereinbart wurde. Kann der neue Mieter verlagen, dass der Vormieter bzw. Vermieter die Tapeten ablöst, wenn der Vorgänger geraucht hat? Als neuer Mieter möchte man ja nicht „unnötig“ Arbeit und Kosten haben. Oder muss man sich in Sachen Wände/Tapete/Streichen einigen? Wie ist das so grundsätzlich?
DANKE
Julia
Zwischen dem Neumieter und dem Vormierter besteht keinerlei Rechtsbeziehung! Alles, was sie für Ihren Mietvertrag wissen und verinbaren wollen, geht nur sie und den Vermieter etwas an. Mit dem Vermieter legen Sie genau fest was Ihrem Mietvertrag zugrundeliegen soll. In Wohnungsübergaebprotokolle können Sie noch Dinge vermerken lassen, die entweder bis zu Ihrem Einzug oder auch zu einem späteren festgelegten Datum auf Kosten des Vermieters durch ihn oder einen von ihm beauftragten Handwerker erledigt werden müssen.
kündigungen werden im BGB geregelt.
bzgl. der Schönheitsrepartaturen gibt es zahlreiche gerichtliche entscheidungen kontra vermieter. aber vornehmlich hänge solche regelungen von 2 faktoren ab:
der mensch (dämlich, spießig, normal usw.)
der markt (viel wohnungen-schlecht für vermieter/wenig wohnnungen - mieter kommen schon klar