Neuer Mietvertrag - auf was ist zu achten?Mängel

Hallo,
ich habe eine Frage zum Abschluss eines neuen Mietvertrags bzw. Kündigung des jetzigen. Die Wohnung, die in Aussicht steht, wurde vom Vormieter sehr chaotisch verlassen. Nun renovieren die Vermieter und der Besichtigungstermin ist erst am Freitag, also knapp vor Monatsende.

Da es mit der Kündigungsfrist sehr knapp wird, habe ich ein paar Fragen auf was beim Abschluss des neuen Mietvertrages bzw. Kündigung der jetzigen Wohnung zu beachten ist:

  1. Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags sind 3 Monate zum Monatsende. Gilt hier der Poststempel oder ab Poststempel 2 Tage Zustellung? Ist die Kündigung noch rechtzeitig wenn sie am Montag mit der Post raus geht?

  2. neuer Mietvertrag:
    da die Vormieter die Wohnung sehr chaotisch verlassen haben (Mietnomaden), möchten man beim Abschluss des Mietvertrags auf Nummer sicher gehen
    Was muss ich hier beachten? Mängel aufnehmen im Vertrag, etc. Kann man sowas schreiben wie „versteckte Mängel sind dem Vermieter nicht bekannt“ oder ist das Überflüssig? Ich habe Bedenken dass evtl. sowas wie Schimmel, etc. gewesen sein kann - man weiß ja nie!

Vielleicht kann mir jemand helfen!

DANKE!

ich habe eine Frage zum Abschluss eines neuen Mietvertrags
Nun
renovieren die Vermieter und der Besichtigungstermin ist erst
am Freitag, also knapp vor Monatsende.

Damit darf ein neuer Mieter davon ausgehen daß er eine Wohnung in vertragsgemäßen Zustand bekommt.

  1. Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags sind 3 Monate zum
    Monatsende. Gilt hier der Poststempel oder ab Poststempel 2
    Tage Zustellung? Ist die Kündigung noch rechtzeitig wenn sie
    am Montag mit der Post raus geht?

Nachweisbares Zustellungsdatum gilt ( Einschreiben) u. durch persönlichen Einwurf in den Hausbriefkasten des Vermieters mit Zeugen.

beim Abschluss des Mietvertrags
Mängel aufnehmen im Vertrag, etc.

Im Übernahmeprotokoll

Kann man sowas schreiben wie „versteckte Mängel sind dem
Vermieter nicht bekannt“

Die Mietwohnung muß im vertragsgemäßen Zustand sein (bei Schimmel wäre sie das nicht), der VM ist zur Mängelbeseitigung verpflichtet.

du darfst hier nicht antworten! FAQ 1129
FAQ 1129 gilt auch für dich!

1 „Gefällt mir“