Neuer Mietvertrag bei Auszug eines von zwei Mietern zwingend nötig?

Hallo,
mein Partner ist ausgezogen und wir haben den Vermieter darüber informiert und um Änderung des Mietvertrags gebeten, der dann nur noch auf meinen Namen lauten soll. Aus meiner WG-Erfahrung weiß ich, dass Vermieter hier üblicherweise einen „Nachtrag zum Mietvertrag“ erstellen, in dem die Änderung festgelegt wird. Mein Vermieter besteht jedoch jetzt darauf mir einen komplett neuen Vertrag auszustellen. Dieser ist zwar im Wortlaut gleich, aber beginnt erst jetzt mit Auszug meines Partners. Als hätte ich vorher nicht hier gewohnt.Ich  frage mich jetzt, ob es eine Änderung im Mietrecht gab im letzten Jahr (wir wohnen knapp ein Jahr in der Wohnung) oder ob mir an sich Rechte verloren gehen durch den Verlust eines ganzen Jahres als Mieter der Wohnung. Der Vermieter schrieb mir, dass eine Änderung des Vertrags formal nicht möglich sei, was Unsinn ist. Es ging bisher in jeder WG. Sein Verhalten verunsichert mich, ich vermute einen Hintergedanken, kann aber nichts erkennen. Ich freue mich über eure kompetenten Einschätzungen. Danke. Sabine

Ein von vorn beginnenden Vertragsverhältnis kann vermieterseitig einzuhaltende Kündigungsfristen verkürzen. Der Auszug eines Mitmieters allein ist kein Grund für einen neuen Vertrag. Niemand kann einen Mieter zwingen, auch in der Wohnung gemeldet zu sein oder zu bleiben, die er mit angemietet hat. Er kommt dann allerdings nicht aus dem Vertrag. Der verbleibende Mieter kann den ausziehenden aber im Innenverhältnis zu einem Stichtag von allen mietvertraglichen Pflichten freistellen. Wenn sich da beide einig sind, ist ein neuer Vertrag überflüssig.

Gruß
s.

Hallo, es ist durchaus richtig, wasSie schreiben und wissen. Ein neuer Mietvertrag iat nicht erforderlich, sondern nur eine Veränderung der Personen. Ihr ausgezogener Partner muss jedoch eine Einverständnis-Erklärung schriftlich hinterlegen, dass Sie als alleiniger Mieter in der Wohnung verbleiben.
Nachteile können Ihnen dadurch absolut nicht entstehen, denn es ist egal, wieviele Personen in einer Wohnung wohnen-seidenn sie wäre überbelegt. Die Nebenkosten werden sich für Sie ändern, das ist normal-aber ansonstem gibt es auch KEINE rechtliche grundlage, den Mietvertrag zu erneuern. Verlangen Sie von Ihrem Vermieter den Nachweis, auf welcher Basis (§) diese Änderung stattfinden „muss“.
MfG Waldi 64

Hallo smalbop,

Der verbleibende Mieter kann den ausziehenden aber im
Innenverhältnis zu einem Stichtag von allen mietvertraglichen
Pflichten freistellen.

Und was soll das bringen?
Im Zweifelsfall könnte der Vermieter dennoch vom ausgezogenen Mieter z.B. die fehlende Miete verlangen.

Grüßle,
Tinchen

Er kommt dann allerdings nicht aus dem
Vertrag.

so ist es. und zwar mit allen pflichten.

Der verbleibende Mieter kann den ausziehenden aber im
Innenverhältnis zu einem Stichtag von allen mietvertraglichen
Pflichten freistellen.

nein, das kann er nicht. NIEMAND kann einfach einen anderen aus einem vertrag freistellen, wenn es noch weitere beteiligte gibt. wie kommst du auf derartigen unsinn?

da kann sich der verbleibende auf den kopf stellen und mit den füßen wackeln: der vermieter kann sich bei allen ansprüchen genau an den wenden, an den ER sich wenden will. egal, ob es um schadensersatz, ausstehende miete, kosten für schönheitsreparaturen, nebenkostenabrechnung,… geht. und der verbleibende kann auch nicht den mietvertrag kündigen, wenn der ausgezogene nicht erreichbar ist - oder einfach keine lust hat.

dein toller rat ist komplett daneben!

Ein neuer Mietvertrag iat nicht erforderlich, sondern nur eine
Veränderung der Personen. Ihr ausgezogener Partner muss jedoch
eine Einverständnis-Erklärung schriftlich hinterlegen, dass
Sie als alleiniger Mieter in der Wohnung verbleiben.
Nachteile können Ihnen dadurch absolut nicht entstehen, denn
es ist egal, wieviele Personen in einer Wohnung wohnen-seidenn
sie wäre überbelegt. Die Nebenkosten werden sich für Sie
ändern, das ist normal-aber ansonstem gibt es auch KEINE
rechtliche grundlage, den Mietvertrag zu erneuern. Verlangen
Sie von Ihrem Vermieter den Nachweis, auf welcher Basis (§)
diese Änderung stattfinden „muss“.

wenn man keine ahnung hat, kann man auch einfach mal die finger still halten. NICHTS an deinem posting ist richtig.

es gibt genau gar keinen anspruch auf eine einfache vertragsänderung. entweder bleibt der ausgezogene mit im mietvertrag (mit allen rechten und pflichten) oder es gibt einen neuen vertrag - wenn und wie der vermieter das will. er kann auch eine neue mietehöhe festlegen oder sogar gar keinen neuen vertrag mit dem mieter abschließen. natürlich kann er auch den mietvertrag ändern, wenn er lieb ist, aber er muss eben nicht. es bedeutet schließlich einen heftigen unterschied für den vermieter, ob da einer oder zwei verdiener für die kosten aufkommen müssen und im zweifel dafür gerade stehen müssen.

Hallo Sabine,

das Mietverhältnis muß gemeinsam von allen Mietern gekündigt werden.
Sie bestätigen dem Vermieter, dass Sie das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten   aus dem Mietvertrag in alleiniger Verantwortung fortsetzen.
Sie erbringen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit der monatlichen Miete eine Verdienstbescheinigung oder einen sonstigen Einkommensnachweis.

Wenn Sie diese Punkte einhalten, besteht keine Notwendigkeit einen neuen Vertrag auszustellen.

Das Thema Kaution müssen Sie mit Ihrem Partner klären, der Vermieter wird diese  sicher nicht vor Vertragsende herausgeben.

Gruß Fred

das Mietverhältnis muß gemeinsam von allen Mietern gekündigt
werden.

würde ich auch empfehlen. nur fragt sich, was dann das:

Wenn Sie diese Punkte einhalten, besteht keine Notwendigkeit
einen neuen Vertrag auszustellen.

eigentlich soll. vertrag kündigen und gleichzeitig ist kompletter nonsense, wei du wohl auch selber einsehen wirst.

und das:

Sie bestätigen dem Vermieter, dass Sie das Mietverhältnis mit
allen Rechten und Pflichten   aus dem Mietvertrag in
alleiniger Verantwortung fortsetzen.
Sie erbringen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit der
monatlichen Miete eine Verdienstbescheinigung oder einen
sonstigen Einkommensnachweis.

nutzt genau gar nichts, wenn den vermieter das nicht interessiert. rechte lassen sich daraus natürlich gar keine ableiten.

Das Thema Kaution müssen Sie mit Ihrem Partner klären, der
Vermieter wird diese  sicher nicht vor Vertragsende
herausgeben.

ich denke, der vertrag wird gekündigt?

vielleicht doch mal informieren, bevor du das nächste mal antwortest. wenigstens über die untersten grundlagen. was ein vertrag ist, was eine kündigung bewirkt und so weiter.

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Der verbleibende Mieter kann den ausziehenden aber im
Innenverhältnis zu einem Stichtag von allen mietvertraglichen
Pflichten freistellen.

nein, das kann er nicht. NIEMAND kann einfach einen anderen
aus einem vertrag freistellen, wenn es noch weitere beteiligte
gibt. wie kommst du auf derartigen unsinn?

Was genau ist dir unklar an der Formulierung „im Innenverhältnis“?

dein toller rat ist komplett daneben!

Nein, deine Antwort auf meinen Kommentar ist überflüssig. Hättest du ihn komplett gelesen und verstanden, wäre sie uns erspart geblieben.

Deine ganzen Erklärungen tragen davon abgesehen auch nichts zu der Beantwortung der Frage des UP bei, die da lautete: Was hat der Vermieter von einem neuen Vertrag?

s.

Hallo Tinchen

Im Zweifelsfall könnte der Vermieter dennoch vom ausgezogenen
Mieter z.B. die fehlende Miete verlangen.

Und deswegen trägt er dem Mieter einen neuen Vertrag an? Unlogisch.

Gruß
s.

Der verbleibende Mieter kann den ausziehenden aber im
Innenverhältnis zu einem Stichtag von allen mietvertraglichen
Pflichten freistellen.

nein, das kann er nicht. NIEMAND kann einfach einen anderen
aus einem vertrag freistellen, wenn es noch weitere beteiligte
gibt. wie kommst du auf derartigen unsinn?

Was genau ist dir unklar an der Formulierung „im
Innenverhältnis“?

was genau ist dir unklar an „man kann niemanden freistellen“?

du hast überhaupt nicht begriffen, dass das innenverhältnis den vermieter genau gar nicht interessiert! wenn der mieter nicht mehr zahlen kann, wendet sich der vermieter eben an den ausgezogenen. ob das der mieter will oder nicht spielt keinerlei rolle. dir ist überhaupt nicht klar, was das für den ausgezogenen bedeuten kann. oder auch für den wohnen bleibenden. weil nämlich der ausgezogene zu einem ihm genehmen zeitpunkt die kündigung des GEMEINSAMEN mietvertrags erzwingen kann.
hübsche zeitbombe, die du da vorschlägst. und das bei einem paar, was sich grad trennt. klar, dass du es überflüssig findest, wenn man dir diesen unsinn vor die füsse schmeißt. du willst da schließlich nicht reintreten.

Deine ganzen Erklärungen tragen davon abgesehen auch nichts zu
der Beantwortung der Frage des UP bei, die da lautete: Was hat
der Vermieter von einem neuen Vertrag?

oje. lesen kann er auch wieder mal nicht…

such, schnuffi, such!

hübsche zeitbombe, die du da vorschlägst. und das bei einem
paar, was sich grad trennt. klar, dass du es überflüssig
findest, wenn man dir diesen unsinn vor die füsse schmeißt. du
willst da schließlich nicht reintreten.

Neue Frage: Was ist dir unklar an der Formulierung „Wenn sich die Mieter einig sind“?

Deine ganzen Erklärungen tragen davon abgesehen auch nichts zu
der Beantwortung der Frage des UP bei, die da lautete: Was hat
der Vermieter von einem neuen Vertrag?

oje. lesen kann er auch wieder mal nicht…

such, schnuffi, such!

Ich helfe dir mal beim Suchen, weil du neu im Forum bist und dich mit den Gepflogenheiten noch nicht so auszukennen scheinst. Das geeignete Diskussionsbrett für einen Experten wie dich ist im Plauderbrett.

Im Ergebnis wird man den geänderten MV unterschreiben oder mit ausziehen müssen.

Denn tatsächlich kann der VM einer einvernehmlichen Entlassung eines Mieters aus dem Mietvertrag zustimmen und den unverändert fortführen, darf aber ebensogut eine gemeinsame Kündigung verlangen und den Vertrag mit dem verbleibenden Mietern zu anderen Bedinungen neu abschliessen.

Der ausziehende Mieter hingegen wird auf Entlassung gegen Verzichtserklärung des VM oder gemeinsame Kündigung bestehen, da er mit bloßem Auszug unverändert gesamtschuldnerisch, d. h. auch allein und in voller Höhe für Mietverbindlichkeiten haftet.

G imager

Neue Frage: Was ist dir unklar an der Formulierung „Wenn sich
die Mieter einig sind“?

gleiche antwort: das ist dem vermieter scheißegal.
genauso egal ob du das begreifst oder nicht.
verpfeif dich, du troll! keine ahnung aber die meinung mit allem verteidigen, was geht. außer natürlich mit argumenten, denn da sind ja nun mal keine.

Rübe05, Testare_ usw. lass doch den Unfug
oder versuche es mal im Kindergarten!

wieder mal heiße luft von dir

oder versuche es mal im Kindergarten!

keine chance. ich werde dich sicher nicht besuchen. musst weiter alleine spielen wie sonst auch.

übrigens hast du vergessen, irgendwas zum thema zu schreiben.