Neuer Mietvertrag bei Eigentümerwechsel nötig?

hallo erstmal.
folgende frage:

ein mieter mietet ein sanierungsbed. haus mit MV in dem vereinbart wird, daß
der mieter die arbeiten durchführt, tlw. material finanziert ect. ein langfr. MV wird
gemacht.
nach ca. 4 jahren geht der vermieter in die priv. Insolvenz, überschreibt/verkauft/schenkt ???
vorher das haus auf seine tochter.
diese möchte nun einen neuen MV, anzunehmen ohne die besonderheiten (laufzeit, ect) abschließen.

ist der mieter verpflichtet, bei verkauf/übertragung/schenkung - was auch immer des hauses,
mit dem neuen inhaber einen neuen Mietvertrag abzuschließen?
oder behält der „alte“ MV seine Gültigkeit was Dauer und Mietzins betrifft.
eine eigenbedarfskündigung seitens des neuen inhabers ist nicht zu erwarten.

danke für antworten.
gruß

Nein, sagt § 566 BGB

ist der mieter verpflichtet, bei verkauf/übertragung/schenkung

  • was auch immer des hauses,
    mit dem neuen inhaber einen neuen Mietvertrag abzuschließen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Gruß

Stefan

Hallo, der neue Eigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. Ein neuer Vertrag ist nicht nötig bzw. muss nicht akzeptiert werden