Neuer mietvertrag bei eigentümerwechsel

kann bei einem eigentümerwechsel der mietvertrag eines einfamilienhauses in folgenden 3 punkten geändert werden

  1. kaution, jetzt 3 monatsmieten, alt 1 monatsmiete
  2. vorlage einer privaten haftpflichtversicherung
  3. als zusätzliche nebenkosten die an die gemeinde/stadt abzuführende grundsteuer
    kann ein neuer eigentümer dieses durchsetzen?

Nur wenn der Mieter dies unterschreibt und das muss er nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html

vnA

Grundsätzlich gilt der alte Mietvertrag unverändert weiter. Der neue Eigentümer muss diesen so übernehmen, wie er ist.
Änderungen muss der Mieter nicht akzeptieren.

Gruß
florestino

Hallo!

und Mieter wäre auch selten dämlich, wenn er einen neuen Vertrag mit diesen Änderungen unterschreiben würde.

MfG
duck313