kann bei einem eigentümerwechsel der mietvertrag eines einfamilienhauses in folgenden 3 punkten geändert werden
kaution, jetzt 3 monatsmieten, alt 1 monatsmiete
vorlage einer privaten haftpflichtversicherung
als zusätzliche nebenkosten die an die gemeinde/stadt abzuführende grundsteuer
kann ein neuer eigentümer dieses durchsetzen?
Nur wenn der Mieter dies unterschreibt und das muss er nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html
vnA
Grundsätzlich gilt der alte Mietvertrag unverändert weiter. Der neue Eigentümer muss diesen so übernehmen, wie er ist.
Änderungen muss der Mieter nicht akzeptieren.
Gruß
florestino
duck313
25. Februar 2014 um 17:29
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Hallo!
und Mieter wäre auch selten dämlich, wenn er einen neuen Vertrag mit diesen Änderungen unterschreiben würde.
MfG
duck313