ich habe da mal eine Frage. Ich bin gerade dabei in eine neue Wohnung zu ziehen und bin noch nicht ganz einverstanden mit einem Passus im Mietvertrag.
Warum will der Vermieter innerhalb einer Woche die Bestätigung über die Einwohneramtliche Ummeldung und darf er das überhaupt? Ich kenne sowas gar nicht von anderen Mietverträgen und sehe auch eigentlich keinen Grund dazu.
Ein durchaus verständlicher Wunsch des Vermieters, der erkennen möchte, dass seinn euer Mieter der gesetzulich verankerten Meldepflicht genügt. Wenn Sie eine solchen Passus nicht unterzeichnen können, dann verezichten Sie auf den Abschluß des Mietvertages.
dieser Passus ist mir leider auch völlig unbekannt und kann ihn ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, da die Ummeldung nicht Angelegenheit des Vermieters ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter dazu berechtigt ist. Es kann ja durchaus sein, dass die Wohnung als Zweitwohnung dient - somit ist die Meldeadresse beim ersten Wohnsitz…
Genaue Auskunft hierüber kann der Mieterverein geben - die geben übrings auch sinnvolle Mietverträge heraus.
die Frage ist nicht nachvollziehbar. Der Vermieter möchte ganz einfach die Gewissheit, das seine neuen Mieter ehrlich sind.
Warum sind streuben Sie sich ihm diese Gewissheit zu geben. Es gibt genug Betrüger die Scheinwohnungen anmieten z.B. HartzIV Betrüger die mindesdtens zwei Wohnungen mieten aber nur eine bewohnen und so Staat und Steuerzahler betrügen oder für andere straftatrelevante Sachen (Opiumzucht uvm.) missbrauchen.
Ist doch nur eine Formsache - und echt kein Problem!
Er darf! Er will größtmögliche Sicherheit und rechtlich ist die Sache so:
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. Die Meldepflicht gilt für Deutsche und für Ausländer, sie betrifft nur Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sofern ein Einwohner mehrere Wohnungen im Bundesgebiet hat, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Die Anmeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden
Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage. Ich bin gerade dabei in eine neue Wohnung zu ziehen und bin noch nicht ganz einverstanden mit einem Passus im Mietvertrag. Warum will der Vermieter innerhalb einer Woche die Bestätigung über die Einwohneramtliche Ummeldung und darf er das überhaupt? Ich kenne sowas gar nicht von anderen Mietverträgen und sehe auch eigentlich keinen Grund dazu.
Hallo, der Vermieter war bis vor geraumer Zeit dafür verantwortlich, dass sich Mieter beim Einwohnermeldeamt anmelden. Sicher macht er es deswegen. Meines Wissens ist das heute aber nicht mehr so. Fragen Sie doch kurz beim Einwohnermeldeamt nach. An deren Meinung wäre ich auch interessiert. Geben Sie mir doch kurz bescheid, wie die Sachlage sich heute verhält. Viele Grüße
Leider kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob eine solche Klausel rechtens ist.
Habe aber schon öfter davon gehört.
Mein persönlicher Rat: Unterschreiben, den Zettel holen und einziehen. Geht
schneller und schmerzloser als jetzt viel Arbeit und Umstände daraus zu machen.
Texteur
Warum will der Vermieter innerhalb einer Woche die Bestätigung
über die Einwohneramtliche Ummeldung und darf er das
überhaupt? Ich kenne sowas gar nicht von anderen Mietverträgen
und sehe auch eigentlich keinen Grund dazu.
Bin im März auch umgezogen und ich glaube dieser Passus in deinem Mietvertrag dürfte stimmen.Es sind seit ungefähr 1 Jahr neue Mietverträge auf dem Markt die die Ummeldung innerhalb kürzester Zeit befürworten.Ich denke das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben,um Mietnomaden vorzubeugen.Erkundige dich aber noch einmal,nicht das ich dir was falsches gesagt habe. Grüße cricri
Beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnortes können Umziehende sich frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug abmelden. Für die Abmeldung benötigt man Personalausweis oder Reisepass – und ein wenig Zeit. Viele Behörden öffnen um acht Uhr morgens, an manchen Tagen sind die Schalter bereits ab sieben Uhr besetzt. Frühaufsteher sind schneller dran: Je zeitiger man dort ist, desto kürzer sind in der Regel die Warteschlangen.
Im neuen Meldebezirk geht der „Spaß“ dann von vorne los. Wieder will das Meldeamt informiert sein – und zwar innerhalb kurzer Zeit. Je nach Bundesland gelten Fristen von ein bis zwei Wochen, innerhalb derer sich Umziehende gemeldet haben müssen.
Hallo trinchen,
darf er das? er darf so ziemlich alles verlangen solange es nicht gegen geltendes Recht verstösst…
aber er verlangt eigentlich nur den nachweis über eine gesetzliche verpflichtung, die du sowieso hast.
schaust du hier: http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/anmelden.php