Neuer Mietvertrag wurde nachträglich durch Vermieter vom alten Bürgen unterschrieben

Hallo Zusammen,

habe folgende Frage zu einem Mietvertrag.

Ich habe eine Wohnung gemietet und im ersten Mietvertrag hat ein Bürge zwecks Mietsicherheit mit unterschrieben. Nach einem Eigentümerwechsel wurde ein neuer Mietvertrag ausgestellt, auch hier sollte der Bürge mit unterschreiben was aber nicht getätigt wurde. Jetzt stellte sich heraus, dass der neue Vermieter seine Ausfertigung des Mietvertrages nachtäglich vom Bürgen hat unterschreiben lassen, meine Ausfertigung ist weiter ohne Unterschrift.

Jetzt gibt es unterschiedliche Ansichten was die Höhe von Nebenkostenabrechnungen angeht. Darf der Vermieter jetzt mit seiner Forderung an den Bürgen rantreten?

Danke & Gruss
Arne

Ich habe eine . …

ist ja immer noch ein ich darin

bin seit über 20 Jahren online incl mailboxen, foren, newsgroups etc und so einen quatsch habe ich noch nie erlebt… selbst der faq-link in deiner ersten antwort funktioniert nicht bei deaktivierten noscript…

Kein Quatsch, gibt da was zum thema Rechtsberatung und wer diese durchführen darf.

Moin!
Nein - der Bürge kommt erst zum Zuge, wenn berechtigte Forderungen des VM gegen SIE nicht einzutreiben sind (weil Sie ggf. pleite oder nicht auiffindbar sind) Dies meist erst nach einem durchgezogenem gerichtlichen Mahnverfahren.Alle Geschäftshandlungen bestehen NUR zwischen Ihnen und dem VM.

GrußMK

moin, es  verhält sich so wie MK schon geantwortet hat! Bei Abrechnungsstreitigkeiten die Abrechnung vom Mieterbund oder Rechtsanwalt prüfen lassen! Grüße