Hallo Zusammen,
habe folgende Frage zu einem Mietvertrag.
Ich habe eine Wohnung gemietet und im ersten Mietvertrag hat ein Bürge zwecks Mietsicherheit mit unterschrieben. Nach einem Eigentümerwechsel wurde ein neuer Mietvertrag ausgestellt, auch hier sollte der Bürge mit unterschreiben was aber nicht getätigt wurde. Jetzt stellte sich heraus, dass der neue Vermieter seine Ausfertigung des Mietvertrages nachtäglich vom Bürgen hat unterschreiben lassen, meine Ausfertigung ist weiter ohne Unterschrift.
Jetzt gibt es unterschiedliche Ansichten was die Höhe von Nebenkostenabrechnungen angeht. Darf der Vermieter jetzt mit seiner Forderung an den Bürgen rantreten?
Danke & Gruss
Arne