Neuer mietvertrag

hallo, wer weiss was

ich habe eine vermietete immobilie gekauft, allerdings würde ich sie zum eigenbedarf benutzen. da sie aber vermietet ist, was muss ich beachten: evt. vor der kündigung einen neuen vertrag machen lassen, auch wenn es nur für drei monate ist. die mieter sind dieses jahr im april/mai eingezogen, also gehe ich davon aus, dass sie dreimonatige kündigungsfrist haben. mit dem ehemaliegen vermieter hatten sie einen unbefristeten vertrag mit normaler kündigungsfrist. da ich keine ahnung habe, ist es sinnvoll sich beim vermieterverein anzumelden?
falls ich noch etwas zu beachten habe, wäre ich sehr dankbar
im voraus 1000dank
mikess

Hallo, Mikess, das Wichtigste zuerst: Kauf bricht nicht Miete, d.h. der alte Mietvertrag gilt uneingeschränkt fort.
Wenn Du wegen Eigenbedarf kündigen willst, wird sich kein Mieter darauf einlassen, einen befristeten Drei- monatigen- Mietvertrag zu unterschreiben. Die Fristen kenne ich nicht auswendig (BGB im Büro), aber Du musst auf jeden Fall in dem Kündigungsschreiben darlegen, dass Du keine andere Immobilie hast, in die Du einzziehen kannst (bzw. wenn Du noch andere Wohnungen/ Häuser hast, musst Du erklären, warum Du die nicht willst bzw. warum die andern Mieter schützenswerter sind).

Du kannst in den Haus- und Grundbesitzerverein eintreten. Die machen zwar Beratung, führen aber im Gegensatz zum Mieterschutzbund keine Prozesse für Dich. Wenn Du Dich insoweit absichern willst, musst Du eine Rechtsschutzversicherung mit Vermietungsrechtsschutz abschließen. Da da Wartezeiten von drei Monaten sind, bevor Du ggfs. einen Prozess führen oder Dich beraten lassen kannst, müsstest Du mit einer Kündigung solange warten.
Ingeborg :wink:

hallo, wer weiss was

ich habe eine vermietete immobilie gekauft, allerdings würde
ich sie zum eigenbedarf benutzen. da sie aber vermietet ist,
was muss ich beachten: evt. vor der kündigung einen neuen
vertrag machen lassen,

Erst einmal: Du hast nicht nur eine Immo gekauft. Du bist auch einen Vertrag eingegangen, der bereits mit dem Mieter bestanden hat.

Verträge muss man ersteinmal prinzipiell halten.

die mieter sind dieses jahr im april/mai eingezogen, also gehe
ich davon aus, dass sie dreimonatige kündigungsfrist haben.
mit dem ehemaliegen vermieter hatten sie einen unbefristeten
vertrag mit normaler kündigungsfrist.

Wie du schon richtig feststellst - benötigst du einen Grund deinen Mietern zu kündigen.
Alleine der Umstand:" Jetzt möchte ich aber in meiner Eigentumswohnung wohnen, weil es dann billiger ist, oder weil ich dann ein besseres Gefühl habe" reicht nicht als Grund.

Alle Umstände, die mit dem Beruf zu tun haben:„Dann habe ich mein eigenes Arbeitszimmer“ gelten nicht.

Alle überzogenen Vorstellungen „Ich bin alleinstehend und habe statt 100 qm jetzt, dann 120 qm“ gelten auch nicht.

Du musst zum Zeitpunkt der Kündigung alle Gründe dem Mieter nennen - während des vielleicht 1-2 Jahre dauernden Verfahren (ggf.durch mehrere Instanzen) darf dir dein Eigenbedarf"grund" (z.B. Oma) nicht wegsterben oder (Sohn) nicht ausziehen.

Formal kannst du auch ne Menge Fehler machen - nicht allen Mietern kündigen, nicht abwarten bis man Eigentümer ist (Grundbucheintrag), Termine falsch berechnen, Kündigung nicht sicher zustellen.

Ich empfehle immer den einfachen Weg: Sprich im Vorfeld mit den Mietern. Akzeptiere, dass dein Deal ihnen eine Menge Geld kosten soll. Maklergebühren für neue Wohnung, Umzugskosten, neuer Teppichboden, Zeit für Wohnungssuche usw.usw.

SAg ihnen das es dir leid tut - und biete ihnen akzeptable Geldsumme an.

da ich keine ahnung

habe, ist es sinnvoll sich beim vermieterverein anzumelden?

Wenn man sich für den harten Weg gegen die Mieter entscheidet, ist es
sicher sinnvoll sich von anfang an durch einen auf Mietrecht spezialisierten guten Anwalt vertreten zu lassen.

falls ich noch etwas zu beachten habe, wäre ich sehr dankbar
im voraus 1000dank
mikess