Neuer Nachbar ruft gleich Polizei (Ruhestörung?)

Man schaut an einem Sa. drinnen z.B. WM (ging ja bis ca. 22:20). Zum Rauchen geht man auf den Balkon. KEINE Musik draußen! Der Balkon geht in den Innenhof, das Wohnzimmer zur Straße. Es handelt sich um Innenstadtlage.
Um 2315 kam schon die Polizei. Es sei zu laut. In 5 1/2 Jahren hat es NIE ein Beschwerde gegeben (und es war schon deutlich lauter – klar: es gibt kein „Gewohnheitsrecht“). Im Innenhof gibt es scheinbar neue Nachbarn. Der Gastgeber ist Nichtraucher, war nicht auf dem Balkon und kann nicht beurteilen, wie „laut“ die Gäste waren.

einige Fragen:

  1. Wie soll man denn Deeskalation anwenden (also z.B. die auch einladen oder evtl. andere Arrangements zu treffen versuchen), wenn ich gar nicht genau weiß, wer das ist? Was könne man machen?
  2. Und wie soll man sich sonst verhalten (klar: Nachruhe ist einzuhalten)? D.h. darf man nicht einmal im Jahr feiern?
  3. Woher kann man wissen, ab wann „reden“ zu laut ist? Die Gäste haben angeblich nur noch geflüstert…
  4. Woher weiß man, wer im Recht ist (vorausgesetzt, es wäre wirklich nur geflüstert worden)? Steht da Aussage gegen Aussage oder der „Beschuldigte“ gleich verloren? Wer beurteilt das? Dürfen die Polizisten gleich die „Veranstaltung“ auflösen?

ot
huhu!

wirklich nur geflüstert worden

Unabhängig von der restlichen Frage und einer rechtlichen Beurteilung halte ich es für verhältnismäßig, wenn man sich nachts außerhalb der Wohnung in normaler Lautstärke unterhält, ob nun auf dem Balkon oder auf der Straße.

Gruß
peak

noch mehr ot
Ebenfalls unabhängig von der rechtlichen Lage:

Bei einem nichtrauchenden Nachbarn kann es durchaus sein, dass ihn in Wirklichkeit die Raucherei auf dem Balkon, und nicht irgendwelche Geräusche gestört haben.

Das kann extrem stören, ist ja aber nicht verboten.

Bei einem nichtrauchenden Nachbarn kann es durchaus sein, dass
ihn in Wirklichkeit die Raucherei auf dem Balkon, und nicht
irgendwelche Geräusche gestört haben.

Das kann extrem stören, ist ja aber nicht verboten.

Da ich sehr dankbar für den eingeführten Nichtraucherschutz (auch wenn er noch nicht perfekt ist) bin, halte ich es für verhältnismäßig, in so einer Situation meine Fenster zu schließen und so bis zum Ende der Feier auszuharren.
Sollte das Rauchen aber nahezu täglich auftreten, wäre die Verhältnismäßigkeit natürlich eine andere.

Gruß
Paul

Hallo Samariter,

An Sonn- und Feiertagen hört die Nacht um 7.00 Uhr auf und beginnt um 22.00 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt sind in allgemeinen Wohngebieten 40 db erlaubt, von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr sind noch 50db erlaubt

Wochentags endet die Nacht um 6.00 Uhr und beginnt ebenfalls um 22.00 Uhr, da gelten dieselben Lautstärken.

Hier kannst du mal nachsehen, wie „laut“ 40 db sind:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/laerm-wie-laut-ist…

Für offizielle Publik-Viewing Veranstaltungen gibt es Ausnahmeregelungen, also beim nächsten Mal nicht mehr zuhause Feiern…

grüße
miamei

Bezweiflung

An Sonn- und Feiertagen hört die Nacht um 7.00 Uhr auf und
beginnt um 22.00 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt sind in allgemeinen Wohngebieten 40 db
erlaubt, von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr sind noch 50db erlaubt

Ich bezweifle stark, dass das in dieser Genauigkeit geregelt ist.

Gruß
Paul

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Hi,

du weisst aber schon, daß ich von Deutschland geschrieben habe oder???

Was ist hier nicht geregelt???

§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz spricht von „unzulässigem Lärm“. Da es kein Gesetz gibt, das den Lärm von Personen regelt, greift man in der Regel auf die „TA Lärm“ zurück, auch wenn die TA Lärm eigentlich von „Anlagen“ als Lärmverursacher ausgeht.

die Immissionsrichtwerte der TA Lärm findet man hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/TA_L%C3%A4rm

grüße
miamei

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Was ist hier nicht geregelt???

Du schreibst es selber:

Da es kein Gesetz gibt, das den Lärm von Personen
regelt

Gruß
Paul

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  1. was heißt „ot“?
  2. rauchen ist auch sch…, aber daran kann es nicht gelegen haben (leute ausm haus waren eingeladen und da und über den innenhof kann es nicht ziehen)

danke schon bis hierher!

danke schon bis hierher!

Was ist hier nicht geregelt???

Du schreibst es selber:

Da es kein Gesetz gibt, das den Lärm von Personen
regelt

Nur hattest du nicht bezweifelt, dass das gesetzlich geregelt ist, sondern dass das in dieser Genauigkeit geregelt ist. Wie man sieht, ist es aber in dieser Genauigkeit geregelt…

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Also ich habe selbst mal in einer Wohnung mit Balkon zum Innenhof gelebt und hätte regelmässig Amok laufen können, wenn die Nachbarn nachts meinten, noch auf dem Balkon ihre Flasche Wein leeren zu müssen, auf dem Balkon rauchen zu müssen oder in der Wohnung laute Musik laufen zu lassen, dabei aber für eine gute Durchlüftung der Wohnung gesorgt haben und alle Fenster und Balkontüren aufgerissen haben.

Ich denke, hier hilft der gesunde Menschenverstand, wenn man sich einfach mal vorstellt, wie stark Lärm - dazu gehören auch schon Gespräche - in einem Innenhof „schallt“ und wie sich wohl die Leute fühlen, die schon im Bett liegen.

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Sprechenden Menschen kann geholfen werden!
Kann ich fast unterschreiben, aber ich denke auch, dass hier der gesunde Menschenverstand desjenigen funktionieren sollte, der sich belästigt fühlt.

Mag sein, dass es dem einem oder anderen schwer fällt, aber sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Warum also sofort die Polizei rufen, statt selbst mal eben demjenigen sagen, dass man sich gestört fühlt und um Ruhe bitten?

Oftmals merkt man es nicht, wie laut man tatsächlich ist. Man macht es nicht absichtlich. Also kurz mal aus dem Fenster lehnen und um Ruhe bitten oder einfach zum Nachbarn gehen, klingeln und um Ruhe bitten. Auf diesem Wege lernt man sich direkt kennen.

Bei uns hier in unserem „Block“ mit fast 30 Wohnungen (inklusive Balkon und Terrasse) klappt dies wunderbar.
Sogar jetzt im Sommer und zur WM! Und sogar mit allen Altersgruppen von 2 bis 90 Jahren.

Sonnige Grüße
e

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ot = off-topic (owT.)

  1. was heißt „ot“?

Und owT. = ohne weiteren Text. :smile:

Gruß Conni

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naja. nicht jeder hat den mut, beim anderen zu klingeln und sich persönlich zu beschweren. da ist anonym die polizei zu rufen natürlich „praktischer“. zumal man auch nicht weiß, wer einem die tür bei der beschwerde aufmacht. ob derjenige zugänglich ist usw. ich finde deine ideen aber sehr charmant, den beschwerer vielleicht das nächste mal mit einzuladen. dann empfindet er die ruhestörung selber nicht mehr so massiv. und da ihr euch alle offenbar zu kennen scheint, kann es ja nicht so schwer sein, rauszubekommen, wer neu zugezogen ist. trotz allem sollte man aber auch die selbstreflexion nicht aus den augen lassen. vielleicht ist es kein neuzugezogener querschläger. sondern ein alteingesessener mitbewohner, ihr ward richtig laut und es war jemand richtig genervt.