Neuer Partner (Nicht-Elternteil) fordert Auskünfte bei der Beistandschaft?

Hallo,

gibt es da eine rechtliche Regelung?

A und B sind getrennt, waren nie verheiratet, haben ein gemeinsames Kind. 

A hat einen neuen Partner, C. Es wurde geheiratet. Auch das Kind von A und B lebt im Haushalt von A und C.

C ist als Sozialarbeiter in der Familienhilfe mit Beistandschaften etc. vertraut. 

Nun erfuhr B, dass C sich um die Unterhaltsangelegenheiten kümmert, die das Kind von A und B betreffen.


Darf der neue Ehemann der Kindsmutter sich um diese Dinge kümmern? Auskünfte und Forderungen stellen bei der Beistandschaft, allein weil er aufgrund des beruflichen Hintergrunds Ahnung davon hat und auch „Connections“ in der entsprechenden Stelle?

Laut der Expartnerin A heißt es: „Er kümmert sich um alles Organisatorische und Papierkram, ich habe da keine Ahnung von.“

Könnte B da irgendwie vorgehen?

Dankeschön.

mal ein anderer Aspekt
Moin!

Nun erfuhr B, dass C sich um die Unterhaltsangelegenheiten
kümmert, die das Kind von A und B betreffen.

Darf der neue Ehemann der Kindsmutter sich um diese Dinge
kümmern?

Laut der Expartnerin A heißt es: „Er kümmert sich um alles
Organisatorische und Papierkram, ich habe da keine Ahnung
von.“

Könnte B da irgendwie vorgehen?

Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen, wohl aber:

Was spricht denn dagegen, dass er sich um Unterhaltsangelegenheiten für das Kind kümmert? Das Kind hat jedenfalls einen Anspruch auf Unterhalt, und der neue Partner C wird wohl kaum Forderungen erreichen können, die dem Gesetz widersprechen.

Wenn B also ein guter Vater ist, zahlt er den Unterhalt für das Kind und kümmert sich auch ansonsten um sein Kind.

Oder wogegen möchte B gerne angehen?

Gruß, Fo

Hallo,

**Laut der Expartnerin A heißt es: „Er kümmert sich um alles Organisatorische und Papierkram, ich habe da keine Ahnung von.“

Könnte B da irgendwie vorgehen?**

Wenn A mit behördlichen Dingen überfordert ist und der Ehemann(Sozialarbeiter) sich damit besser auskennt,somit hilft Unterhaltsforderungen durchzusetzen, so ist dies nicht
verboten.Die Ratschläge und Hilfestellungen könnte A ebenso gut in einer Sprechstunde
beim Sozialamt von einem kompetenten Mitarbeiter bekommen.

Die Forderungen werden ,so wie hier aufgeführt, von A an B und nicht vom Ehemann
an B gestellt.

Oder möchte B aus der Unwissenheit von A einen Nutzen bei der Unterhaltsforderung
ziehen?

Ein " Schlingel" der Böses dabei denkt.

LG Bollfried