Neuer Partner zieht mit ins Eigenheim - Mietvertrag?

Hallo liebe Experten,

Person X lebt im (noch abzuzahlenden) Eigenheim. Der neue Partner Y wird demnächst einziehen. Y ist unterhaltspflichtig und muss somit seine Ausgaben entsprechend angeben. Die Miete wird ab demnächst wegfallen, allerdings muss er sich natürlich anteilig an den laufenden Kosten beteiligen. Würde ein Nachweis über die Kosten nur über einen Mietvertrag funktionieren? Müsste X in dieser Konstellation Steuern auf die „Miete“ zahlen? Gibt es einen anderen Weg ggü. der Familienkasse diese die Miete ersetzenden Kosten nachzuweisen?

Habe beim Googeln leider nichts passendes gefunden, wenn mir einer die richtigen Schlagworte nennt, gucke ich gerne selber noch mal

Vielen Dank für Hinweise
finnie

Hallo,
zwei Fakten um die Sichtweise auszurichten.
Eine Miete richtet sich primaer nicht nach den Kosten aus, das kann kein offizielles Argument werden, sondern nach Marktumfeld, Vergleichsmieten, Mietspiegel, Vormiete, Wohnraumgroesse.
Ein Mietvertrag berechtigt zum Wohnen, der Mieter bekommt ein Recht, dort wohnen zu bleiben. Kuendigen seitens des Vermieters bleibt auf die bekannten Kuendigungsgruende beschraenkt, nicht einfach bei (Un-)Lust und Laune moeglich.
Gruss Helmut

Danke Helmut,

hast du einen anderen Vorschlag wie man, ich nenne es mal „mietähnliche“ Kosten, die für die Berechnung des Kindesunterhalts, den Y natürlich zahlen will und soll, benötigt werden, einigermaßen „sicher“ darlegen kann?

Theoretisch könnte Y ja viel behaupten was seine laufenden Kosten angeht. Hier geht es darum, weder übermäßig positiv noch negativ dazustehen.

Gruß
finnie

Hallo,
bevor hier über „mietähnliche“ Kosten diskutiert wird, sind den Mieten überhaupt unterhaltsreduzierend?
Ich erinnere mich vage an meine Unterhaltspflicht und meine Miete spielte damals keine Rolle.
Lass mich aber gerne über eine eventuelle neue Rechtslage informieren.

Grüße Wolfgang

Ach okay, das müsste ich nochmal rausfinden. Ich weiß nur, dass mein Ex bei meiner Beantragung von Unterhaltsvorschuss den Mietvertrag einreichen musste…

Ich gucke nochmal, danke
finnie

Hallo.

Es gibt keine „die Miete ersetzenden“ Kosten. Die Miete fällt ganz einfach weg. Ist aber eh egal, weil sie mitsamt Nebenkosten schon im Selbstbehalt berücksichtigt ist.

Schulden werden allerdings bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Evtl. könnte Person Y in den Darlehensvertrag einsteigen oder diesen ganz übernehmen, aber das kann auch abenteuerlich enden, wenn sie nach J Jahren entscheidet, dass es ihr bei Person Z doch viel besser gefällt :wink:

Gruß,

Kannitverstan

Okay, danke, hatte das damals bei meinem Ex nur mitbekommen, dass er seinen Mietvertrag mit abgeben musste.
Dann ist das alles ja doch einfacher als befürchtet. :wink:

So naiv ist X trotz rosaroter Brille dann doch nicht :joy:

Vielen Dank
finnie

Hallo,

dann verwechselst Du da was.

Bei Unterhaltsvorschuß muß der Unterhaltspflichtige in der Tat ggfs. nachweisen, daß er insgesamt nicht leistungsfähig ist. Zu den zu berücksichtigenden Kosten gehören dann auch bis zu einem gewissen Grad die Unterkunftskosten.

Bei der Festsetzung der Unterhaltshöhe spielen individuelle Lebensumstände wie zB Miethöhe oder sonstige Ausgaben grundsätzlich keine Rolle. Es zählt zuerst einmal nur das Einkommen.

&Tschüß
Wolfgang

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