Neuer PC trotz laufender Abschreibung

HallO!
Angenommen ein Notebook wurde vor 3 Jahren gekauft und die Abschreibung (berufliche Nutzung) auf 4 Jahre festgelegt. Da die Entwicklung in diesem Bereich sehr schnell voranschreitet soll noch dieses Jahr (also Jahr 3) ein Nachfolgermodell (gebraucht aus Ebay) erworben sowie der alte Laptop dort verkauft werden.
Ist dies generell möglich und was muss dem Finanzamt gemeldet werden? Weil eigentlich ist nach wie vor ein Notebook (hier sogar ein besseres, da Nachfolgermodell) vorhanden.

Hi,

Angenommen ein Notebook wurde vor 3 Jahren gekauft und die
Abschreibung (berufliche Nutzung) auf 4 Jahre festgelegt.

das folgende gilt, wenn es sich um Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit handelt:

Da
die Entwicklung in diesem Bereich sehr schnell voranschreitet
soll noch dieses Jahr (also Jahr 3) ein Nachfolgermodell
(gebraucht aus Ebay) erworben sowie der alte Laptop dort
verkauft werden.

neue Abschreibung ganz normal, unabhängig vom vorherigen Laptop

Das alte Notebook wird planmäßig bis zum Verkauf abgeschrieben, wenn es weiterhin beruflich genutzt wird. Der Verkaufserlös ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht steuerpflichtig und die weiteren Abschreibungsbeträge dafür nicht mehr abziehbar.

Ist dies generell möglich

ja

und was muss dem Finanzamt gemeldet
werden?

Der Sachverhalt ist wie er passiert ist, in der Steuererklärung darzustellen. (formlos auf einem Beiblatt)

Weil eigentlich ist nach wie vor ein Notebook (hier
sogar ein besseres, da Nachfolgermodell) vorhanden.

egal

Schöne Grüße
C.